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   BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77   

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BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77 (https://dejure.org/1977,13452)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77 (https://dejure.org/1977,13452)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1977 - BReg. 2 Z 4/77 (https://dejure.org/1977,13452)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 44
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unterlassungs- und Rückbauanspruch bei Nutzung eines

    Mit dieser Handhabung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. BayObLGZ 1977, 44, 49; ZMR 2005, 215; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 461; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1035; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 44 Rz. 12; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 44 Rz. 4; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 44 Rz. 1).
  • OLG München, 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

    Wohnungseigentumssache: Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und

    Dieses sieht für die Rechtsbeschwerde eine mündliche Verhandlung (siehe § 44 Abs. 1 WEG a.F.), um die die anwaltlich vertretene Antragstellerin ausdrücklich gebeten hat, nicht vor (BayObLGZ 1977, 44/49; auch Senat vom 29.1.2008, 34 Wx 089/07).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

    Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen

    § 44 Abs. 1 WEG gilt in dieser Instanz nicht (BayObLGZ 1977, 44/49).
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    aa) Soweit die Beschwerdeführer eine ordnungswidrige Abstimmung beanstanden, begegnet das schon deshalb Bedenken, da nach § 27 Abs. 1 S. 1 FGG die weitere Beschwerde nicht auf neuen Sachvortrag, sondern nur auf eine im vorausgegangenen Verfahren eingetretene Rechtsverletzung gestützt werden kann (vgl. BayObLGZ 1992, 79, 81; BayObLGZ 1977, 44, 49).
  • OLG München, 29.01.2008 - 34 Wx 89/07

    Anhörungsrüge und Erledigung der Hauptsache in einer Wohnungseigentumssache: Tod

    c) Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist § 44 Abs. 1 WEG nicht anwendbar (vgl. BayObLGZ 1977, 44/49).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 20 W 291/03

    Wohnungseigentum: Differenzierung zwischen Wohnungseigentümerbeschluss und

    Mit dieser Handhabung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. BayObLGZ 1977, 44, 49; ZMR 2005, 215; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 461; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1035; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 44 WEG Rz. 12; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 44 Rz. 4; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 44 Rz. 1).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2005 - 20 W 276/02

    Verfahren in Wohnungseigentumssachen: Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung

    Mit dieser - der Antragsgegnerin aus vorangegangenen Verfahren auch bekannten - Handhabung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. BayObLGZ 1977, 44, 49; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 461; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1035; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juni 1997, § 44 Rz. 12; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 44 Rz. 4; Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 44 Rz. 1).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Die Regel des § 44 Abs. 1 WEG, wonach mündlich verhandelt werden soll, gilt nur für die Tatsacheninstanzen, nicht für das Rechtsbeschwerdegericht, bei dem eine Verhandlung mit den Beteiligten zu den anstehenden Rechtsfragen für die Sache im allgemeinen nicht weiter förderlich ist (BayObLGZ 1977, 44/49 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 20 W 86/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen

    Unanfechtbar sind auch Beschlüsse, durch die eine einstweilige Anordnung aufgehoben, ergänzt, geändert oder außer Vollzug gesetzt wird oder umgekehrt die Aufhebung, Ergänzung, Änderung oder Aussetzung abgelehnt wird (Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1977, 44, 47; LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 478; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 44, Rdnr. 21; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 44 Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen

    Gleiches gilt für einen Beschluss, der die Anregung bzw. den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnt (vgl. Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1993, 73; 1977, 44; …
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige

  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87

    Recht des Eigentümers auf Wiederherstellung des Ausgangszustandes des

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

  • BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 91/89

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Verfahren gegen die Zwangsvollstreckung aus

  • BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87

    Anspruch eines Wohnungs- und Teileigentümers einer Wohnanlage auf Beseitigung des

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

  • BayObLG, 29.12.1987 - BReg. 2 Z 93/87

    Befristete Beschwerde in Wohnungseigentumssachen; Selbstständige Anfechtbarkeit

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