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   BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76   

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BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76 (https://dejure.org/1977,14587)
BayObLG, Entscheidung vom 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76 (https://dejure.org/1977,14587)
BayObLG, Entscheidung vom 01. April 1977 - BReg. 2 Z 57/76 (https://dejure.org/1977,14587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den künftigen Instandhaltungs- und Betriebskosten der Trockenautomaten, wenn dieses durch einen nicht angefochtenen Eigentümerbeschluss festgelegt wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 757
  • BayObLGZ 1977, 89
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
    2 Z 4/74">1974, 86/88 f., 172/176; 1977 Nr. 13; BGHZ 54, 65/68 f.; Bärmann RdNrn.

    Dadurch, daß das Verfahren über die Ungültigkeit von Eigentümerbeschlüssen nur innerhalb einer Monatsfrist in Gang gebracht werden kann, soll erreicht werden, daß alsbald Klarheit über die Rechtslage zwischen den Wohnungseigentümern besteht; es soll verhindert werden, daß ein Wohnungseigentümer oder auch ein Dritter noch nach längerer Zeit den Einwand erheben kann, der Eigentümerbeschluß sei in Wahrheit unwirksam (BGHZ 54, 65/69; vgl. auch § 10 Abs. 3, 4 WEG).

  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Auszug aus BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
    Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu solchen Aufwendungen allerdings insoweit nicht erforderlich, als seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein bei einem geordneten Zusammenleben vermeidbarer Nachteil erwächst (BayObLGZ 1975, 201/207; Bärmann WEG 3. Aufl. § 22 RdNr. 61; Palandt BGB 36. Aufl. § 22 WEG Anm. 1b).

    Der Wohnungseigentümer, der in einem solchen Fall nicht zustimmt, ist nach § 16 Abs. 3 WEG an Nutzungen und Kosten der Maßnahme nicht zu beteiligen (BayObLGZ 1975, 201/207), und zwar auch nicht an den laufenden Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bärmann § 16 RdNr. 189, § 22 RdNr. 71; Palandt § 16 WEG Anm. 4; der bei Bärmann § 22 RdNr. 74 angesprochene Fall, daß eine abgetrennte Nutzung nicht möglich ist, kommt hier nicht in Betracht).

  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
    Auf Grund dieses nicht gemäß § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG angefochtenen Eigentümerbeschlusses steht zwar die Pflicht der Antragsgegnerin zur Duldung der Automaten fest (BayObLGZ 1973, 78/81).

    Der genannte Eigentümerbeschluß konnte aber infolge der Regelungen in § 22 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 3 WEG nicht bewirken, daß die Antragsgegnerin zur anteiligen Tragung der Anschaffungskosten (oder der später entstehenden Lasten) hätte herangezogen werden können (BayObLGZ 1973, 78/81; Palandt § 16 WEG Anm. 4).

  • BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75

    Geltendmachung eines Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen

    Auszug aus BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
    2 Z 70/75; vgl. auch …
  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74
    Auszug aus BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
    Da es sich bei § 16 Abs. 3 WEG nicht um eine solche zwingende Vorschrift handelt (BayObLGZ 1974, 86/89; zuletzt der erwähnte Senatsbeschluß vom 29.10.1976; Bärmann § 16 RdNr. 4), hätte die Antragsgegnerin zur Vermeidung der endgültigen anteiligen Belastung mit den Anschaffungskosten der Trockenautomaten den Eigentümerbeschluß vom 29.4.1975 über die Abrechnung für 1974 innerhalb der gesetzlichen Einmonatsfrist anfechten müssen.
  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76
    Es trifft zunächst zu, daß - wie die Antragsgegnerin meint - es sich bei der Anschaffung der beiden Wäschetrockenautomaten zum Preis von 4 074, 54 DM um Aufwendungen handelte, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgingen, so daß hierüber nicht nach § 21 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluß mit Bindungswirkung für alle Wohnungseigentümer entschieden werden konnte (§ 22 Abs. 1 Satz 1 WEG; vgl. BayObLGZ 1971, 273/280; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 22 RdNr. 1).
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Denn auch eine fehlerhafte, aber bestandskräftig beschlossene Jahres- und Einzelabrechnung ist verbindlich (OLG Düsseldorf WuM 1991, 623 [OLG Düsseldorf 01.03.1991 - 3 Wx 3/91] m. Anm. Drasdo und WE 1990, 104; BayObLG WE 1985, 123 f; 1986, 89; BayObLGZ 1984, 257, 25; 1977, 89, 91; KG WE 1985, 126; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136, 197; Weitnauer § 23 Rdn. 6).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu den in § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG bezeichneten Maßnahmen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207; 1977, 89/90 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).

    Denn der Eigentümerbeschluß vom 23.5.1979 kann jedenfalls schon deshalb nicht für ungültig erklärt werden, weil durch die Anschaffung und den Einbau der Rauchgasklappen weder den Antragstellern noch anderen Wohnungseigentümern ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG erwächst und es daher zur Gültigkeit des genannten Eigentümerbeschlusses nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG nicht der Zustimmung der Antragsteller und anderer Wohnungseigentümer, die nicht zugestimmt haben, bedurfte (vgl. BayObLGZ 1977, 89/90 f.).

    Denn gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG ist ein Wohnungseigentümer, der einer Maßnahme nach § 22 Abs. 1 WEG nicht zugestimmt hat, nicht verpflichtet, durch sie verursachte Kosten zu tragen (vgl. auch BGHZ 73, 196/200; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; Bärmann/Pick/Merle § 16 RdNrn. 67, 148, § 22 RdNr. 71).

    Hat die Verwalterin den erforderlichen Betrag aber - wie die Antragsteller in der Rechtsbeschwerdeinstanz vortragen - bereits der Instandhaltungsrücklage entnommen und hat hierüber die Eigentümerversammlung (etwa durch Genehmigung der Jahresabrechnung 1979) schon einen nicht oder nicht rechtzeitig angefochtenen billigenden Eigentümerbeschluß gefaßt, so hat die überlagernde Wirkung eines solchen Beschlusses zur Folge, daß es bei der durch ihn geregelten Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage und damit der Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen verbleibt (BayObLGZ 1977, 89/91 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 144/146).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Zahlungspflichten (und Rückerstattungsansprüche) des einzelnen Eigentümers einen billigenden Beschluß der Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 5 WEG) über die jeweiligen Abrechnungen voraussetzen (BayObLGZ 1977, 89, 91; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136, 137; OLG Karlsruhe WEM 1980, 80, 81).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Soweit in der älteren Rechtsprechung - ohne nähere Erörterung dieser Frage - vertreten worden ist, dass der Verstoß eines Mehrheitsbeschlusses gegen § 16 Abs. 3 Satz 2 WEG nicht zur Nichtigkeit führt (vgl. BayObLGZ 1977, 89, 92; NJW 1981, 690, 691; OLG Braunschweig MDR 1977, 583; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 145, 146; OLG Hamm NJW-RR 1995, 909, 910), ist diese Auffassung mit Rücksicht auf die vorerwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Denn durch den Eigentümerbeschluß, der die Abrechnung billigt, wird nicht nur die Jahresabrechnung, sondern es werden auch die in ihr festgesetzten Zahlungspflichten oder Rückerstattungsansprüche der einzelnen Eigentümer verbindlich (vgl. BayObLGZ 1977, 89/91, NJW-RR 1989, 1163).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Denn nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1977, 89/90 f.; BayObLG NJW 1981, 690 f.; KG WPM 1972, 708/709; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 172/173 f.).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Das Interesse der Wohnungseigentümer an der Jahresabrechnung besteht darin, daß diese im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung alle Einnahmen und Ausgaben (vgl. BayObLGZ 1975, 369/373) sowie als Grundlage für etwaige Nachzahlungs- oder Rückvergütungsansprüche auch eine Einzelabrechnung (vgl. BayObLGZ 1977, 89/91) enthalten soll.
  • OLG Zweibrücken, 06.07.1987 - 3 W 66/87

    Wohnungseigentum

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vorwiegend vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, bezieht sich die Verweisung in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG auf die Regelung des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BGHZ 73, 196, 201; BayObLGZ 1977, 89, 90; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 22 Rdnr. 3 a; im Ergebnis ebenso Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rdnr. 61).
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 12/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abrechnung; Wohngeld; Zahlung; Verwalter;

    Darauf, ob die Abrechnung materiell richtig, ob sie mit den gesetzlichen Vorschriften und mit der Gemeinschaftsordnung in Einklang steht, kommt es nicht mehr an (BayObLGZ 1977, 89/91; 1979, 30/32; BayObLG WEM 1981 Heft 1 S. 60; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 136/137; OLG Karlsruhe WEM 1980, 80/81).
  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

    bb) Es braucht nicht untersucht zu werden, ob sich eine Verpflichtung der Gemeinschuldnerin zur Zahlung des im Rechtsbeschwerdeverfahren verlangten Betrags - nebst den vereinbarten (§ 8 Nr. 5 Satz 1 der Gemeinschaftsordnung) Zinsen (Zinsbeginn und -höhe sind unstreitig) - schon aus der Bindung der Wohnungseigentümer an die rechtswirksame Genehmigung (s. oben a) der - allerdings gegenüber der Gemeinschuldnerin keine Einzelabrechnung enthaltenden - Jahresabrechnung für 1975 ergibt (vgl. dazu BayObLGZ 1977, 89/91 f.).
  • BayObLG, 13.12.1990 - BReg. 2 Z 141/90

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der die Anschaffung eines

  • BayObLG, 04.10.1982 - BReg. 2 Z 35/82

    Wohnungseigentümer; Einbau; Bauliche Veränderung; Dachgeschoß; Dachfenster;

  • BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78

    Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs auf

  • BayObLG, 06.09.1979 - BReg. 2 Z 51/78

    Anspruch auf Wohngeldvorschuss; Verbindlichkeit des Eigentümerbeschlusses;

  • BayObLG, 24.10.1978 - BReg. 2 Z 45/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80

    Abgrenzung einer bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums von einer

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