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BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 1 Z 104/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1978, 282
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Erfordernisse der Anmeldung einer Satzungsänderung
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. - KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
GmbH: Eintragungshindernis bei Änderung einer GmbH-Satzung
a) Im Ergebnis zu Recht ist allerdings das Landgericht davon ausgegangen, dass aufgrund der Anmeldung der Satzungsänderung der gesamte neu gefasste Gesellschaftsvertrag - auch soweit er mit der ursprünglichen Fassung übereinstimmende Regelungen trifft (vgl. BayObLGZ 1978, 282 = GmbHR 1979, 15) - umfassend auf seine rechtliche Wirksamkeit überprüft werden kann. - BayObLG, 01.06.1984 - BReg. 3 Z 126/84
Zur Zulässigkeit einer Firmenänderung
Sie beinhaltet einen Antrag auf Eintragung ( BayObLGZ 1978, 282 /284 BReg. 3 Z 27184 -). - BayObLG, 12.03.1984 - BReg. 3 Z 27/84
Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister
Eine solche Anmeldung beinhaltet einen Antrag auf Eintragung ( BayObLGZ 1978, 282 /284 [= DNotZ 1979, 52/53] ). - OLG Zweibrücken, 25.10.1983 - 3 W 120/83
Notarbescheinigung bei Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Eine solche Anmeldung beinhaltet einen Antrag auf Eintragung ( BayObLGZ 1978, 282 /284 [= DNotZ 1979, 52/53] ).