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   BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 2 Z 38/77   

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BayObLG, 17.04.1978 - BReg. 2 Z 38/77 (https://dejure.org/1978,10010)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.1978 - BReg. 2 Z 38/77 (https://dejure.org/1978,10010)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 1978 - BReg. 2 Z 38/77 (https://dejure.org/1978,10010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 843
  • BayObLGZ 1978, 87
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 43/08

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung; Wirksamkeit

    Eine Löschung ist vor allem dann veranlasst, wenn das Fortbestehen der Eintragung Schädigungen Berechtigter zur Folge hätte oder dem öffentlichen Interesse widerspräche (BayObLGZ 1978, 87 [93]; Keidel/Winker, aaO, § 143 Rn. 19; Sauter/Schweyer/Waldner, aaO, Rn. 449).
  • OLG Köln, 04.02.2009 - 2 Wx 56/08

    Vereinsinterne Zuständigkeit für den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds aus dem

    Eine Löschung ist vor allem dann veranlasst, wenn das Fortbestehen der Eintragung Schädigungen Berechtigter zur Folge hätte oder dem öffentlichen Interesse widerspräche (BayObLGZ 1978, 87 [93]; Keidel/Winker, aaO, § 143 Rn. 19; Sauter/Schweyer/Waldner, aaO, Rn. 449).
  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 116/84

    Zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Verein

    Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. von § 21 BGB ist - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins ... in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen (BayObLGZ 1974, 242/246; 1978, 87, 91; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 12. Aufl. RdNr. 43).

    Das unternehmerische Moment, das die Betätigung des Vereins zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stempelt, ist in seiner planmäßigen Betätigung als Anbieter von Wirtschaftsgütern im weitesten Sinn gegen Entgelt zu sehen (BayObLGZ 1978, 87/91 f.; Sauter/Schweyer a.a.O.).

  • BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 302/97

    Abgrenzung des nichtwirtschaftlichen Vereins vom wirtschaftlichen Verein

    a) Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinn des § 21 BGB ist das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins am Markt in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen (BayObLGZ 1974, 242/246; 1978, 87, 91; 1985, 283/284; RGRK-Steffen 12.Aufl. § 21 Rn. 5; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 16.Aufl. Rn. 43; Eyles, NJW 1996, 1994/1995; je m.w.N.).

    Vereine mit den typischen Tätigkeitsformen einer Genossenschaft dürfen deshalb nicht in das Vereinsregister eingetragen werden (BayObLGZ 1978, 87/92; Soergel/Hadding §§ 21, 22 Rn.28; Erman/Westermann § 21 Rn.4; Sauter/Schweyer Rn.45).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Die Amtslöschung liegt somit im pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts wie des Erstbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1979, 351, 356; 1978, 87, 93 f.; Jansen aaO § 142 Rdnr. 10; Keidel/Winkler, FG 15. Aufl. § 142 Rdnr. 19).
  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 57/03

    Rechtsfolgen des Beschlusses über Umwandlung einer AG in eine KG

    Eine Löschung ist regelmäßig nur dann veranlasst, wenn das Fortbestehen der Eintragung Schädigungen Beteiligter zur Folge hätte oder den öffentlichen Interessen widerspräche (vgl. BayObLGZ 1978, 87/93; Keidel/Winkler § 142 Rn. 19; Jansen FGG 2. Aufl. § 142 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96

    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher

    Nach allgemeiner Auffassung verfolgt ein Verein in der Regel dann wirtschaftliche Zwecke im Sinne des § 22 BGB, welche seine Eintragung in das Vereinsregister nach §§ 21, 60 BGB ausschließen, wenn er nach Art eines Unternehmers planmäßig eine auf den Abschluß von Umsatzgeschäften gerichtete, insbesondere anbietende Tätigkeit am Markt ausüben will, und zwar mit der Absicht der unmittelbaren Erzielung vermögenswerter Vorteile für sich oder für seine Mitglieder (Senat Rpfleger 1981, 66 , ständig; BayObLGZ 1978, 87, 91; KG OLGZ 1979, 279, 281).
  • BayObLG, 05.12.1984 - BReg. 3 Z 219/84

    Genossenschaft; Förderungszweck; Unentgeltlich; Löschung; Genossenschaftlich

    Wird der Verein nach seiner Eintragung über den zulässigen Umfang des Nebentätigkeitsprivilegs hinaus unternehmerisch tätig, so kommt nur das Verwaltungsverfahren mit dem Ziele der Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 Abs. 2, § 44 BGB in Betracht (BayObLGZ 1978, 87/89 ..).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Eine Löschung ist regelmäßig nur dann veranlasst, wenn das Fortbestehen der Eintragung Schädigungen Berechtigter zur Folge hätte oder dem öffentlichen Interesse widerspräche (vgl. BayObLGZ 1978, 87/9 3; Keidel/Winkler aaO Rn. 19; Sauter/Schweyer aaO Rn. 449).
  • BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 2 Z 37/79

    Zur Löschung einer Satzungsbestimmung im Vereinsregister

    Die Löschung einer Eintragung im Vereinsregister wegen Mangels einer wesentlichen Voraussetzung nach §§ 159, 142 Abs. 1 FGG steht im pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts ("kann"; BayObLGZ 1978, 87 /93 f., Jansen § 142 Rdnr. 10, je m. Nachw.).
  • OLG Hamm, 04.08.1992 - 15 W 202/92

    Voraussetzungen der Amtslöschung eines Vereins; Prüfung des Satzungsinhalts

  • LG Bonn, 28.05.1991 - 5 T 70/91

    Einordnung eines von mittelständischen Unternehmen gegründeten Vereins zur

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