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   BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79   

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BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79 (https://dejure.org/1979,9835)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79 (https://dejure.org/1979,9835)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 1979 - BReg. 2 Z 5/79 (https://dejure.org/1979,9835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    Zur Gestaltung eines entgeltlichen Nießbrauches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines Nießbrauchs auf Lebensdauer an Wohnungseigentum; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) ; Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Zwischenverfügung zur Behebung eines Eintragungshindernisses; Vereinbarung eines entgeltlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 273
  • BayObLGZ 1979, 2731279
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    Mit der Begründung des Nießbrauchs hieran entsteht zwischen dem (Wohnungs-)Eigentümer und dem Nießbraucher neben der gemäß § 873 Abs. 1, § 1030 Abs. 1 BGB begründeten dinglichen Rechtsbeziehung zugleich auch ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten erwachsen ( BayObLGZ 1977, 81 /84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).

    Einer solchen Abänderung kommt, da sie den Inhalt des dinglichen Rechts betrifft, dingliche Wirkung zu; sie ist mithin im Grundbuch eintragungsfähig (Palandt, a. a. 0.; BayObLGZ 1977, 81 /88 f.).

  • BayObLG, 16.04.1969 - BReg. 2 Z 7/69
    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    So ist in der Rechtsprechung die bloße Bestimmbarkeit des Geldwertes einer Reallast ( BayObLGZ 1953, 200 /206: "standesgemäßer Unterhalt"; vgl. auch BayObLGZ 1969, 97 /102: Veränderung nach Lebenshaltungsindex; hierzu auch BGHZ 71, 276/281), die Erweiterung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit bei Steigerung des Bedürfnisses (BGH NJW 1959, 2059/2060; …

    Im Grundbuchverfahren ist eine Bezugnahme auf einen solchen Mietenspiegel zur näheren Bezeichnung des Inhalts des dinglichen Rechts nicht möglich, weil sie mit dem Grundsatz, daß jedenfalls die Bestimmbarkeit der Höhe der Leistung auf Dauer gewährleistet sein muß (vgl. BayObLGZ 1969, 97 /102), nicht zu vereinbaren ist.

  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 195/62

    Begründung eines dinglichen Wohnungsrechts - Abschluss eines Mietvertrages -

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    Es geht also nicht an, daß sich das dingliche Recht nach dem Inhalt des schuldrechtlichen Mietvertrags richtet und von diesem Vertrag mithin inhaltlich abhängig ist (BGH st.Rechtspr., vgl. BB 1968, 767 ; WM 1965, 649 /651; BGB-RGRK a. a. O. m. Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1974, 702 = Rpfleger 1974, 187 ).

    Eine solche Absprache ist nur schuldrechtlich - gegebenenfalls neben dem dinglichen Wohnungsrecht - möglich und daher auch im Grundbuch nicht eintragungsfähig (BGH WM 1965, 649 / 651; OLG Köln MittRheinNotK 1974, 409; Soergel § 1093 RdNr. 7).

  • BGH, 21.12.1973 - V ZR 157/72

    Anforderungen an die Bestellung eines Nießbrauchs - Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    Daß die letztgenannte Bestimmung des § 1047 BGB im Rahmen der unter a) dargelegten Grund-Sätze sowohl zugunsten wie auch zulasten des Nießbrauchers abänderbar ist, ist allgemein anerkannt (vgl. Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 2, Palandt Anm. 5, jeweils zu § 1047; vgl. auch BGH NJW 1974, 641 ).

    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung (vgl. NJW 1974, 641 /642 unter Bezugnahme auf LM Nr. 7 zu § 107 BGB = MDR 1971, 380 ) ersichtlich stillschweigend davon aus, daß gegen die Eintragung der Entgeltlichkeit eines Nießbrauchs im Grundbuch keine Bedenken bestehen.

  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 141/75

    Neubemessung des Grundstückskaufpreises auf Grund einer Wertanpassungsklausel

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    So ist in der Rechtsprechung die bloße Bestimmbarkeit des Geldwertes einer Reallast ( BayObLGZ 1953, 200 /206: "standesgemäßer Unterhalt"; vgl. auch BayObLGZ 1969, 97 /102: Veränderung nach Lebenshaltungsindex; hierzu auch BGHZ 71, 276/281), die Erweiterung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit bei Steigerung des Bedürfnisses (BGH NJW 1959, 2059/2060; …
  • BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61

    Hypothek mit veränderlichem Zinssatz

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    1 Z 43/58">BayObLGZ 1959, 478 /484) oder die Eintragung eines gleitenden Zinses für eine Hypothek unter bestimmten Voraussetzungen ( BGHZ 35, 22 /25; BayObLGZ 1975, 126 / 128 ff.) als zulässig angesehen worden.
  • BayObLG, 25.03.1975 - BReg. 2 Z 19/75
    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    1 Z 43/58">BayObLGZ 1959, 478 /484) oder die Eintragung eines gleitenden Zinses für eine Hypothek unter bestimmten Voraussetzungen ( BGHZ 35, 22 /25; BayObLGZ 1975, 126 / 128 ff.) als zulässig angesehen worden.
  • BayObLG, 29.11.1972 - BReg. 2 Z 61/72
    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    Mit der Begründung des Nießbrauchs hieran entsteht zwischen dem (Wohnungs-)Eigentümer und dem Nießbraucher neben der gemäß § 873 Abs. 1, § 1030 Abs. 1 BGB begründeten dinglichen Rechtsbeziehung zugleich auch ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten erwachsen ( BayObLGZ 1977, 81 /84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).
  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 91/68

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nießbrauchrechts - Notwendigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung (vgl. NJW 1974, 641 /642 unter Bezugnahme auf LM Nr. 7 zu § 107 BGB = MDR 1971, 380 ) ersichtlich stillschweigend davon aus, daß gegen die Eintragung der Entgeltlichkeit eines Nießbrauchs im Grundbuch keine Bedenken bestehen.
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1979 - BReg. 2 Z 5/79
    Es geht also nicht an, daß sich das dingliche Recht nach dem Inhalt des schuldrechtlichen Mietvertrags richtet und von diesem Vertrag mithin inhaltlich abhängig ist (BGH st.Rechtspr., vgl. BB 1968, 767 ; WM 1965, 649 /651; BGB-RGRK a. a. O. m. Nachw.; vgl. auch BGH NJW 1974, 702 = Rpfleger 1974, 187 ).
  • RG, 28.11.1934 - V 216/34

    1. Wie ist im Zwangsversteigerungs-Verteilungsverfahren eine durch Vormerkung

  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 233/20

    Nießbrauch: Kündigung bei Nichtzahlung des vereinbarten wiederkehrenden Entgelts

    Zu den abdingbaren Regelungen zählen insbesondere die Beschränkung der Erhaltungspflicht des Nießbrauchers auf die zur gewöhnlichen Unterhaltung gehörenden Maßnahmen (§ 1041 Satz 2 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2009 - V ZR 197/07, NJW 2009, 1810 Rn. 16; Staudinger/Heinze, BGB [2021] Vorbemerkungen zu §§ 1030 ff. Rn. 14 mwN) und die Regelung zur Lastentragung in § 1047 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 1973 - V ZR 157/72, NJW 1974, 641 f.; BayObLGZ 1979, 273, 277; Staudinger/Heinze, BGB [2021], § 1047 Rn. 31).
  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 24/85

    Inhaltsänderung eines Nießbrauchs

    (1) Mit der Begründung des Nießbrauchs entsteht zwischen dem Grundstückseigentümer (im vorliegenen Fall der Erbbauberechtigten) und dem Nießbraucher neben der dinglichen Rechtsbeziehung zugleich ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem von beiden Seiten Rechte und Pflichten erwachsen (BayObLGZ 1972; 364/366 f. m.Nachw. [= DNotZ 1973, 299]; 1977, 81/84 [= MittBayNot 1977, 120 ]; 1979, 273/276 [= MittBayNot 1979, 165 ]).

    Es ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, daß der Nießbraucher mit dinglicher Wirkung gegenüber dem Eigentümer die Verpflichtung zu zusätzlichen Leistungen übernimmt; dies ist z.B. für die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts anerkannt (vgl. BayObLGZ 1979, 273/277 [= MittBayNot 1979, 165 ]; Staudinger § 1042 Rdnr. 5).

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 45/81

    Zur Abgrenzung zwischen Nießbrauch und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit

    Insbesondere ist es unzulässig, die Nutzung von vornherein auf eine einzelne Nutzungsart (z.B. auf die Mieterträgnisse; MünchKomm BGB RdNr. 30, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 10, je zu § 1030) oder auf verschiedene einzelne Nutzungsrechte zu beschränken; hierfür ist das Rechtsinstitut der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach §§ 1090 ff. BGB vorgesehen ( BayObLGZ 1979, 273 /278 = MittBayNot 1979, 227 ; 1979, 361/362 f. = MittBayNot 1979, 230 m.Nachw.).
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    c) So ist z. B. anerkannt, daß das zwischen dem Nießbraucher und dem (jeweiligen) Grundstückseigentümer bestehende gesetzliche Schuldverhältnis in dem obengenannten Rahmen der Abänderung mit dinglicher Wirkung zugänglich ist (vgl. hierzu i. e. BayObLGZ 1979, 273 /276; 1977, 81/84; 1972, 364/366 f. m. Nachw.).
  • BayObLG, 15.05.1981 - BReg. 2 Z 25/81

    Zur Eintragung des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft

    Insbesondere ist es unzulässig, die Nutzung von vornherein auf eine einzelne Nutzungsart (z.B. auf die Mieterträgnisse; MünchKomm BGB RdNr. 30, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 10, je zu § 1030) oder auf verschiedene einzelne Nutzungsrechte zu beschränken; hierfür ist das Rechtsinstitut der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach §§ 1090 ff. BGB vorgesehen ( BayObLGZ 1979, 273 /278 = MittBayNot 1979, 227 ; 1979, 361/362 f. = MittBayNot 1979, 230 m.Nachw.).
  • BayObLG, 27.11.1981 - BReg. 2 Z 90/81

    Fremdenverkehrsdienstbarkeit

    Inwieweit allgemein in einem Grundbuchvermerk zur näheren Konkretisierung von deren Inhalt außer auf die Eintragungsbewilligung und dort in Bezug genommene Urkunden, Karten usw. ( § 874 BGB ) auch auf sonstige (nicht zu den Grundakten genommene) Unterlagen Bezug genommen werden kann (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 273 /279 ff. = MittBayNot 1979, 165 ; BGB-RGRK Rdnr. 19, MünchKomm Rdnr. 9, Palandt BGB 40. Aufl. Anm. 4, je zu § 874), kann hier offen bleiben.
  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    Der Bestimmtheitsgrundsatz (vgl.. BayObLGZ 1979, 273/279 [= MittBayNot 1979, 165 ]; 1980, 226/229 [= MittBayNot 1980, 162 ]; Horber Grundz. 4 vor § 13; KEHE Einl. C 7) verlangt, daß die Eintragungsbewilligung (als Grundlage des Eintragungsvermerks und, infolge der Bezugnahme, als Teil der Eintragung) klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll (Ert/ Rpfleger 1979, 81183 ).
  • BayObLG, 25.07.1985 - BReg. 2 Z 128/84

    Zulässiger Inhalt einer in das Grundbuch einzutragenden Grunddienstbarkeit gem. §

    Dieser Zweck verlangt klare und eindeutige Erklärungen der Beteiligten und entsprechende Eintragungen (BayObLGZ 1979, 273/279; BayObLG MittBayNot 1982, 181; Horber GBO 16. Aufl. Grundz. 4 vor § 13).
  • BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81

    Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch

    beruht auf dem das Sachenrecht und (daraus folgend) das gesamte Grundbuchsystem beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz (Güthe/Triebe/ aaO; KEHE § 15 GBVfg. Rdnr. 2; zum Bestimmtheitsgrundsatz allgemein BayObLGZ 1979, 2731279 [= MittBayNot 1979, 165 ]; 1980, 226/229 [= MittBayNot 1980, 162 ]; zuletzt Senatsbeschluß vom 27.11.1981 BReg. 2 Z 90/81 [= MittBayNot 1981, 239 ]; KEHE Einl. C 7; Horber Grundz. 4 vor § 13; jew.m.weit. Nachw.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.06.1992 - 13 T 1954/92

    Zur Bestimmbarkeit des Inhalts einer Reallast

    Objektive Nachprüfbarkeit des Mietzinses hinsichtlich der vorliegend genau bezeichneten Wohnung, die für den Mietpreis maßgeblich sein soll, ist daher gegeben und auch auf Dauer gewährleistet (vgl. BayObLGZ 1979/273, 281; KG in Rpfleger 1984/347 - der dort genannte Fall, daß der Berechtigte durch beliebige Wahl der Mietwohnung den Mietpreis unzulässigerweise beeinflussen kann, liegt hier geradernicht vor).
  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 2 Z 39/79

    Eine zur Sicherung einer unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO vereinbarten Leibrente

  • AG München, 29.06.1992 - Forstenried Bd 50 Bl 1822

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung regelmäßig eintragungsfähig

  • BayObLG, 30.06.1980 - BReg. 2 Z 36/80

    Anlegung eines Grundbuchblatts für in der BRD gelegenes Grundstück

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