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   BayObLG, 16.08.1979 - Allg. Reg. 59/79   

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https://dejure.org/1979,12774
BayObLG, 16.08.1979 - Allg. Reg. 59/79 (https://dejure.org/1979,12774)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.1979 - Allg. Reg. 59/79 (https://dejure.org/1979,12774)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 1979 - Allg. Reg. 59/79 (https://dejure.org/1979,12774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.11.1974 - Allg. Reg. 45/74
    Auszug aus BayObLG, 16.08.1979 - Allg. Reg. 59/79
    Rechtsschutzbedürfnis für Zuständigkeitsbestimmung | 1. Die Bestimmung des nach ZPO § 620a Abs. 4 zuständigen Gerichts kann nur abgelehnt werden, wenn offensichtlich ist, daß das Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht durchgeführt werden kann; sie kann nicht abgelehnt werden, wenn möglicherweise eine Entscheidung, sei es auch nur verfahrensrechtlicher Art oder im Kostenpunkt, zu treffen ist (Ergänzung BayObLG München, 1974-11-25, AllgReg 45/74, BayObLGZ 1974, 459).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 1Z AR 76/03

    Erfüllungsort bei einem Bauspardarlehen - Rechtsschutzbedürfnis für

    Für den gestellten Bestimmungsantrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (zum Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses vgl. BayObLGZ 1979, 292/294; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. Rn. 9; MünchKomm/Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 16; Wieczorek/ Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 22 jeweils zu § 36; Wieczorek/Schütze/Hausmann § 37 Rn. 8).
  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 42/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtshängigem

    Für die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO muss ein schutzwürdiges rechtliches Interesse vorliegen (vgl. BayObLGZ 1979, 292/294; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. Rn. 9; MünchKomm/Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 16; Wieczorek/ Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 22 jeweils zu § 36; Wieczorek/Schütze/Hausmann § 37 Rn. 8).
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