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   BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78   

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BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78 (https://dejure.org/1979,14030)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78 (https://dejure.org/1979,14030)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1979 - BReg. 2 Z 11/78 (https://dejure.org/1979,14030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 30
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG München, 20.07.2007 - 32 Wx 93/07

    Rechnungslegung des Verwalters gegenüber Wohnungseigentümern bei Beendigung der

    Daraus folgt, dass der ausscheidende Verwalter unter Beifügung der entsprechenden Belege alle Einnahmen und Ausgaben verständlich und nachvollziehbar darzulegen, die noch bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen aufzulisten und die Kontostände der vorhandenen Bankkonten aufzuführen und vorhandene Guthaben zu übergeben hat (BayObLGZ 1979, 30; ZMR 2000, 325).
  • BayObLG, 20.12.1994 - 2Z BR 106/94

    Pflicht des jeweils aktive Verwalters zur Erstellung einer Jahresabrechnung

    a) Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist; scheidet ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (BayObLGZ 1979, 30/33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 m.w.Nachw.).

    Zu einer Jahresabrechnung gehört auch die Aufteilung des Ergebnisses der Gesamtabrechnung auf die einzelnen Eigentümer (BayObLGZ 1979, 30/32; 1987, 86/96).

  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

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  • KG, 09.12.1980 - 1 W 4193/80

    Umfang der Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach dem

    Dieser folgt aus §§ 675, 666 BGB, § 28 Abs. 4 WEG, wobei die letztgenannte Vorschrift entgegen der Ansicht des LG den Fortbestand des Verwalterverhältnisses nicht voraussetzt (BayObLGZ 1979, 30).

    Im Gegensatz zur Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) ist die Aufteilung des Ergebnisses der Gesamtabrechnung auf die einzelnen Eigentümer in aller Regel gerade kein Bestandteil der außerordentlichen Rechnungslegung während eines Rechnungsjahres (BayObLGZ 1979, 30; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 28; Röll, Hdb. für Wohnungseigentümer und Verwalter, 2. Aufl., S. 120).

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Die von diesem angeordnete Erstattung außergerichtlicher Kosten begegnet im übrigen angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und im Hinblick darauf, daß in Wohnungseigentumssachen dem Grundsatz nach jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29; 1982 Nr. 2), Bedenken.
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - auch für den zweiten und den dritten Rechtszug abzusehen.
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Es erscheint angebracht, die in den drei Instanzen erwachsenen Gerichtskosten dem in der Sache unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen, von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten jedoch angesichts der unterschiedlichen Entscheidungen der Vorinstanzen und der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - abzusehen.
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

    Ob dies für die Verpflichtung zur Rechnungslegung nach § 28 Abs. 4 WEG gleichermaßen gilt (vgl. BayObLGZ 1979, 30), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage und unter Berücksichtigung des Umstands, daß der Verfahrensausgang zum in der Hauptsache erledigten Antrag offen war, entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1979, 30/34; 1981, 21/29) für alle Rechtszüge abzusehen.
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 2 Z 36/85

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Schäden am

    Im Hinblick auf die nicht ganz zweifelsfrei gewesene Sach- und Rechtslage konnte es das Landgericht dabei belassen, daß jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (vgl. BayObLGZ 1979, 30/34).
  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

  • BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • BayObLG, 18.09.1979 - BReg. 2 Z 73/78

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

  • BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des

  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der

  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 12/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abrechnung; Wohngeld; Zahlung; Verwalter;

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 1/88

    Klage gegen einen Hausverwalter auf Rückzahlung unrechtmäßig abgebuchter Beträge

  • BayObLG, 16.09.1982 - BReg. 2 Z 78/81

    Wohnungseigentum; Sicherung; Instandhaltungskosten; Verwalter; Grundschuld;

  • BayObLG, 07.01.1980 - BReg. 2 Z 9/79

    Abberufung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage; Kostenentscheidung nach

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