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   BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79   

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BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79 (https://dejure.org/1979,2427)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79 (https://dejure.org/1979,2427)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1979 - BReg. 2 Z 14/79 (https://dejure.org/1979,2427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1756
  • BayObLGZ 1979, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Die Grenze ist erst dort erreicht, wo Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Vereins nicht nur in bestimmten Hinsichten, wie sie sich aus der religionsrechtlich vorausgesetzten hierarchischen Einordnung ergeben, sondern darüber hinaus in weitem Umfang ausgeschlossen werden; der Verein würde dann nicht mehr vornehmlich vom Willen der Mitglieder getragen, sondern zur bloßen Verwaltungsstelle oder einem bloßen Sondervermögen eines anderen (vgl. KG, OLGZ 1974, S. 385 [390]; BayObLGZ 1979, S. 303 [308 ff.]).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von

    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • OLG Hamm, 20.03.1992 - 26 U 155/91

    Hinweis eines Auftraggebers auf wirtschaftlich unsinnigen Auftrag

    Eine positive Forderungsverletzung wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kommt im Falle unwirtschaftlicher Arbeiten unter dem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht, daß eine Aufklärungspflicht über Umstände besteht, welche der Besteller nicht kennt, deren Kenntnis aber für seinen Willensentschluß von Bedeutung ist (Palandt, § 631 Rn. 13 und OLG Frankfurt NJW 80, 1756).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 96/94
    Auf die Grundrechte aus Art. 4 1, 11 GG können sich aber nicht nur die Kirchen und die in sie eingegliederten religiösen Vereine, sondern auch Vereinigungen berufen, die sich nicht die allseitige, sondern nur die partielle Pflege des religiösen oder weltanschaulichen Lebens ihrer Mitglieder zum Ziel gesetzt haben (BVerfGE 24, 236 [246] = NJW 1969, 31; BayObLG, NJW 1980, 1756 [1757]; Obermayer, in: Dolzer/Vogel, Art. 140 Rdnr. 49).
  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 94/80

    Anmeldung einer Änderung des Vereinsvorstands

    Sie ist vom Beglaubigungsnotar im Namen des Vorstandsmitglieds (Vorsitzenden) J. A., der die Eintragung in das Vereinsregister angemeldet hat (vgl. BayObLGZ 1979, 303 /305 f.), eingelegt worden.
  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Dabei gilt allgemein der Grundsatz, dass ein hinsichtlich der Person des Rechtsmittelführers unklares Rechtsmittel im Zweifel als für denjenigen eingelegt anzusehen ist, der auch beschwerdebefugt ist, sofern nur dadurch die begehrte Entscheidung in der Sache erreicht wird (vgl. BayObLGZ 1979, 303/305; Senat OLGZ 1974, 385, und ZOV 1998, 362).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 84/08

    Zum Kernbereich der Vereinsautonomie in Bezug auf die Wirksamkeit einer

    Festzuhalten ist zunächst, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die in der Zwischenverfügung erhobene, mit der Beschwerde angegriffene Beanstandung der Anmeldung, nicht die abschließende Entscheidung über die Anmeldung selbst ist (vgl. BayObLG NJW 1980, 1756).
  • OLG Köln, 20.09.1991 - 2 Wx 64/90

    Kirche; Verein; Fremdeinfluß; Autonomie; Beeinträchtigung

    »Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Registergerichts und des LG: Satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie können mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluß gestatten, daß der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. [u.a. BayObLG] BayObLGZ 1979, 303, 309 = DRsp I (110) 114 e-f; OLG Frankfurt, NJW 1983, 2576 = DRsp I (110) 120 a; ...).
  • BayObLG, 20.01.1984 - BReg. 2 Z 4/84

    Anmeldung zum Vereinsregister

    Da in der angefochtenen Zwischenverfügung des Registergerichts vom 10.10.1983 die Anmeldung des Vereins nicht (gemäß § 60 BGB) zurückgewiesen, der Antragsteller vielmehr lediglich aufgefordert worden ist, seinen Eintragungsantrag zu ergänzen, findet: hiergegen nicht gemäß § 160a Abs. 1 FGG die sofortige Beschwerde, sondern die einfache Erinnerung/Beschwerde statt (BayObLGZ 1979, 303/305 m.Nachw.).
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