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   BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79   

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BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79 (https://dejure.org/1980,4621)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79 (https://dejure.org/1980,4621)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - BReg. 2 Z 54/79 (https://dejure.org/1980,4621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Zur Frage, welche Anforderungen an die Bauzeichnung zu stellen sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung, dass jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung samt Kelleranteil verbunden ist; Beilegen einer Bauzeichnung zur Teilungserklärung; Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1980, 747
  • BayObLGZ 1980, 226
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
    Hierdurch soll sichergestellt werden, daß das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen und geeigneten Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums klar abgesteckt werden (BayObLGZ 1967, 25/31; 1973, 267 f. m. Nachw.).

    Dieser Bestimmtheitsgrundsatz gilt gerade auch für die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1973, 267 f.), die regelmäßig nur aus dem Aufteilungsplan mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann.

    Daß gewisse Gebäudeteile (z. B. die Dachkonstruktion) nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind, steht dem ebensowenig entgegen wie die Tatsache, daß bei nicht oder nicht ausreichend vorgenommener Bezeichnung als Sondereigentum die entsprechenden Gebäudeteile Gemeinschaftseigentum sind (BayObLGZ 1973, 267/268).

  • OLG Frankfurt, 21.02.1978 - 20 W 825/77

    Sondereigentum an außerhalb eines Gebäudes liegenden Flächen;

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
    Der Aufteilungsplan wird durch zulässige (doppelte) Bezugnahme (Eintragungsbewilligung) Inhalt des Wohnungsgrundbuchs (OLG Hamm OLGZ Rpfleger 1976, 317/318; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 290/291; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 7 RdNr. 66; Lutter Die Grenzen des sogenannten Gutglaubensschutzes im Grundbuch AcP 164, 122/142 f.).
  • BayObLG, 03.04.1980 - BReg. 2 Z 73/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
    Damit nimmt der Aufteilungsplan am Öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (Senatsbeschluß vom 3.4.1980 BReg. 2 Z 73/79; Lutter aaO; Bärmann § 7 RdNr. 68, § 1 RdNr. 29).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
    4 vor § 13; vgl. ferner BGHZ 73, 211/214 f.; RGZ 145, 343/354).
  • RG, 28.11.1934 - V 216/34

    1. Wie ist im Zwangsversteigerungs-Verteilungsverfahren eine durch Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 54/79
    4 vor § 13; vgl. ferner BGHZ 73, 211/214 f.; RGZ 145, 343/354).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Daß die Abgrenzung eines solchen Wohnungseigentums von fremdem Sondereigentum und vom Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt sei (vgl. dazu BGHZ 130, 159, 166; BayObLGZ 1980, 226, 228 ff; 1981, 332, 335), ist nicht behauptet worden.

    Das Wohnungseigentum bestimmt sich nach der Grundbucheintragung in Verbindung mit der Teilungserklärung, dem Aufteilungsplan und - in beschränktem Umfang (vgl. BGHZ 110, 36, 39 f) - nach der Abgeschlossenheitsbescheinigung (vgl. BGHZ 130, 159, 166; BayObLGZ 1980, 226, 228 ff; 1982, 263, 266 f; BayObLG …

  • OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 115/10

    Wohnungsgrundbuch: Auslegung der Eintragung im Bestandsverzeichnis bei fehlender

    Durch die Bezugnahme nach § 7 Abs. 3 WEG wird damit nicht nur der Teilungsvertrag nach § 3 WEG, sondern der Aufteilungsplan zum Inhalt des Wohnungsgrundbuchs (sog. doppelte Bezugnahme; vgl. BayObLGZ 1980, 226; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 2872).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93

    Anforderungen an Aufteilungsplan

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  • BayObLG, 09.12.1997 - 2Z BR 157/97

    Entbehrlichkeit des Aufteilungsplanes bei Umwandlung von Sondereigentum in

    Durch die nach § 7 Abs. 3 WEG zulässige Bezugnahme bei der Grundbucheintragung auf die Eintragungsbewilligung zur näheren Bezeichnung von Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird der Aufteilungsplan als Anlage der Eintragungsbewilligung infolge doppelter Bezugnahme Gegenstand der Grundbucheintragung (BayObLGZ 1980, 226/229; BayObLG Rpfleger 1982, 21; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 34; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 12).

    Der Aufteilungsplan sichert damit die Einhaltung des das Sachen- und Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes (BGHZ 130, 159/166; BayObLGZ 1980, 226/229; Weitnauer § 7 Rn. 20), der klare und eindeutige Erklärungen und dementsprechende Grundbucheintragungen verlangt (Demharter Anhang zu § 3 Rn. 5).

  • BayObLG, 05.04.1984 - BReg. 2 Z 26/84

    Erforderliche Eintragungsunterlagen bei zwischenzeitlicher Errichtung des

    Hierdurch soll sichergestellt werden, daß das Sondereigentum auf die dafür vorgesehenen und geeigneten Räume beschränkt bleibt und die Grenzen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums klar abgesteckt werden (BayObLGZ 1967, 25/31 f.; 1973, 267 f. [= MittBayNot 1974, 15 ]; 1980, 226/229 [= MittBayNot 1980, 162 ]; 1981, 332/335 [= MittBayNot 1982, 28 ]).

    Wenn die Baubehörde nach Errichtung des Gebäudes den Plan, der im übrigen den genannten Anforderungen entspricht und der die im Sondereigentum stehenden Räume der künftigen Wohnungseigentümer ausweist, als "Aufteilungsplan" unterzeichnet, so hat das Grundbuchamt, sofern gegenteilige Anhaltspunkte nicht gegeben sind, davon auszugehen, daß damit dem § 7 Abs. 4 WEG genügt ist (zum Umfang des Prüfungsrechts des Grundbuchamts in diesem Zusammenhang vgl. auch BayObLGZ 1980, 226 /231; WeitnauerlWirths WEG 6. Aufl. § 7 Rdnrn. 10 ff.; jew. m. Nachw.).

  • BayObLG, 28.09.1981 - BReg. 2 Z 68/81

    Zur Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum

    Dabei ist nicht nur die Eintragungsbewilligung (Teilungserklärung), sondern - infolge zulässiger doppelter Bezugnahme - auch der Aufteilungsklan Inhalt des (Wohnungs-)Grundbuchs ( BayObLGZ 1980, 226 /229 = MittBayNot 1980, 162 ; BayObLG Rpfleger 1980, 294 /295; OLG Hamm OLGZ 1977; 264/271 = DNotZ 1977, 308 mit Anm. Röll 643 = MittBayNot 1976, 138 [nur Leitsätze]; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 290/291; . OLG Stuttgart OLGZ 1981, 160 /161; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 7 Rdnr. 66).

    Gerade aus dem Aufteilungsplan, der danach am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil hat (BayObLG a.a.O. m. Nachw.), ergibt'sich im Regelfall die genaue Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ( BayObLGZ 1973, 267 f. = MittBayNot 1974, 15 ; zum Bestimmtheitsgrundsatz in diesem Zusammenhang vgl. BayObLGZ 1980, 226 /229 = MittBayNot 1980, 162 m. Nachw.).

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

    (3) Der Aufteilungsplan für das Dachgeschoß ist durch doppelte Bezugnahme (§ 7 Abs. 3, § 7 Abs. 4 Nr. 1 , § 8 Abs. 2 Satz 1 WEG ) gleichfalls Inhalt des Grundbuchs geworden (vgl. BayObLGZ 1980, 226/229 m.w.Nachw.; 1991, 186/190).
  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 4/02

    Wirksamkeit eines Wohnungseigentums-Kaufvertrages bei Abweichungen der Aufteilung

    Zu diesem Zweck muss aus ihm die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sein (vgl. BayObLGZ 1967, 25, 31 ff.; 1973, 267 f.; 1980, 226, 229; 1981, 332, 335 f.).
  • BayObLG, 28.05.1997 - 2Z BR 60/97

    Aufteilungsplan bei Bestellung eines Dauerwohnrechts an Wohnung in einem von

    Letztere dient zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung der Abgrenzung des gemeinschaftlichen Eigentums von Sondereigentum und des einzelnen Sondereigentums von anderem Sondereigentum (vgl. z.B. BayObLGZ 1980, 226, 229).
  • LG Bayreuth, 22.10.1986 - 2 T 8/86

    Gutgläubiger Grundstückserwerb bei altrechtlichen Dienstbarkeiten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei der Beurteilung des altrechtlichen Entstehungstatbestandes neben der Bestellungsurkunde alle, auch die außerhalb der Urkunde liegenden Umstände des Falles, so vor allem auch die Lage der beteiligten Grundstücke zur Ermittlung des Vertragswillens heranzuziehen sind (vgl. BayObLGZ 1980, 226, 235 [= MittBayNot 1980, 162 = DNotZ 1980, 747 ]).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95

    Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach

  • BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81

    Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch

  • KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22

    Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung

  • BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88

    Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht;

  • KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 09.10.1981 - BReg. 2 Z 72/81

    (Zur Festlegung einer besonderen Nutzungsform durch die Gemeinschaftsordnung

  • BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80

    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der

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