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   BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79   

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https://dejure.org/1980,3214
BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79 (https://dejure.org/1980,3214)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79 (https://dejure.org/1980,3214)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - BReg. 2 Z 24/79 (https://dejure.org/1980,3214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 29
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (21)

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Denn diese spezielle Regelung, die zur Folge hat, daß gegen den Verwalter vor einer solchen Beschlußfassung nicht gerichtlich vorgegangen werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 1/2 f.; diese Entscheidung ist der im vorigen Absatz vertretenen Auffassung deswegen nicht hinderlich, weil die Eigentümer in dem dort gegebenen Fall zwar die ablehnende Haltung des Verwalters gebilligt, diesem aber die alleinige Sachentscheidungskompetenz zur Zustimmungsfrage zuerkannt hatten), ändert an den oben erwähnten allgemeinen Gesichtspunkten zur Verwalterstellung nichts.

    Denn die Rechtslage war auch hinsichtlich der Frage zweifelhaft, ob der Käufer R. nicht auf Grund der im Vertrag vom 14.4.1976 bereits erklärten Auflassung und der dort bewilligten Auflassungsvormerkung schon zur Stellung eines Antrags nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG befugt war (vgl. BayObLGZ 1973, 1/6; KG NJW 1970, 330; OLGZ 1979, 290).

  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    bb) Die als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragene Nr. 6 MO unterliegt wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).

    Auch wenn der Antragsteller, wie er behauptet, zu der Eigentümer Versammlung vom 26.7.1976 nicht geladen worden sein sollte, würde dies, wie auch sonst bei Einberufungsmängeln, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse geführt haben (BayObLGZ 1973, 68/70; 1977, 226/232 sowie Senatsbeschluß vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    bb) Die als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragene Nr. 6 MO unterliegt wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLG aaO).

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Durch die Vorschrift des § 12 WEG sollen die Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß Wohnungs- oder Teileigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (BayObLGZ 1977, 40/42).

    Denn der Verwalter wird in solchen Fällen zwar im eigenen Namen, aber lediglich treuhänderisch in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung im Interesse der Eigentümer tätig, deren schutzwürdige Belange er zu wahren hat (vgl. BayObLGZ 1972, 139/141 f., 348/351; 1977, 40/42 f.; Palandt BGB 39. Aufl. Einf. 1 b, 3 vor § 164, WEG § 27 Anm. 1).

  • KG, 18.01.1972 - 1 W 418/71
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Dies gilt auch, soweit durch den Wechsel des Antragstellers im ersten Rechtszug bei der Antragsgegnerin zusätzliche Anwaltskosten erwachsen sein sollten (verneint von KG NJW 1972, 960; Zöller ZPO 12. Aufl. § 263 Anm. III 3; bejaht von OLG München Rpfleger 1968, 231).
  • BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme;

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Da er von keiner Seite angefochten wurde, ist er formell und materiell rechtskräftig geworden (§ 45 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1974, 9/11; Bärmann RdNrn. 62, 64, 68, Weitnauer/Wirths RdNrn. 3, 5, je zu § 45).
  • KG, 08.05.1979 - 1 W 4151/78
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Denn die Rechtslage war auch hinsichtlich der Frage zweifelhaft, ob der Käufer R. nicht auf Grund der im Vertrag vom 14.4.1976 bereits erklärten Auflassung und der dort bewilligten Auflassungsvormerkung schon zur Stellung eines Antrags nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG befugt war (vgl. BayObLGZ 1973, 1/6; KG NJW 1970, 330; OLGZ 1979, 290).
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Auch wenn der Antragsteller, wie er behauptet, zu der Eigentümer Versammlung vom 26.7.1976 nicht geladen worden sein sollte, würde dies, wie auch sonst bei Einberufungsmängeln, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse geführt haben (BayObLGZ 1973, 68/70; 1977, 226/232 sowie Senatsbeschluß vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78).
  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70

    Wirkungen des Ausschlusses eines Gesellschafters von anderen Gesellschaftern

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    hh) Bei dem Eigentümerbeschluß vom 26.7.1976 handelt es sich entgegen der Meinung des Antragstellers auch nicht nur darum, daß ein in der Versammlung gestellter Antrag lediglich keine Mehrheit gefunden hätte (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; vgl. BGH MDR 1972, 933; BayObLGZ 1972, 150/153; 1974, 172/175; Baltzer GmbH-Rdsch. 1972, 57/60 ff.), mit der Folge, daß ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden konnte, gar nicht vorläge.
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Es erscheint angebracht, die in den drei Instanzen erwachsenen Gerichtskosten dem in der Sache unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen, von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten jedoch angesichts der unterschiedlichen Entscheidungen der Vorinstanzen und der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - abzusehen.
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

  • BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Die Wohnungseigentümer können jederzeit - auch ohne eine Vorlage des Verwalters oder des betroffenen Wohnungseigentümers - dessen Zustimmungsbefugnis an sich ziehen und über die Erteilung der Zustimmung entscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453, 1454 Rn. 9; BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558).
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Ohne diese Ergänzung wäre nämlich ein Verstoß gegen die gesetzliche Protokollierungsvorschrift in § 24 Abs. 6 WEG kein Anfechtungsgrund (BayObLGZ 1980, 29; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 24 Rn. 19), sondern hätte nur Einfluss auf den Beweiswert (Weitnauer/Lüke § 24 Rn. 18 und 20).
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die

    Denn eine gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn - wie hier - nur die Ungültigkeitserklärung nach §§ 23 Abs. 4 Satz 2, 43 Nr. 4 WEG beantragt worden ist (vgl. BayObLGZ 1986, 444; 1980, 29 (36)), zumal die Nichtigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, in dem es auf die Wirksamkeit eines Beschlusses als Vorfrage ankommt, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 107, 268; BayObLG NJW-RR 1989, 526).
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