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   BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 2 Z 48/79   

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BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 2 Z 48/79 (https://dejure.org/1980,23092)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1980 - BReg. 2 Z 48/79 (https://dejure.org/1980,23092)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - BReg. 2 Z 48/79 (https://dejure.org/1980,23092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 37
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, ein Recht zur weiteren Beschwerde sei dem von der Eintragung Betroffenen deswegen abzusprechen, weil die Beschwerde stets nur das Ziel haben könne, das Antragsrecht durchzusetzen (vgl. BayObLGZ 1980, 37, 40 f; Haegele/Schöner/Stöber Rdn. 489; Demharter § 71 Rdn. 65), entbehrt der Begründung.

    Antragsberechtigt ist aber auch der von der Eintragung Betroffene (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GBO), vorliegend also der Beteiligte zu 2. Daß er selbst den Eintragungsantrag nicht gestellt hat, steht einer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen; § 20 Abs. 2 FGG findet keine Anwendung (BayObLGZ 1980, 37, 40; Haegele/Schöner/Stöber Rdn. 489 m.w.N.).

  • BayObLG, 13.03.1998 - 2Z BR 159/97

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung eines

    a) Im Antragsverfahren der Grundbuchordnung deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit der Antragsberechtigung (BayObLGZ 1980, 37/39 m.w.N.; Demharter GBO 22. Aufl.. Rn. 63, KEHE-Kuntze GBR 4. Aufl. Rn. 69, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 118 und 123, jeweils zu § 71 ; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 489).

    Das gleiche gilt entsprechend, wenn das Beschwerdegericht die Zurückweisung des Eintragungsantrags durch das Grundbuchamt aufhebt (vgl. BayObLGZ 1980, 37/41).

  • LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97

    Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten

    2. a) Im Antragsverfahren der Grundbuchordnung deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit der Antragsberechtigung ( BayObLGZ 1980, 37 /39 m.w.N.; Demharter GBO 22. Aufl. Rdnr. 63, KEHE-Kuntze GBR 4. Aufl. Rdnr. 69, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rdnr. 118 und 123, jeweils zu § 71; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rdnr. 489).

    Das gleiche gilt entsprechend, wenn das Beschwerdegericht die Zurückweisung des Eintragungsantrags durch das Grundbuchamt aufhebt (vgl. BayObLGZ 1980, 37 /41).

  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Im Falle der Zurückweisung eines Eintragungsantrags deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit dem Antragsrecht (BayObLGZ 1980, 37, 39 m. w. N.; Horber/Demharter, § 71 GBO , Anm. 19; KEHE/Kuntze, § 71 GBO , Rd.-Nr. 69).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2018 - 5 W 49/18

    Löschung einer Verfügungsbeschränkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuches

    Die erforderliche Antragsberechtigung der Antragstellerin (§ 13 GBO), die das Amtsgericht in Zweifel zieht und aus der zugleich ihre Beschwerdeberechtigung folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 1981 - V ZB 18/80, BGHZ 80, 126; BayObLGZ 1980, 37), liegt allerdings vor.
  • OLG München, 27.09.2023 - 34 Wx 240/23

    Keine Widerlegung der Vermutungswirkung des § 891 Abs. 1 BGB bei bloßen Zweifeln

    Denn in einem Antragsverfahren i.S. von § 13 Abs. 1 Satz 1 GBO ist beschwerdeberechtigt, wer kraft eigenen Rechts einen Antrag stellen durfte (BayObLGZ 1980, 37/40; Demharter § 71 Rn. 63; BeckOK GBO/Kramer § 71 Rn. 181; Meikel/Schmidt-Räntsch § 71 Rn. 122).
  • OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Löschung von Forst- und Weiderechten

    Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob sie im ersten Rechtszug wirksam Anträge gestellt hat (vgl. BayObLGZ 1980, 37/40; Demharter GBO 28. Aufl. § 71 Rn. 63).
  • OLG München, 21.04.2005 - 32 Wx 16/05

    Keine Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren der Grundbuchordnung bei

    Demgemäß kann es aber gerade nicht zulässiges Ziel seiner Beschwerde sein, den Eintragungsantrag zurückzuweisen (BayObLGZ 1980, 37/40; 1987, 431/433).
  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

    Nach herrschender Meinung ist aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich auch beschwerdeberechtigt, wer den Antrag zwar nicht gestellt hat, ihn aber im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch wirksam hätte stellen können (so für das Wohnungseigentumsverfahren BGH NJW 1993, 662 ; für das Erbscheinsverfahren BayObLG FamRZ 1990, 1265 und.KG FamRZ 1990, 1264 ; für das Grundbuchverfahren BayObLGZ 1980, 37/40; allgemein Keidel/Kahl § 20 Rn. 51 m.w.Nachw. zum Streitstand).
  • OLG München, 10.08.2006 - 32 Wx 113/06

    Kein Beschwerderecht des Eigentümers gegen eigene Eintragung im Grundbuch

    Das Ziel der Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren ist es zudem, dem Antrag zum Erfolg zu verhelfen, nicht aber, eine Eintragung im Grundbuch zu verhindern (BayObLGZ 1980, 37/41).
  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

  • OLG Naumburg, 15.12.1998 - 11 Wx 20/98

    Beschwerdeberechtigung im Grundbuchverfahren; Löschung einer Grundschuld von Amts

  • OLG Naumburg, 28.04.1999 - 11 Wx 25/98

    Weitere Beschwerde ohne Beschwerde

  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 36/94

    Beschwerdeberechtigung für weitere Beschwerde

  • OLG Naumburg, 04.03.1998 - 11 Wx 2/98

    ARoV-Widerspruch zu ersuchter Berichtigung

  • BayObLG, 17.06.1994 - 2Z BR 53/94

    Zulässigkeit der Beschwerde zur Wiederherstellung einer aufgehobenen

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