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   BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79   

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BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79 (https://dejure.org/1980,3537)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79 (https://dejure.org/1980,3537)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1980 - BReg. 1 Z 86/79 (https://dejure.org/1980,3537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Amtsvormunds; Anforderungen an einen Anspruch auf Regelunterhalt; Voraussetzungen für die Anfechtung der nichtehelichen Vaterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 669
  • FamRZ 1980, 828
  • VersR 1980, 872
  • Rpfleger 1980, 281
  • BayObLGZ 1980, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 06.06.1972 - BReg. 1 Z 10/72
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Das folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1978, 205/206) als auch daraus, daß die Ablehnung ihres Antrags auf Aufhebung der Amtspflegschaft im Ergebnis durch das Landgericht bestätigt worden ist ( § 20 Abs. 2 FGG , § 1707 Satz 1 Nr. 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1972, 196; 1975, 420/423).

    Der Wirkungskreis das Amtspflegers kann daher auf der Grundlage eines uneingeschränkt gestellten Antrags gleichwohl im Sinn des § 1707 Satz 1 Nr. 3 BGB beschränkt werden, falls das Wohl des Kindes zwar einer Aufhebung der Amtspflegschaft insgesamt, nicht aber einer Einschränkung des Wirkungskreises des Pflegers in bezug auf eine oder mehrere der in § 1706 BGB bezeichneten Angelegenheiten entgegensteht ( § 1707 Satz 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1972, 196/200; 1975, 421/430; OLG Karlsruhe FamRZ 1972, 95/97; MünchKomm BGB § 1707 RdNr. 5; Gernhuber Familienrecht 3. Aufl. § 58 III 4 S. 909 f.).

    Die Gefährdung von Unterhaltsansprüchen des Kindes bedingt nicht notwendigerweise die Aufrechterhaltung der Amtspflegschaft in bezug auf seine Abstammung und/oder auf erbrechtliche Fragen sowie umgekehrt (vgl. BayObLGZ 1972, 196/200).

    Dem Grundsatz nach ist die Amtspflegschaft auch zur Unterstützung nichtehelicher Mütter eingerichtet worden (vgl. BayObLGZ 1972, 196/197; OLG Celle DAV 1973, 566).

  • BayObLG, 27.11.1975 - BReg. 1 Z 59/75
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Das folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1978, 205/206) als auch daraus, daß die Ablehnung ihres Antrags auf Aufhebung der Amtspflegschaft im Ergebnis durch das Landgericht bestätigt worden ist ( § 20 Abs. 2 FGG , § 1707 Satz 1 Nr. 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1972, 196; 1975, 420/423).

    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist maßgeblich für den Gegenstand der Entscheidung grundsätzlich (nur) die Entscheidungsformel, ebenso wie in erster Linie aus ihrem Inhalt der Umfang des Beschwerderechts hergeleitet werden kann (vgl. BayObLGZ 1975, 420/424), Da das Vormundschaftsgericht den uneingeschränkt gestellten Antrag nach § 1707 Satz 1 Nr. 2 BGB zurückgewiesen und die Mutter hiergegen uneingeschränkt Beschwerde eingelegt hat, war Gegenstand des Erstbeschwerdeverfahrens die Aufhebung der gesetzlichen Amtspflegschaft in vollem Umfang.

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Ungeklärt ist insbesondere, in welchem Umfang die Mutter - wie sie behauptet - das Kind bis zur Zahlungsaufforderung durch das Jugendamt tatsächlich mit Sachleistungen oder Geldzuwendungen an die es pflegende Großmutter unterstützt hat und in Zukunft aus ihrem Einkommen unterstützen kann und/oder ob diese das Kind aufgrund eines mit der Mutter (nicht mit dem Amtspfleger) geschlossenen Pflegevertrags (vgl. Gernhuber a.a.O. § 58 III 7 S. 913 f.) betreut; denkbar wäre auch, daß die Großmutter in einer der Beteiligten zu 1) zurechenbaren Weise (vgl. BVerfG NJW 1969, 1617 [BVerfG 02.07.1969 - 1 BvR 669/64]; LG Koblenz DAV 1976, 407/410) die an sich der Mutter obliegende persönliche Betreuung des Kindes dieser gegenüber ganz oder teilweise unentgeltlich übernommen hat oder übernehmen wollte, ohne hierbei auf etwaige Ansprüche gemäß § 1615 b Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Vater des Kindes zu verzichten (Köhler Handbuch des Unterhaltsrechts 5. Aufl. RdNr. 566).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Die hierzu erforderlichen Ermittlungen (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1974, 95/105; 1979, 232/237; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG) hat das Landgericht nicht vorgenommen.
  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Die hierzu erforderlichen Ermittlungen (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1974, 95/105; 1979, 232/237; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG) hat das Landgericht nicht vorgenommen.
  • BayObLG, 10.01.1975 - BReg. 1 Z 76/74

    Vormundschaftsgericht; Entscheidung; Grundsätze; Verwaltung; Kindesvermögen;

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Da es sich bei der Amtspflegschaft im Umfang des § 1706 Nr. 2 BGB um eine (auch) die Personensorge für das Kind betreffende Angelegenheit handelt (vgl. BayObLGZ 1975, 29; Keidel/Kuntze/Winkler § 57 FGG RdNr. 35 mit Fn. 9; Jansen § 57 FGG RdNr. 28, § 58 FGG RdNr. 8), wäre insbesondere die persönliche Anhörung der Mutter und der Großmutter, gegebenenfalls auch des nichtehelichen Vaters geboten gewesen (vgl. § 1705 i.V.m. § 1695 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F.; § 1712 BGB a.F.; § 12 FGG ; seit 1.1.1980: § 50 a , § 50 c FGG; vgl. BayObLGZ 1948-51, 330/332 f.; MünchKomm § 1695 BGB RdNr. 7; Jansen § 12 FGG RdNrn. 60, 61; Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNrn. 2, 4-7).
  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Die hierzu erforderlichen Ermittlungen (vgl. BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1974, 95/105; 1979, 232/237; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG) hat das Landgericht nicht vorgenommen.
  • BayObLG, 17.07.1978 - BReg. 1 Z 64/78
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Das folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1978, 205/206) als auch daraus, daß die Ablehnung ihres Antrags auf Aufhebung der Amtspflegschaft im Ergebnis durch das Landgericht bestätigt worden ist ( § 20 Abs. 2 FGG , § 1707 Satz 1 Nr. 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1972, 196; 1975, 420/423).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Das folgt sowohl aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1978, 205/206) als auch daraus, daß die Ablehnung ihres Antrags auf Aufhebung der Amtspflegschaft im Ergebnis durch das Landgericht bestätigt worden ist ( § 20 Abs. 2 FGG , § 1707 Satz 1 Nr. 2 BGB ; vgl. BayObLGZ 1972, 196; 1975, 420/423).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1971 - 4 U 258/70
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79
    Das Landgericht hat zwar zutreffend die Zulässigkeit der Erstbeschwerde ( § 11 Abs. 1, 2 Satz 5 RPflG i.V.m. §§ 19, 21 FGG ), insbesondere auch die Beschwerdeberechtigung der Mutter (gemäß § 20 FGG ; vgl. KG NJW 1972, 113), sowie die formellen Voraussetzungen des Verfahrens beim Erstgericht nach § 1707 BGB bejaht; es hat aber den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens verkannt, da es meinte, wie die Ausführungen unter Nr. 11 3 seiner Entscheidung (S. 16 = Bl. 75 d.A.) zeigen, dieser werde durch den Antrag der Mutter auf Aufhebung der Amtspflegschaft im Umfang des § 1706 Nr. 2 BGB begrenzt; im übrigen habe sie keinen Antrag gestellt.
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Diese Pflicht des Gerichts ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 139 ZPO, der im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG, § 2358 BGB) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere im Erbscheinsverfahren Geltung beanspruchen kann (vgl. BGH FamRZ 1989, 269/271; BayObLGZ 1965, 457/464; 1980, 87/89; OLG Hamm OLGZ 1967, 172/174; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 26; Jansen FGG 2. Aufl. Vorbem. §§ 8 bis 18 Rn. 11; Zimmermann ZEV 1995, 275/279).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Diese Pflicht des Gerichts ergibt sich aus dem Grundgedanken des § 139 ZPO, der im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 12 FGG, § 2358 BGB) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und insbesondere im Erbscheinsverfahren Geltung beanspruchen kann (vgl. BGH FamRZ 1989, 269/271; BayObLGZ 1965, 457/464; 1980, 87/89; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 57; Zimmermann ZEV 1995, 275/279).
  • BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 60/87
    Aus dem Grundsatz der Amtsermittlung (§ 12 FGG ) folgt die Verpflichtung des Gerichts, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, Mängel des Antrags zu beseitigen und sachgerechte Anträge zu stellen (BayObLGZ 1985, 82/85; 1980, 87/89; Keidel/Kuntze/Winkler/ Amelung aaO § 12 RdNr.23, 26; Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 19 II 2).
  • BayObLG, 15.10.1987 - BReg. 1 Z 56/87
    Schließlich ist nicht außer Acht zu lassen, dass auch die Mutter unterhaltspflichtig ist und der Amtspfleger die Rechte des Kindes auch wahrnehmen muß, soweit sie auf Unterhaltsansprüche gegen die Mutter gerichtet sind (BayObLG FamRZ 1980, 828 ).
  • KG, 20.02.1981 - 1 W 5048/80
    Wenn gemäß § 50a Abs. 3 FGG von der Anhörung "nur aus schwerwiegenden Gründen« abgesehen werden darf, so bezieht sich das auch auf die Frage, ob im Einzelfall die grundsätzlich vorgeschriebene mündliche Anhörung unterbleiben kann (so auch BayObLG FamRZ 1980, 828, 830; Keidel/Kuntze/ Winkler, FG Nachtrag 1979 zur 11. Aufl. § 50a FGG Rdn. 5).
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