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   BayObLG, 20.03.1980 - BReg. 1 Z 18/80   

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https://dejure.org/1980,21537
BayObLG, 20.03.1980 - BReg. 1 Z 18/80 (https://dejure.org/1980,21537)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.1980 - BReg. 1 Z 18/80 (https://dejure.org/1980,21537)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 1980 - BReg. 1 Z 18/80 (https://dejure.org/1980,21537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 95
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht besteht vielmehr nur, soweit das Vorbringen der Beteiligten und der Sachverhalt dazu Anlass gibt (BayObLGZ 1980, 95/99 f.; FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der

    Von weiteren Ermittlungen brauchten die Vorinstanzen kein sachdienliches Ergebnis zu erwarten; eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht ( § 2361 Abs. 3 BGB , § 12 FGG ) liegt daher nicht vor (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1980, 95/99 f.).
  • OLG Hamburg, 20.01.1998 - 2 Wx 61/95

    Ansprüche einzlner Eigentümer auf Instandsetzung oder modernisierende bauliche

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  • BayObLG, 09.11.1995 - 2Z BR 106/95

    Haftung eines Verwalters für eine schuldhafte Verletzung seiner

    Im Hinblick auf die vorliegenden Feststellungen der Fachfirma und auf das erholte Gutachten handelte das Landgericht nicht rechtsfehlerhaft (BayObLGZ 1980, 95, 99 f. m.w.N.), wenn es davon abgesehen hat, den von der Antragstellerin benannten Ehemann als Zeugen über die behaupteten Mängel, deren Folgen und den Zeitpunkt ihrer Behebung zu vernehmen.
  • OLG Köln, 31.08.1990 - 2 Wx 35/90
    Es ist dabei anerkannt, daß im Antragsverfahren bei der Tatsachenermittlung nicht allen nur denkbaren Möglichkeiten nachzugehen ist, sondern daß die Lebenserfahrung und der Vortrag der Beteiligten bei sorgfältiger Überlegung zu weiteren Ermittlungen Anlaß geben muß (KG WM 1967, 151; BayObLGZ 1980, 95 (99); Keidel/Kuntze/Winkler; a.a.O., Rdn. 88).
  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Eine solche Veränderung der Urkunde ist auch in dem Einreißen jedenfalls dann zu erblicken, wenn die Urkunde - wie hier - von drei Seiten ganz erheblich (je bis zu einem Drittel der Breite bzw. Höhe) eingerissen worden ist (vgl. RGZ 69, 413/414; KG NJW 1957, 1364/1365 Spalte 2; Soergel BGB 12. Aufl. RdNrn. 6, 8, Palandt Anm. 3, je zu § 2255 BGB ; vgl. auch BayObLGZ 1980, 95/97 zum Zerknittern oder Zerknüllen der Urkunde).
  • BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90

    Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags;

    Zwar kann ein Zerknittern oder Zerknüllen einer Urkunde deren Veränderung darstellen, die einen Aufhebungswillen ausdrückt (BayObLGZ 1980, 95/97 m.w.Nachw.).
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