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   BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82   

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BayObLG, 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82 (https://dejure.org/1982,6202)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1982 - BReg. 1 Z 5/82 (https://dejure.org/1982,6202)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1982 - BReg. 1 Z 5/82 (https://dejure.org/1982,6202)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 60
  • BayObLGZ 1982, 179
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    a) Das Aufgebot (§ 3 Satz 1 PStG), das einer Eheschließung vorangehen soll (§ 12 Abs. 1 Satz 1 EheG), ist die vom Standesbeamten angeordnete Bekanntmachung einer beabsichtigen Eheschließung (BayObLGZ 1982, 179/180; vgl. § 135 Abs. 2 Satz 1 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA).

    Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 2 EheG ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58/68 und 36, 146/161; vgl. auch BayObLGZ 1982, 179/180 f. m. w. N.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.

    Von einer bloßen Anweisung, das Aufgebot und die Mitwirkung bei der Eheschließung nicht mit der Begründung abzulehnen, die Beteiligte zu 1 sei geschäftsunfähig (vgl. BayObLGZ 1982, 179/184; Johansson/Sachse Anweisungsund Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen 1996 Rn. 1263 und 1818), konnte abgesehen werden, weil sonstige Ehehindernisse nicht ersichtlich sind.

  • BayObLG, 20.11.1984 - BReg. 1 Z 78/84

    Ablehung des Aufgebots und der Eheschließung durch den Standesbeamten wegen

    In seinem Beschluß vom 2.4.1982 (BayObLGZ 1982, 179 - StAZ 1982, 306 = FamRZ 1982, 603 = BayVBl 1982, 378) hat er jedoch eingehend dargelegt, daß es als Bedingung oder Zeitbestimmung i.S. des § 13 Abs. 2 EheG ausgelegt werden könne, wenn eine Ehe nur zu diesem Zweck geschlossen werden oder dazu dienen soll, die Ausweisung des Asylbewerbers zu verhindern.

    Er kann dann eine Entscheidung des Amtsgerichts ( § 45 PStG ) herbeiführen (vgl. BayObLGZ 1982, 179/183).

    Da der Standesbeamte mithin den Erlaß des Aufgebots ( § 3 Satz 1 PStG ) abgelehnt hat (vgl. dazu BayObLGZ 1982, 179/180), kann er gemäß § 45 Abs; 1 PStG nur dazu angehalten werden, diese Amtshandlung nicht mit der Begründung zu verweigern, es sei nur eine "Scheinehe" beabsichtigt (vgl. BayObLG a.a.O. S. 184; OLG Hamburg FamRZ 1983, 64).

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

    Auch heute, unter der Geltung des Grundgesetzes, muß jedenfalls bei der Beurteilung einer letztwilligen Verfügung, die lange vor Inkrafttreten des Grundgesetzes getroffen worden ist und Grundlage für zahlreiche weitere Dispositionen der hiervon betroffenen Personen war, der nunmehr (gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich geschützten Testierfreiheit (BVerfGE 58, 377, 398; BGHZ 53, 369, 374 und 123, 368, 377) aus den oben dargelegten Gründen, aber auch aus Gründen des Vertrauensschutzes der Vorzug gegenüber der Eheschließungsfreiheit gegeben werden, auch wenn diese nun (gemäß Art. 6 Abs. 1 GG) ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert ist (BVerfGE 31, 58, 68 und 36, 146, 161; BayObLGZ 1982, 179, 180 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

    Die Geschäftsfähigkeit im Sinn von § 1304 BGB ist unter Berücksichtigung der in Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG StAZ 1973, 90/93; BayObLGZ 1982, 179/180 f.) als "Ehegeschäftsfähigkeit" (vgl. Böhmer StAZ 1992, 65/67) zu beurteilen.
  • BayObLG, 06.07.1984 - BReg. 1 Z 49/84

    Zulässigkeit eines Antrags auf Eheschließung mit einem Nichtdeutschen; Annahme

    Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Nürnberg und der ihm übergeordneten Instanzen folgt aus der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts ( §§ 45, 50 PStG ; BayObLGZ 1981, 188/191; 1982, 179/180).

    Diese Tatsachenwürdigung ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin zu prüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob er die Beweisanforderungen weder zu niedrig noch zu hoch angesetzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1983, 153/159 m.Nachw.; 1982, 179/183 f.).

  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Besteht ein solches Verhältnis, so ist es naheliegend und weder verboten noch sittlich ungerechtfertigt, mit der Adoption auch den Zweck zu verfolgen, eine Aufenthaltserlaubnis für das "Kind" zu erlangen oder dessen Ausweisung zu verhindern (OLG Düsseldorf a.a.O.; vgl. für den Fall der Eheschließung mit einem Ausländer: BayObLGZ 1982, 179/183).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 195/95

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe; Anwendbarkeit

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  • BayObLG, 07.02.1984 - BReg. 1 Z 2/84

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Aufgebots durch einen Standesbeamten;

    Das Landgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1982, 179 ff.), der sich das Oberlandesgericht Hamburg (FamRZ 1983, 64/65) angeschlossen hat, davon aus, daß der Standesbeamte das Aufgebot ablehnen darf, wenn mit der Ehe andere als eheliche Zwecke verfolgt werden und die Zweckbestimmung nach den Erklärungen der Verlobten den Charakter einer nach § 13 Abs. 2 EheG unzulässigen Bedingung oder Zeitbestimmung hat und damit ein Ehehindernis i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 , § 6 Abs. 1 PStG vorliegt.
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