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   BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82   

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BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82 (https://dejure.org/1982,11461)
BayObLG, Entscheidung vom 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82 (https://dejure.org/1982,11461)
BayObLG, Entscheidung vom 16. August 1982 - BReg. 1 Z 73/82 (https://dejure.org/1982,11461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs durch späteres Testament; Berechtigung zur weiteren Beschwerde lediglich auf Grund einer Zurückweisung der Erstbeschwerde; Internationale Zuständigkeit für die Anordnung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1982, 284
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) folgt gemäß § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1 FGG schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 32/35).

    Nur wenn und soweit das Amtsgericht zu Recht seine internationale Zuständigkeit annehmen durfte, kann unter den gegebenen Umständen auch die internationale Zuständigkeit der ihm übergeordneten Instanzen und damit auch die des Rechtsbeschwerdegerichts für die Nachprüfung des hier angefochtenen Beschlusses gegeben sein (BayObLGZ 1982, 32/36).

    Das hat zur Folge, daß die Erblasserin nach deutschem Recht als ihrem Heimatrecht beerbt wird und danach auch die internationale Zuständigkeit zu beurteilen ist (Gleichlaufsgrundsatz: vgl. BGH und BayOblG, je a.a.O.; BayObLGZ 1976, 151/155; 1982, 32/36; Palandt a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80

    Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Danach muß die deutsche Staatsangehörigkeit als ihre effektive angesehen werden (vgl. BGH FamRZ 1980, 673/674 = NJW 1980, 2016 = IPRAX 1981, 25 f. mit Anm. Firsching S. 14 ff.; Senatsbeschluß vom 2.6.1982 - BReg. 1 Z 45/81 = BayObLGZ 1982 Nr. 35 = RPfleger 1982, 266 LS.).

    Das trifft hier für den in Frankreich belegenen unbeweglichen Nachlaß zu; insoweit muß das als Gesamtstatut an sich anwendbare deutsche Recht vor dem französischen Recht (als Einzelstatut) zurückweichen; es tritt also eine Nachlaßspaltung ein, weil nach französischem internationalen Erbrecht für Grundstücke stets die lex rei sitae gilt, während sich Mobilien nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht vererben (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht 3. Aufl. Stichwort "Frankreich" Grdz. D I RdNrn. 6, 7, 8, 11, 12 und Stichwort "Deutschland" Grdz. C III RdNrn. 20, 21; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/64; BGH NJW 1980, 2016; BayObLGZ 1967, 1/7; 1982 Nr. 35; Palandt Art. 28 EGBGB Anm. 3).

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Die Entscheidung darüber, ob ein solches Bedürfnis gegeben ist, obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatsacheninstanzen; sie kann deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie einen Ermessensfehler enthält (BGHZ 18, 143/148; BayObLGZ 1976, 67/74; Senatsbeschluß vom 15.7.1982 - BReg, 1 Z 32/82; KG a.a.O. S. 212).
  • KG, 19.05.1972 - 1 W 860/72
    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Denn allein die Erhaltung des Grundbesitzes in ... und die ordnungsgemäße Verwaltung der Bankguthaben und Wertpapiere (vgl. Bl. 59 d.A.) erfordert laufende Maßregeln, für deren Vornahme eine andere verantwortliche Person (z.B. ein vertrauenswürdiger Testamentsvollstrecker: vgl. KG OLGZ 1973, 106) nicht vorhanden ist.
  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55

    Verfahren bei Hausratsverteilung

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Die Entscheidung darüber, ob ein solches Bedürfnis gegeben ist, obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Tatsacheninstanzen; sie kann deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie einen Ermessensfehler enthält (BGHZ 18, 143/148; BayObLGZ 1976, 67/74; Senatsbeschluß vom 15.7.1982 - BReg, 1 Z 32/82; KG a.a.O. S. 212).
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67

    Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Das trifft hier für den in Frankreich belegenen unbeweglichen Nachlaß zu; insoweit muß das als Gesamtstatut an sich anwendbare deutsche Recht vor dem französischen Recht (als Einzelstatut) zurückweichen; es tritt also eine Nachlaßspaltung ein, weil nach französischem internationalen Erbrecht für Grundstücke stets die lex rei sitae gilt, während sich Mobilien nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht vererben (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht 3. Aufl. Stichwort "Frankreich" Grdz. D I RdNrn. 6, 7, 8, 11, 12 und Stichwort "Deutschland" Grdz. C III RdNrn. 20, 21; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/64; BGH NJW 1980, 2016; BayObLGZ 1967, 1/7; 1982 Nr. 35; Palandt Art. 28 EGBGB Anm. 3).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) folgt gemäß § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1 FGG schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 32/35).
  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Das trifft hier für den in Frankreich belegenen unbeweglichen Nachlaß zu; insoweit muß das als Gesamtstatut an sich anwendbare deutsche Recht vor dem französischen Recht (als Einzelstatut) zurückweichen; es tritt also eine Nachlaßspaltung ein, weil nach französischem internationalen Erbrecht für Grundstücke stets die lex rei sitae gilt, während sich Mobilien nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht vererben (Ferid/Firsching Internationales Erbrecht 3. Aufl. Stichwort "Frankreich" Grdz. D I RdNrn. 6, 7, 8, 11, 12 und Stichwort "Deutschland" Grdz. C III RdNrn. 20, 21; vgl. BGHZ 24, 352/355; 50, 63/64; BGH NJW 1980, 2016; BayObLGZ 1967, 1/7; 1982 Nr. 35; Palandt Art. 28 EGBGB Anm. 3).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Eine Ersatzerbenberufung der Verwandten des Ehemanns kommt sonach nicht in Betracht; hiefür böte der Inhalt des Testaments vom 15.1.1939 auch keinen Anhaltspunkt (vgl. BGH NJW 1981, 1736 f.).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82
    Die Vorinstanzen brauchten in Anbetracht der Ungültigkeitsvermerke der Erblasserin, die von ihren Unterschriften nach der Verkehrsauffassung räumlich als gedeckt angesehen werden konnten (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1974, 440/441 f.; 1982, 131/133 f.) und der - wahrscheinlich gleichzeitig vorgenommenen - diagonalen Durchstreichungen auf den Blättern 1 und 3 des Testaments vom 10.1.1967 (vgl. hierzu: § 2255 Satz 2 BGB , § 419 ZPO : Senatsbeschluß vom 29.4.1982 - BReg. 1 Z 24/82) nicht davon überzeugt zu sein, daß die auf Blatt 3 genannten Personen, darunter die Beteiligten zu 1), Erben sind (vgl. BayObLGZ 1960, 405/407; OLG Celle FamRZ 1959, 33/34).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 02.03.1982 - BReg. 1 Z 129/81
  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
  • BayObLG, 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78
  • BayObLG, 22.06.1976 - BReg. 1 Z 96/74
  • OLG München, 16.08.2018 - 31 Wx 145/18

    Aufforderung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Denn diese Amtsermittlungspflicht schließt die Übertragung der Erbenermittlung als einer Maßnahme der Nachlasssicherung auf einen Nachlasspfleger gemäß § 1960 Abs. 1 S. 2 BGB nicht aus; sie hat lediglich zur Folge, dass das Nachlassgericht - abgesehen von seiner Aufsichtspflicht nach §§ 1837, 1962 BGB - die Erbenermittlung des Nachlasspflegers weiterhin zu fördern und in angemessenen Zeitabständen zu überwachen hat (BayObLGZ 1982, 284, 292).
  • OLG Köln, 08.05.2019 - 2 Wx 141/19

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Aufgrund der floskelhaften Begründung der Anordnung ist schon nicht ersichtlich, dass das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung überhaupt die Voraussetzung des § 1960 BGB geprüft und das für die Anordnung von Fürsorgemaßnahmen bestehende pflichtgemäße Ermessen gesehen und ausgeübt hat ( vgl. BayObLGZ 1982, 284 (292); BayObLG, FamRZ 1996, 308; Palandt/Weidlich, BGB, 76. Auflage 2017, § 1960 Rn. 2).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    aa) Die Nachlaßpflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayobLGZ 1982, 284/289; Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).
  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05

    (Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger

    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (BayObLGZ 1982, 284/289 und 2000, 26/29 = FamRZ 2000, 1447; Staudinger/Marotzke BGB 13. Bearb. § 1960 Rn. 23).
  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß der Erbe auch dann unbekannt ist, wenn mehrere Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne weitere umfangreiche Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist, weil Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit über die Gültigkeit eines Testaments besteht (BayObLG und OLG Köln aaO.; vgl. auch BayObLGZ 1982, 284/290 f., Staudinger/Marotzke § 1960 Rn. 7 sowie Senatsbeschluß vom 26.3.1981 BReg. 1Z 17/81, jeweils m.w.Nachw.).

    bb) Auch ein Fürsorgebedürfnis für den Nachlaß konnten die Tatsacheninstanzen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens (vgl. BayObLGZ 1982, 284/292) bejahen.

  • OLG Frankfurt, 02.08.2016 - 20 W 328/14

    Erledigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Beendigung der

    Zwar ist umstritten, ob die Anordnung der Nachlasspflegschaft, wenn - wie hier - ein Ausländer inländischen Nachlass hinterlassen hat, nicht der Entscheidung des Richters unterfällt, §§ 16 Nr. 2, 14 Abs. 1 Nr. 10 RpflG, weil dann in der Regel die Erben Ausländer sind und der Pfleger für denjenigen eingesetzt wird, der Erbe wird (vgl. zum Streitstand etwa Zimmermann, a.a.O., Rz. 107 ff.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 345 Rz. 71; Münchener Kommentar/Leipold, a.a.O., § 1960 Rz. 7, mit vielfältigen weiteren Nachweisen; BayObLGZ 1982, 284).

    Die schwere Folge der Unwirksamkeit einer Entscheidung des Rechtspflegers in einer - ihm generell übertragenen - Nachlasssache kann aber nur eintreten in Fällen, in denen der Richtervorbehalt nach dem Gesetz oder anerkannter Rechtsprechung klar und eindeutig gegeben ist (vgl. dazu BayObLGZ 1982, 284).

  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91

    Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut

    Das xxx Recht diese Weiterverweisung an, denn nach xxx IPR ist gemäß Art. 3 II des xxx Code civil das xxx Recht maßgebend (vgl. BayObLGZ 1982, 284 (289) und …
  • BayObLG, 03.04.1990 - BReg. 1a Z 70/89

    Nachlassspaltung bezüglich Gegenständen die sich im Ausland befinden; Vorliegen

    Für Frankreich trifft dies nur für den dort belegenen unbeweglichen Nachlaß zu (vgl. BayObLGZ 1982, 284 (289) m. w. Nachw.; Palandt-Heldrich, Art. 3 EGBGB Anm. 4 c m. w. Nachw.).

    Nach französischem internationalen Erbrecht vererben sich bewegliche Sachen nach dem am letzten Wohnsitz des Erblassers geltenden Recht (BayObLGZ 1982, 284 (289); Ferid-Firsching, Int. ErbR Stichwort "Frankreich", Grdz.

  • OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85

    Streit um die Erteilung eines Erbscheins nach französischem Recht durch ein

    Nach diesem sog. Gleichlaufgrundsatz bestimmt die Rechtsprechung nahezu einhellig seit mehr als 80 Jahren die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlaßgerichte (zuletzt BayObLGZ 1982, 284, 288; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180, 181, jeweils mwN).

    Unerheblich ist, ob sonstige Maßnahmen, insbesondere zu der Nachlaßsicherung, von einem deutschen Gericht angeordnet werden können (vgl. BayObLGZ 1982, 284 ff).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Die Nachlasspflegschaft ist eine besondere Form der Personenpflegschaft, die nicht für den Erblasser, sondern "für denjenigen, welcher Erbe wird" (§ 1960 Abs. 2 BGB) angeordnet wird (vgl. BayObLGZ 1982, 284, 289; BayObLGZ 2000, 26, 29; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 1960 BGB, Rdn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 3 Wx 232/93

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft

  • BayObLG, 29.11.2004 - 1Z BR 82/04

    Bestimmung effektiver Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und

  • OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05

    Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers;

  • BayObLG, 14.05.2001 - 1Z BR 33/00

    Vergütung des Nachlasspflegers

  • LG Bielefeld, 09.01.2007 - 23 T 666/06
  • BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der

  • BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81

    Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen

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