Rechtsprechung
BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2229 Abs. 4, § 1910 Abs. 2, 3
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 634 (Ls.)
- MDR 1983, 131
- BayObLGZ 1982, 309
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Infolgedessen muß das Nachlaßgericht - und das in dem durch das Rechtsmittel gezogenen Grenzen vollständig an die Stelle der ersten Instanz tretende Beschwerdegericht (BayObLGZ 1966, 435 /440 m. Nachw.; 1982, 59/63) - die Einziehung dann anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Tatsachen nicht mehr als festgestellt zu erachten sind.Dafür genügt es, wenn die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54 /56 f.; BayObLGZ 1966, 233 /236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63 m. w. Nachw.).
Damit aber können die Rechtsbeschwerdeführer im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 f.; BayObLG FamRZ 1976, 101 /104; BayObLGZ 1982, 59/69 f.).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Dafür genügt es, wenn die nach § 2359 BGB erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54 /56 f.; BayObLGZ 1966, 233 /236; 1977, 59/61 f.; 1982, 59/63 m. w. Nachw.).Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grunde für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377 /380; KG NJW 1963, 766 /769;… Jansen aaO; vlg. BGHZ 40, 54 /59; 53, 245/256).
- BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksämkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256 /261/266).(3) Das Landgericht hat die Grundsätze über den Anscheinsbeweis im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere bei der Feststellung der Testierunfähigkeit (vgl. BayObLGZ 1979, 256 /266), nicht verkannt.
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Die Tatsachenwürdigung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1976, 67 /73 f.;… 1979 aaO;… Keidel/Kuntzel Winkler Rdnr. 42, Jansen Rdnr. 19, je zu § 27 FGG). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 /175;… Keidel/Kuntze/Winkler Rdnrn. 11, 12 a, Jansen Rdnr. 17, je zu § 25 FGG). - BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Mit der Rechtsbeschwerde kann aber nicht geltend gemacht werden, daß die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend gewesen seien; es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147 /154;… KeidellKuntze/Winkler § 27 FGG Rdnr. 42 m. Nachw. bei Fn. 9). - RG, 15.12.1939 - IV 361/39
1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (RGZ 162, 223 /230; BayObLGZ 1962, 219/220). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Damit aber können die Rechtsbeschwerdeführer im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563 f.; BayObLG FamRZ 1976, 101 /104; BayObLGZ 1982, 59/69 f.). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde muß die Testierunfähigkeit des Erblassers zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen, wenn ein Testament aus diesem Grunde für nichtig erklärt werden soll; bei nicht behebbaren Zweifeln muß der Erbschein nach dem Testament erteilt werden (BayObLGZ 1956, 377 /380; KG NJW 1963, 766 /769;… Jansen aaO; vlg. BGHZ 40, 54 /59; 53, 245/256). - KG, 19.01.1967 - 1 W 3113/66
Auszug aus BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
ob es von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht (vgl. BGH LM § 144 ZPO Nr. 4, § 411 ZPO Nr. 3; BayObLGZ 1958, 136 /138; 1979, 2561262; KG OLGZ 1967, 87/88;… Keidel/Kuntze/Winkler§ 15 Rdnr. 10;… Jansen § 12 FGG Rdnr. 81). - RG, 01.10.1902 - V 191/02
Anforderungen an die Einleitung einer Abwesenheitspflegschaft
- BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
- RG, 25.10.1934 - IV B 55/34
Kann eine wegen Geisteskrankheit geschäftsunfähige Person gegen die Anordnung …
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Bei nicht behebbaren Zweifeln muß von der Testierfähigkeit ausgegangen werden (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; BayObLGZ 1976, 67/73; 1982, 309/312;… Keidel/Kuntze Rn. 42. Jansen Rn. 19, je zu § 27 FGG ).
Es genügt und ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen haben (BayObLGZ 1971, 147/154; 1982, 309/313;… Keidel/Kuntze aaO).
Hierbei ist es nicht erforderlich, daß das Beschwerdegericht sich mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzt; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).
Die Anordnung der Pflegschaft berührt grundsätzlich nicht die Testierfähigkeit des Pfleglings (vgl. § 2229 Abs. 2, 3 , § 2230 BGB ; BayObLGZ 1982, 309/313 m.w.Nachw.).
Sie hat dieses Gutachten erkennbar auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob es von dem Sachverhalt ausgeht, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).
Dies steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts ( §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 Abs. 1 ZPO ) und kann bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht kommen, insbesondere wenn Zweifel an der Sachkunde des bisherigen Gutachters bestehen, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind (BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95
Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches …
Die Beweiswürdigung kann nur dahin nachgeprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen.Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die.Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1982, 309, 313, BayObLG FamRZ 1990, 801, 802 und ständige Rechtsprechung des Senats).Hierbei muß sich das Beschwerdegericht nicht mit allen möglicherweise in Betracht kommenden Umständen ausdrücklich auseinandersetzen; es genügt, wenn es alle wesentlichen, die Entscheidung tragenden Umstände würdigt, und wenn sich daraus ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BayObLGZ 1982, 309, 313).
dd) Die Feststellung des Landgerichts, die Beteiligte zu 1 sei im Zeitpunkt der Errichtung der gemeinschaftlichen Testamente testierunfähig gewesen, beruht auf einer möglichen tatrichterlichen Würdigung des Beweisergebnisses und ist daher aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 313).
(4) Das Landgericht hat das Gutachten des Sachverständigen selbst gewürdigt, insbesondere die Ausführungen auf ihren sachlichen Gehalt, ihre logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob der Sachverständige von einem Sachverhalt ausgegangen ist, den das Gericht selbst für erwiesen erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 314).
- BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des …
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung).Ein solches Gutachten war notwendig (BGH FamRZ 1984, 1003/1004; BayObLGZ 1982, 309/314 und BayObLG Rpfleger 1987, 358 LS;… Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. § 2229 Anm. 7 m.w.Nachw.).
Der angefochtene Beschluß begründet dies zwar nur knapp, er läßt jedoch hinreichend erkennen, daß das Landgericht das schriftliche Gutachten und dessen mündliche Ergänzung auf den sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft hat, ob der Sachverständige von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgegangen ist (BayObLGZ 1982, 309/314 und 1979, 256/262 jeweils m.w.Nachw.).
Im Erbscheinsverfahren hat die volle materielle Beweislast (Feststellungslast) für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache grundsätzlich derjenige zu tragen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers beruft (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw.).
Dies ist rechtlich unzulässig (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1982, 309/317 m.w.Nachw.).
- BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms
Die Schlußfolgerungen des Landgerichts sind möglich; ob auch andere Schlußfolgerungen in Betracht kommen, ist unerheblich (vgl. BayObLGZ 1982, 309/:313).Das Landgericht hat sich mit dem Gutachten des Sachverständigen sachlich auseinandergesetzt (vgl. BayObLGZ 1982, 309/314); es hat insbesondere die Aussagen der verschiedenen Zeugen gewürdigt und die Vereinbarkeit des so gewonnenen Ergebnisses mit den tatsächlichen Grundlagen des Sachverständigengutachtens geprüft.
Bei nicht behebbaren Zweifeln ist von der Testierfähigkeit auszugehen (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312; st. Rspr.).
- BayObLG, 29.01.1985 - BReg. 1 Z 2/85
Erteilung eines Erbscheins bei einem aufgrund Gehirnschwund testierunfähigem …
Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (RGZ 162, 223/230; BayObLGZ 1962, 219/220; 1979, 256/261; 1982, 309/312).Ein sachdienliches Ergebnis, das die Entscheidung hätte beeinflussen können, wäre sonach auch von einer Vernehmung dieser Zeugen in Anwesenheit des Sachverständigen nicht zu erwarten gewesen, so daß das Landgericht von einer solchen absehen durfte (vgl. BayObLGZ 1979, 256/262; 1982, 309/317; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG m.w.Nachw.).
Ein solches Gutachten kann bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht kommen, insbesondere wenn Zweifel an der Sachkunde des bisherigen Gutachters bestehen, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn ein neuer Sachverständiger über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind (BGHZ 53, 245/258 f.; BayObLGZ 1982, 309/315 m.w.Nachw.).
Es ist dabei dem Gutachten des Sachverständigen aufgrund eigener Würdigung gefolgt; es hat das Gutachten erkennbar auf seinen sachlichen Gehalt, seine logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob es von dem vom Gericht selbst für erwiesen erachteten Sachverhalt ausgeht (vgl. BGH LM § 144 ZPO Nr. 4 und § 411 ZPO Nr. 3; BayObLGZ 1982, 309/314 m.Nachw.).
Schließlich hat das Landgericht auch die Grundsätze über die Feststellungslast bei Testierunfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf lichte Intervalle (vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; 1982, 309/315), nicht verkannt.
- BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 1a Z 27/90
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Umfang der Aufklärungspflichten und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).Derartige Zweifel waren hier geboten, wenngleich die Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 2 und Abs. 3 BGB a.E., nunmehr Betreuung gemäß § 1896 Abs. 1 BGB ) grundsätzlich weder die Geschäfts- noch die Testierfähigkeit berührt (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 313 und BayObLG, FamRZ 1988, 1099;… Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 2 und 13).
Diese ist zwar ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB ), gleichwohl aber unabhängig von ihr geregelt (BayObLGZ 1982, 309, 312).
- BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89
Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - …
Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit der Erblasserin grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.). - BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der …
Das genügt; denn andere Schlüsse dürfen ebenso nahe oder sogar naher liegen als der gezogene Schluß, ohne daß das Gericht mit seiner Tatsachenfeststellung einen Rechtsfehler begangen hatte (ständige Rechtsprechung; z. B. BayObLGZ 1982, 309/313) Die Schlußfolgerung des Landgerichts verstoßt schon deshalb weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze, weil die von der Beteiligten zu 1 benannte Zeugin nicht bestätigt hat, daß die Erblasserin sich im November 1979 ununterbrochen bei der Beteiligten zu 1 aufgehalten habe.Zutreffend hat das Landgericht für die Wirksamkeit des Testaments sodann darauf abgestellt, ob die Erblasserin nach seiner Überzeugung zur Zeit der Testamentserrichtung testierfähig (vgl. § 2229 Abs. 4 BGB ) gewesen ist (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312).
Das Landgericht hat die Ausführungen des Nervenarztes auf ihren sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und darauf überprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den es selbst für erwiesen erachtet hat (vgl. BayObLGZ 1982, 309/314).
- OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00
Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
- BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme - …
- BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein …
- OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit …
- BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers
- OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03
Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung …
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87
Verteilung der Feststellungslast; Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen …
- BayObLG, 27.10.1983 - BReg. 1 Z 35/83
Internationale Zuständigkeit eines deutschen Nachlassgerichts bei Unterfallen der …
- OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit …
- BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90
Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer …
- BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04
Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments
- BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige …
- AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14
Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89
Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung; …
- BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83
Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament …
- BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01
Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen - …
- BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines …
- BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90
Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …
- BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit …
- BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04
Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …
- BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00
Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
- BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1 Z 37/90
Keine partielle Testierunfähigkeit
- BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des …
- OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …
- BayObLG, 22.10.1984 - BReg. 1 Z 53/84
Enterbung des Ehegatten wegen Eifersuchtswahn
- BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 102/83
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
- BayObLG, 11.05.1984 - BReg. 1 Z 16/84
Mitteilung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments; Voraussetzung der …
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 10 Wx 4/05
Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes
- BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
- AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21
Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der …
- BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf …
- BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers
- BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments - …
- BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02
Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des …
- BayObLG, 25.02.1993 - 1Z BR 67/92
Aufhebung eines Erbvertrags
- BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer …
- BayObLG, 18.04.1996 - 1Z BR 166/95
Testierunfähigkeit bei psychotischen Wahnvorstellungen des Erblassers
- OLG Köln, 13.12.1991 - 2 Wx 33/91
Erlass eines negativen Vorbescheids bzgl. eines Erbscheins bei nicht …
- BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)
- BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Errichtung eines …
- BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der …
- AG Bamberg, 02.08.2022 - RV 56 VI 1518/21
Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der …
- OLG Köln, 14.10.1991 - 2 Wx 32/91
Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; FGG; Richter; Teilnahme; Mitwirkung; …
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
- BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88
Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft
- BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 94/95
Anspruch auf Verwaltervergütung aus dem Verwaltervertrag
- BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92
Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte …
- BayObLG, 02.06.1987 - BReg. 1 Z 25/87
Entscheidung; Verbleibensanordnung; Pflegefamilie; Eingriff; GG; Elternrecht; …
- OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95
Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms …
- OLG Köln, 26.06.1996 - 2 Wx 19/96
Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die …
- BayObLG, 27.04.1993 - 1Z BR 120/92
Unrichtigkeit eines Erbscheins; Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in …
- BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer …
- BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94
Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers; …
- BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93
Erbfolge nach italienischem Erblasser
- BayObLG, 18.12.1991 - BReg. 1 Z 45/91
Feststellungslast für die Testierunfähigkeit eines Erblassers; Auswirkungen der …
- BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87
Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …
- BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95
Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich …
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 82/92
Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Neuer Tatsachenvortrag …
- OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen …
- BayObLG, 12.07.1983 - BReg. 1 Z 20/83
Verfahren über den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind und …
- AG Köln, 06.12.2018 - 34 VI 666/17
- BayObLG, 31.07.1997 - 1Z BR 136/96
Testierfähigkeit bei sachverständig festgestellter psychischer Leistungsminderung …
- BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
- BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 92/85
Problematik der "Eigenhändigkeit" eines Testaments; Beweisanforderungen im …
- BayObLG, 14.02.1984 - BReg. 1 Z 94/83
Zulässigkeit der Entziehung des Personensorgerechts und Vermögenssorgerechts …
- LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
- BayObLG, 21.12.1984 - BReg. 1 Z 82/84
Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen für die …
- BayObLG, 11.12.1984 - BReg. 1 Z 83/84
Anfechtung eines Testaments des Erblassers durch die erst nach dessen Errichtung …