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   BayObLG, 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81   

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BayObLG, 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81 (https://dejure.org/1982,14195)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81 (https://dejure.org/1982,14195)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - BReg. 2 Z 5/81 (https://dejure.org/1982,14195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 497
  • BayObLGZ 1982, 9
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach anderer Auffassung umfasst die Wohnnutzung auch die Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste (BayObLG MDR 1979, 232; BayObLGZ 1978, 305, 308; 1982, 9, 14; OLG Frankfurt/Main OLGZ 1983, 61, 62; OLG Celle NZM 2005, 184; Jennißen/Löffler, WEG, § 13 Rdn. 32; Böhm, DWE 2008, 74, 76).

    Sie lassen sich wirksam nur verhindern, wenn die Wohnungseigentümer von ihnen nicht erwünschte Formen der Nutzung in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschließen oder darin unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen (vgl. z. B. BayObLGZ 1982, 9, 14).

  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw.

    Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass - wenn die Teilungserklärung nicht anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben- die Vermietung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung Teil der zulässigen Wohnnutzung sein kann (so BGH, ZWE 2010, 130; ebenso BayObLG für Wohnanlagen in Fremdenverkehrsgebieten BayObLGZ 1982, 9, 14; BayObLGZ 1978, 305, 308; a. A. dagegen LG Berlin, Urteil vom 8.5.2009, Az.: 55 S 235/08; KG ZMR 2008, 406; LG Hamburg, ZMR 2010, 226).
  • LG Koblenz, 04.08.2016 - 2 S 124/15

    Sondereigentum an Asylbewerber überlassen: Gemeinschaft darf Zustimmung nicht

    Dahinter steht der Gedanke, der auch zur Schaffung des § 12 WEG geführt hat, dass die Wohnungseigentümer die Möglichkeit haben sollen, sich gegen das Eindringen fremder Elemente, d. h. unerwünschter Dritter, in ihre Gemeinschaft zu schützen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15.06.1962, V ZB 2/62; ähnlich BayObLG, Beschluss vom 14.01.1982, 2 Z 5/81 in BayObLGZ 1982, 9-15 für eine nach der Gemeinschaftsordnung nur aus einem wichtigen Grund zu verweigernde Verwalterzustimmung für die Nutzungsüberlassung anlässlich der Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste).

    D. h. der Beklagten darf durch die hier streitbefangene Vermietung kein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwachsen, § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.01.1982, 2 Z 5/81).

  • BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87

    Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung;

    § 13 WEG wird durch § 15 Abs. 1 WEG eingeschränkt (BayObLGZ 1982, 9/13).

    Die von dem teilenden Eigentümer in der Teilungserklärung getroffene einseitige Bestimmung steht dabei, wie sich aus der Verweisung in § 8 Abs. 2 Satz 1 WEG ergibt, einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer gleich (BayObLGZ 1982, 9/12 m.Nachw.; BayObLG ZMR 1987, 63).

  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 141/03

    Schadensersatzpflicht bei Zustimmungsverweigerung zur Vermietung -

    a) Es ist zulässig, als Inhalt des Sondereigentums zu vereinbaren, dass die übrigen Wohnungseigentümer zur Vermietung der Eigentumswohnung schriftlich zustimmen müssen (§ 10 Abs. 2 WEG; siehe BGHZ 37, 203; BayObLGZ 1982, 9/12 f.; Niedenführ/ Schulze WEG 6. Aufl. § 12 Rn. 3; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 71 und § 12 Rn. 64).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Betrachtet man indessen die Stellung dieses Satzes im Gesamtzusammenhang der Vermietungsregelung und zu einer derartigen Auslegung ist das Rechtsbeschwerdegericht ... befugt, weil die Regelungen der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen sind (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f. = NJW 1972, 1464; BayObLGZ 1977, 226/230; 1980, 154/158; 1982, 9/13) -, so wird deutlich, daß § 11 Abs. 2 S. 2 der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) keine eigenständige Bedeutung zukommt.

    Denn obgleich die Regelungen der Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der (späteren) Wohnungseigentümer untereinander einer Vereinbarung derselben nach § 10 Abs. 1 WEG gleichstehen (BayObLGZ 1965, 283/287; 1982, 9/12; OLG Hamm, Rechtspfleger 1978, 60; KG, OLGZ 1982, 131/133), beruhen sie nicht auf einem Vertrag, sondern auf einer einseitigen Erklärung.

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer ( § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 2 WEG ; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1980, 154/158; 1982 Nr. 2 = Senatsbeschluß vom 14.1.1982 BReg. 2 Z 5/81).
  • BayObLG, 13.02.1992 - BReg. 2 Z 163/91

    Überlassung von im Sondereigentum stehenden Räumen an dritte Personen

    (1) Die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, die die Überlassung der im Sondereigentum stehenden Räume an Dritte von der Zustimmung des Verwalters abhängig macht, ist gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG wirksam (vgl. BGHZ 37, 203 ff.; BayObLGZ 1982, 9/13; 1987, 291/295 ff.).
  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 95/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Nutzungsrecht; Gewerbe; Gewerbliche

    Da die Regelung in 2.7 der Gemeinschaftsordnung als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. BayObLGZ 1982, 9/13 m.w.Nachw.).
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