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   BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82   

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https://dejure.org/1983,13712
BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82 (https://dejure.org/1983,13712)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82 (https://dejure.org/1983,13712)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - Allg. Reg. 81/82 (https://dejure.org/1983,13712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier: durch das Bayerische Oberste Landesgericht); Zuständigkeit für die Prüfung der internationalen Zuständigkeit im Zuständigkeitsstreitverfahren; Ausführungen zum Erwerb der deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - VI 2580/80
  • AG Berlin-Schöneberg - VI 809/78
  • AG Memmingen - VI 1254/78
  • BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 315
  • BayObLGZ 1983, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.06.1977 - Allg. Reg. 25/77
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
    Handelt es sich dabei - wie hier - um ein bayerisches Gericht, so tritt an die Stelle des Oberlandesgerichts, zu dessen Bezirk dieses Gericht gehört, nach § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG i.V.m. Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG das Bayer. Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1970, 148/149; Senatsbeschlüsse vom 16.5.1979 - Allg.Reg. 30/79 - und 21.6.1977 - Allg.Reg. 25/77 = BayObLGZ 1977, 175 = FamRZ 1978, 63; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 5 RdNr. 3, § 199 RdNr. 34; Jansen FGG 2. Aufl. § 5 RdNr. 8).

    Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts sind gegeben, weil alle drei Amtsgerichte, von denen mindestens eines für das auf Erteilung eines Erbscheins gerichtete Antragsverfahren ( §§ 2353 ff. BGB ) örtlich zuständig ist, nicht sich, sondern eines der beiden anderen Gerichte für zuständig erachten (vgl. BayObLGZ 1951, 173/174; 1977, 175; Keidel/Kuntze/Winkler § 5 FGG RdNr. 9).

  • BayObLG, 17.10.1975 - BReg. 1 Z 42/75
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
    Nach dem Akteninhalt kann mit hinreichender Sicherheit festgestellt würden, daß die Erblasserin als Volksdeutsche die Voraussetzungen für die Aufnahme in Abteilung 1 oder 2 der Deutschen Volksliste erfüllt hat und daher gemäß §§ 4, 6 des Erlasses vom 8.10.1939 - RGBl I S. 2042, 2057 - und § 3 der Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4.3.1941 - RGBl I S. 118, geändert durch VO vom 31.1.1942 - RGBl I S. 51 - kraft Gesetzes mit Wirkung vom 26.10.1939 die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat (vgl. BayObLGZ 1975, 374/378 ff. m.Nachw.).

    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die in den Abteilungen 1 und 2 der Deutschen Volksliste eingetragenen Bewohner der eingegliederten Ostgebiete wurde in Völker- und staatsrechtlich verbindlicher Form in der Bundesrepublik Deutschland durch das Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz vom 22.2.1955 (BGBl I S. 65) bestätigt (BayObLGZ 1975, 374/379 m.Nachw.).

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
    Besaß die Erblasserin sonach die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist diese weder durch Maßnahmen des polnischen Gesetzgebers noch durch die Ostverträge verloren gegangen (BVerfGE 36, 1 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] /30; 40, 141/163, 171).
  • BayObLG, 17.04.1975 - BReg. 1 Z 118/74

    Internationale Zuständigkeit; Von Amts wegen; Prüfung; Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
    Die Ablehnung der Übernahme der Sache durch das Amtsgericht Schöneberg und die - wiederholte - Rückgabe an das Amtsgericht Memmingen waren für dieses Gericht nicht bindend, da die Rückgabe nicht gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 FGG "aus wichtigen Gründen" erfolgte, sondern "zuständigkeitshalber" - unter Verneinung einer eigenen Zuständigkeit nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 FGG (vgl. BayObLG Rpfleger 1975, 304 m.Nachw.).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
    Besaß die Erblasserin sonach die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist diese weder durch Maßnahmen des polnischen Gesetzgebers noch durch die Ostverträge verloren gegangen (BVerfGE 36, 1 [BVerfG 31.07.1973 - 2 BvF 1/73] /30; 40, 141/163, 171).
  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 199 Abs. 1 und 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; BayObLGZ 1983, 26/27).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    aa) Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, daß die Beteiligten zu 1 bis 3 nicht erst durch Aufnahme im Bundesgebiet, sondern als jenseits der Oder-Neiße-Grenze ansässig gewesene Deutsche und deren Angehörige Doppelstaater mit polnischer und deutscher Staatsangehörigkeit sind (vgl. BVerfGE 40, 141/163; BayObLGZ 1983, 26/29; OLG Hamm FamRZ 1992, 337/338; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1261/1262; Palandt/ Heldrich Anhang zu Art. 5 EGBGB Rn. 10; Erman BGB 9. Aufl. Art. 5 EGBGB Rn. 29; Alexy NJW 1989, 2850/2851), und daß der Beteiligte zu 3 nach 1945 durch den Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat (vgl. Makarow § 25 RuStAG Rn. 17; Richtlinien des BMI für die Prüfung der Staatsangehörigkeit und Namensführung der Aussiedler im Grenzdurchgangslager Friedland vom 29.7.1976, Nr. 4.2, StAZ 1979, 256).
  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z AR 61/94
    Zuerst mit der Sache befaßt war hier das Nachlaßgericht München, das die verfahrenseinleitenden Erbscheinsanträge (§ 2353 BGB ) entgegengenommen hat (vgl. BayObLGZ 1983, 26/27; Senatsbeschluß vom 29.7.1993 -1Z AR 20/93).
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