Rechtsprechung
BayObLG, 01.12.1983 - BReg. 2 Z 105/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,12852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 317
- BayObLGZ 1983, 289
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03
Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …
Damit kann ebenso dahingestellt bleiben, ob die Forderung der Gemeinschaft aus dem Abrechnungsbeschluß ihrerseits einen Anspruch auf eine wiederkehrende Leistung im Sinne von § 197 BGB a.F. bildet (verneinend BayObLGZ 1983, 289, 292 und ZMR 1995, 130, 132). - BayObLG, 15.12.1994 - 2Z BR 115/94
Verjährungsfrist für Ansprüche aus der genehmigten Jahresabrechnung
Bei den Ansprüchen aus der genehmigten Jahresabrechnung handelt es sich aber im Gegensatz zu den Ansprüchen auf monatlich zahlbare Vorschüsse nicht um regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 197 BGB , so daß für sie die Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 195 BGB gilt (BayObLGZ 1983, 289/292;… Palandt/Bassenge BGB 53. Aufl. § 16 WEG Rn. 9;… Palandt/Heinrichs § 197 Rn. 9;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 25).