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BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82, BReg 2 Z 59/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1983, 345
- BayObLGZ 1983, 73
Wird zitiert von ... (56)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Danach kommt eine analoge Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO in Betracht, wenn Wohnungseigentum während der Rechtshängigkeit eines Wohnungseigentumsverfahrens veräußert wird (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 76; BayObLG, WE 1995, 279, 280;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 43 Rdn. 113;… Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., vor § 43 WEG Rdn. 39;… Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., Anh. § 43 Rdn. 8;… Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., vor § 43 Rdn. 104). - BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85
Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener …
Diese Vorschrift gilt auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77).Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77).
Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen (BayObLGZ 1983, 73/78), sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226/230; 1983, 73, 78 f.).
Nächstliegend ist vielmehr, daß diese Bezeichnung eine Zweckbestimmung darstellt, auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls insoweit verlassen kann, als keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (vgl. BayObLGZ 1982, 1/5; 1983, 73/79).
Besonderer Ermittlungen bedarf es hierzu nicht (vgl. BayObLGZ 1980, 154/162; 1983, 73/78).
Maßgebend ist, wie bereits dargelegt, ob die gewerbliche Nutzung des Teileigentums durch die Antragsgegnerin mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 1/5; 1983, 73/79).
- BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
In diesem Fall verbleibt es entsprechend §§ 261 Abs. 3 Nr. 2, 265 Abs. 2 ZPO bei der einmal begründeten Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 76; 1986, 348, 349; KG, NJW 1970, 330, 332;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 43 WEG Rdn. 14 a;… Staudinger/Wenzel, aaO, vor §§ 43 ff WEG Rdn. 39, § 43 WEG Rdn. 10;… Weitnauer/Hauger, aaO, § 43 Rdn. 15, Anh. zu § 43 Rdn. 8;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 570).
- OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im …
Durch die Zubereitung der warmen Speisen unterscheide sich der von der Mieterin der Antragsgegnerin geführte Gewerbebetrieb auch von einem "Tages-Cafe", das unter Umständen während der üblichen Ladenöffnungszeiten in einem Laden zugelassen werden könne (BayObLGZ 1983, 73, 79).Die Vorinstanzen haben den in der Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden" zutreffend als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1,10 Abs. 2 WEG aufgefasst (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 93, 427; ZMR 2000, 53 und 775; OLG Düsseldorf ZMR 93, 122; OLG Schleswig WuM 2000, 318; HansOLG ZMR 2002, 455), die durch die Eintragung im Grundbuch dinglichen Charakter erhält und damit Inhalt und die durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gemäß § 7 WEG sich ergebende Beschränkung des Eigentums der Antragsgegnerin bestimmt.
Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung und ständigen Rechtsprechung zugrundegelegt hat, ist dabei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie dieser sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 "Tages-Cafe"; HansOLG MDR 1998, 1156; ZMR 2002, 455); außerhalb der Entragung liegende Umstände dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06
Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach …
Die Regelung ist mit den für das Spruchverfahren geltenden Grundsätzen vereinbar (OLG Düsseldorf AG 1999, 321; BayOblGZ 1983, 73, 76). - BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung
Nur wenn die Verwirklichung der - auf diese Weise vorrangig verfolgten - Ziele einer gütlichen Einigung und einer (weiteren) Sachaufklärung nicht zu erwarten und die Gewährung rechtlichen Gehörs auf andere Weise sichergestellt ist, kann auf eine mündliche Verhandlung ausnahmsweise verzichtet werden (Senat, BGHZ 139, 288, 290 f; BayObLGZ 1983, 73, 77 f; BayObLG, NJW-RR 1988, 1151, 1152; Wohnungseigentümer 1993, 166; NZM 2002, 350;… Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 44 WEG Rdn. 12). - OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06
Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem …
Wie bei allen Grundbucheintragungen kommt es bei der Auslegung der GO nicht auf den Willen des Verfassers an, sondern allein auf Sinn und Wortlaut, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLGZ 1983, 73/78). - BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84 Sie geht dem Recht des Teileigentümers, die Räume im Rahmen des § 13 Abs. 1, § 14 Nr. 1 WohnEigG zu nutzen, vor (vgl. BayObLGZ 1978, 214, 1980, 154; 1983, 73).
Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen (BayObLGZ 1983, 73), sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205; BayObLGZ 1977, 226; 1978, 214; 1980, 154).
Dem ist insofern zuzustimmen, als die Unterlassung einer gewerblichen Nutzung nur insoweit verlangt werden kann, als sie mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 1; 1983, 73 ..).
- KG, 19.06.1985 - 24 W 4020/84
Erklärung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung für …
Da die Beschreibung des Teileigentums in der Teilungserklärung gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BGHZ 37, 147, 148 f.; BayObLGZ 1983, 73, 78 f.). - OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08
Wohnungseigentumssache: Abwehrrechte der Wohnungseigentümer gegen bauliche …
Dabei kommt es nicht auf den Willen des Verfassers an, sondern, wie bei allen Grundbucheintragungen, allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1983, 73/78). - BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88
Nutzungsbeschränkung für Teileigentum
- OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Wohnungseigentum: Ausübung der Prostitution in einer vermieteten Wohnung
- OLG München, 25.04.2007 - 32 Wx 137/06
Keine Nutzungsbeschränkung von Sondereigentum als Laden bei nicht …
- OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung
- BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85
Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem …
- BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92
Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten …
- BayObLG, 09.06.1989 - BReg. 1b Z 11/88
Wohnungseigentum; Teileigentum; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Nutzungsrecht; …
- OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon
- OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87
Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 53/87
Recht des Eigentümers auf Wiederherstellung des Ausgangszustandes des …
- BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87
Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das …
- OLG Zweibrücken, 28.01.1987 - 3 W 14/87
Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe; …
- BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87
Anspruch eines Wohnungs- und Teileigentümers einer Wohnanlage auf Beseitigung des …
- OLG Hamburg, 04.02.2004 - 2 Wx 99/01
Wohnungseigentumsgesetz : Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanpruchs …
- OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon
- BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86
Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus
- OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91
Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …
- BayObLG, 19.01.2005 - 2Z BR 205/04
Beschlussfassung über gewerbliche Nutzung von Teileigentumseinheit unter …
- OLG München, 18.07.2006 - 32 Wx 90/06
Bauliche Veränderung bei Verwendung von Teileigentumseinheiten zu beliebigen …
- BayObLG, 18.03.1991 - BReg. 3 Z 69/90
Zulässigkeit der treuhänderischen Abtretung eines Gesellschaftsanteils; Wesen der …
- OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 20 W 7/03
Wohnungseigentumssache: Erfordernis der mündlichen Verhandlung im …
- BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94
Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens
- BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung; …
- BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94
Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung
- BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98
Anspruch auf eine Abänderung der Miteigentumsanteile nach dem Inhalt einer …
- KG, 15.04.1992 - 24 W 3386/91
Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einzelne …
- OLG München, 08.09.2008 - 32 Wx 119/08
Rechtsbeschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung von Teilungserklärung …
- LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung
- KG, 19.11.1993 - 24 W 1118/93
Unwirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer über die Festlegung des …
- BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
Anspruch auf Unterlassung einer Störung
- BayObLG, 13.06.1996 - 3Z BR 91/96
Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung nach § 1452 Abs. 1 BGB
- BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87
Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über …
- KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84
Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines …
- LG Mannheim, 23.01.2006 - 4 T 321/05
Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren ohne …
- OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93
Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …
- BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 122/91
Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum
- BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85
Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der …
- AG Freiburg, 22.10.2009 - 56 C 2193/09
Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung
- BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 126/92
Ungültigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich der Nutzung …
- BayObLG, 13.07.1984 - 2 Z 22/84
Betreiben einer Nachtbar in einer zu einer Wohnanlage gehörigen Gaststätte
- BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 128/93
Erledigung der Hauptsache eines Verpflichtungsantrags durch Veräußerung der …
- BayObLG, 15.07.1988 - 2 Z 127/85
Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses hinsichtlich des Umbaus …
- BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 117/85
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Vermietung eines Hobbyraumes als …
- BayObLG, 17.07.1986 - 2 Z 32/85
Anspruch auf Beseitigung aller vorgenommener Veränderungen insbesondere …
- BayObLG, 29.12.1987 - BReg. 2 Z 93/87
Befristete Beschwerde in Wohnungseigentumssachen; Selbstständige Anfechtbarkeit …
- BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 22/84
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Gaststätte; Nachtbar; Bar; …