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   BayObLG, 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82   

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BayObLG, 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82 (https://dejure.org/1983,16409)
BayObLG, Entscheidung vom 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82 (https://dejure.org/1983,16409)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - BReg. 1 Z 27/82 (https://dejure.org/1983,16409)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 152
  • BayObLGZ 1983, 9
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4; Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG allein schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BayObLGZ 1983, 9/11).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins;

    Eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache kann dann vorliegen, wenn sich der Nachlaß entgegen den Erwartungen des Erben als überschuldet darstellt (vgl. dazu BGH, LM Nr. 2 zu § 779 BGB ; BGHZ 106, 359, 363; BayObLGZ 1980, 23, 27 und 1983, 9, 11; MünchKomm/Leipold, BGB , 2. Aufl., § 1954 Rdn. 8; Staudinger/Otte/Marotzke, BGB , 12. Aufl., § 1954 Rdn. 5; RGRK-BGB/Johannsen, 12. Aufl., § 1954 Rdn. 4, jew. m.w.N.).

    Seine Feststellungen zum Fehlen eines nach objektiven Gesichtspunkten eingeschränkten Ursachenzusammenhanges zwischen Irrtum und Willenserklärung liegen im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (vgl. RGZ 62, 201, 206; BayObLGZ 1983, 9, 12).

  • OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06

    Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen

    Für die Berechtigung zur weiteren Beschwerde genügt die in der Zurückweisung der Erstbeschwerde liegende formelle Beschwer (vgl. BayObLGZ 1983, 9, 11; BayObLG FamRZ 1986, 719, 720; BayObLGZ 99, 70, 72; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 27 FGG Rdn. 10; ders., a.a.O., § 20 FGG Rdn. 50).
  • BayObLG, 29.10.1997 - 1Z BR 62/97

    Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Neubestellung eines Betreuers zur Vertretung

    Die vom Beteiligten zu 5 ebenfalls am 16.11.1995 beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (§ 1908i Abs. 1, § 1822 Nr. 2 BGB ), die am 24.11.1995 vom Vormundschaftsgericht erteilt und vom Betreuer dem Nachlaßgericht am 28.11.1995 übermittelt wurde, ist unter Berücksichtigung der Hemmung in der Zeit zwischen der Antragstellung und der Erteilung der Genehmigung (§ 203 Abs. 2 BGB ) fristgerecht eingegangen (vgl. BayObLGZ 1983, 9/12; Palandt/Edenhofer Rn. 9, MünchKomm/Leipold Rn. 20, jeweils zu § 1944 BGB ).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1998 - 11 U 49/98

    Anfechtbarkeit der Annahme einer Erbschaft

    Die (ausdrücklich erklärte oder nach §§ 1943 2. Halbsatz, 1944 Abs. 1 BGB fingierte) Annahme der Erbschaft kann wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB anfechtbar sein, wenn der - vorläufige - Erbe die Überschuldung des Nachlasses nicht bemerkt und er in Kenntnis der Sachlage die Erbschaft ausgeschlagen hätte (vgl. BGHZ 106, 359, 363; BayObLGZ 1983, 9, 11; Palandt/Heinrichs, 57. Aufl., § 119 BGB Rdnr. 27; Palandt/Edenhofer, § 1954 BGB Rdnr. 4; Soergel/Stein, 12. Aufl., § 1954 BGB Rdnr. 3).
  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

    (1) Die Überschuldung des Nachlasses stellt eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft dar, die im Fall des Irrtums eine Anfechtung der Erben begründen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11; Palandt/Edenhofer § 1954 Rn. 4).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

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  • BayObLG, 08.03.1999 - 1Z BR 73/98

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben oder an einen Vorerben

    Die Berechtigung des Beteiligten zu 2 zur Einlegung der weiteren Beschwerde ergibt sich gemäß § 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG schon aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BayObLGZ 1983, 9/11 und BayObLG FamRZ 1986, 719/720; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rn. 7; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 50).
  • LG Passau, 29.06.2023 - 3 S 20/23

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist durch den Insolvenzschuldner

  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

  • LG Aachen, 02.11.1983 - 3 T 503/83

    Änderung des Vornamens eines adoptierten Kindes

  • BayObLG, 28.09.1983 - BReg. 1 Z 67/83

    Formelle und materielle Voraussetzungen für ein vormundschaftsgerichtliches

  • BayObLG, 23.06.1983 - BReg. 1 Z 41/83

    Bestimmung des Erben druch Testament ; Widerruf eines Testaments

  • BayObLG, 16.02.1994 - 1Z BR 120/93

    Voraussetzungen einer kollisionsrechtlichen Nachlaßspaltung; Vorliegen einer

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