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   BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83   

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BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83 (https://dejure.org/1984,21011)
BayObLG, Entscheidung vom 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83 (https://dejure.org/1984,21011)
BayObLG, Entscheidung vom 15. März 1984 - BReg. 2 Z 75/83 (https://dejure.org/1984,21011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1984, 50
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Die hiernach notwendige Zustimmung zu einem abweichenden Kostenverteilungsschlüssel können die Antragsteller nicht auf den "allgemeinen" Änderungsanspruch stützen, der von der Rechtsprechung teilweise aus einem Wegfall der Geschäftgrundlage (BayObLGZ 1984, 50, 54 ff.; 1987, 66, 72 f.), teilweise aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer (BayObLGZ 2001, 99, 103) hergeleitet wird.

    Der Annahme grober Unbilligkeit kann es zudem entgegenstehen, wenn die Ursache einer Kostenmehrbelastung ausschließlich dem Risikobereich des betroffenen Wohnungseigentümers zuzuordnen ist (BayObLGZ 1984, 50, 53 f.; OLG Düsseldorf, ZfIR 1998, 421, 422; Wendel, ZWE 2001, 408, 411; vgl. auch Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 271; Drasdo, BTR 2003, 119, 121), oder wenn die Auswirkungen einer nicht sachgerechten Kostenverteilungsregelung bereits beim Erwerb des Wohnungseigentums absehbar waren (…

  • OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 2/99

    Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Delegation von Aufgaben auf

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  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

    Änderungen dieser Kostenverteilungsregelung bedürften, wie das Landgericht zutreffend erwähnt hat, einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer (BayObLGZ 1984, 50/52).

    Dem Gedanken ist aber mit der Maßgabe beizupflichten, daß die Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sein können, einer Änderung der Gemeinschaftsordnung - und darunter fällt insbesondere auch eine Änderung der Regelung über die Kostenverteilung - zuzustimmen, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BayObLGZ 1984, 50/53; vgl. Weitnauer WEG 6. Aufl.§ 10 RdNr. 17 d).

  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Rechtsprechung des Senats legt dabei einen strengen Maßstab an und verlangt nicht selten "außergewöhnliche Umstände" (BayObLGZ 1984, 50/53 ff.; WE 1996, 196; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 1.2.2001, 2Z BR 136/00), die eine andere Regelung dringend gebieten.
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

    Ein solcher Anspruch kommt nach der Rechtsprechung in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BGHZ 95, 137; BayObLGZ 1984, 50, 53; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 146; OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837; KG NJW-RR 1991, 1169; Weitnauer, a.a.O., § 10 Rdnr. 52).
  • BayObLG, 04.08.1994 - 2Z BR 34/94

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Sofern eine Vereinbarung nicht zustande kommt, besteht ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung nach § 242 BGB nur, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BayObLGZ 1984, 50, 53; 1991, 396, 398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 und 685).
  • BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Nach § 242 BGB kann die Änderung oder Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses nur dann verlangt werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BayObLGZ 1984, 50/53; 1991, 396/398).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97

    Anspruch auf Änderung der Zuteilung von Sondernutzungsrechten an

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  • BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85

    Abänderungsbefugnis; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Eigentümerbeschlüsse;

    Wohnungseigentümer haben gegen die übrigen Teilnehmer der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder einem Beschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1984, 50; BayObLG in Rpfleger 76, 422; BayObLG in WEM 79, 85; OLG Karlsruhe in OLGZ 78, 175; OLG Frankfurt in Rpfleger 82, 143; .. Tasche in DNotZ 73, 453).
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