Rechtsprechung
BayObLG, 10.10.1985 - BReg. 2 Z 2/85 |
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Eigentümerbeschluß; Wohngeldrückstände; Jahreszinsen; Absolute Unzuständigkeit; Nichtig
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WEG § 16, § 23 Abs. 1, 4
Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 179
- MDR 1986, 149
- ZMR 1985, 421
- BayObLGZ 1985, 345
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Die absolute Beschlußunzuständigkeit macht einen Beschluß nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BayObLGZ 1984, 198, 203; 1985, 345, 346; 1990, 312, 314;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 123;… Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 25;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 397;… krit. Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 113 ff). - BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer …
Die absolute Unzuständigkeit der Eigentümerversammlung führt zur Nichtigkeit des Beschlusses (…BayObLG aaO; BayObLGZ 1985, 345 f. m.w.N.). - BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87
Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 16.5.1986 (ZMR 1986, 297 = WEZ 1987, 222) bei einem gleichlautenden, nicht angefochtenen Eigentümerbeschluß entschieden, daß dieser gültig (nicht nichtig) sei; ein Eigentümerbeschluß, der Verzugszinsen in Höhe von 15 % auf offene Wohngelder als eine Art Pauschalierung der Schadensersatzpflicht säumiger Wohnungseigentümer vorsehe, halte sich noch im Rahmen der Zuständigkeit der Versammlung der Wohnungseigentümer (a.A. OLG Celle ZMR 1985, 103; vgl. auch BayObLGZ 1985, 345. ff.).Der Zinssatz ist hier in einer Höhe festgesetzt, daß die bei Aufnahme entsprechender Fremdmittel erfahrungsgemäß entstehenden Aufwendungen und sonstige, durch den Verzug des Zahlungspflichtigen entstehende Kosten gedeckt sind (vgl. BayObLGZ 1985, 345/346; BayObLG ZMR 1986, 297).
- BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86
Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung; …
Beschließt die Eigentümerversammlung über einen Gegenstand, für den sie absolut unzuständig ist, so ist der Beschluß nichtig (BayObLGZ 1985, 345 m. Nachw.). - OLG Köln, 16.11.1992 - 16 Wx 144/92
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer wohnungseigentumsrechtlichen Teilungserklärung; …
Allerdings wird die Nichtigkeit eines Beschlusses ausnahmsweise auch dann angenommen, wenn der Gegenstand der Beschlußfassung grundsätzlich entzogen ist und die Eigentümertversammlung deshalb über etwas beschließt, für das sie absolut unzuständig ist (BayObLGZ 1985, 345, OLG Köln a.a.O., m.w.N.). - BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
Prüfung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses
Bei der Entscheidung, ob ein Beschlußgegenstand noch zu den Angelegenheiten zählt, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Beschlußfassung der Eigentümerversammlung geregelt werden können, ist kein enger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1985, 345/346). - BayObLG, 23.04.1987 - BReg. 2 Z 134/86
Ausführungen und Arbeiten im Sondernutzungsbereich des Nachbarn; Einschränkung …
Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, da weitere tatsächliche Ermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142 f.; BayObLGZ 1982, 90/93; BayObLG ZMR 1985, 421;… Jansen RdNr. 50, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. RdNr. 65, je zu § 27). - KG, 15.04.1992 - 24 W 2066/91 Insoweit tritt der Senat der ständ. Rechtspr. des BayObLG bei (vgl. z.B. BayObLGZ 1985, 345 = DRsp I (152) 116 e).