Rechtsprechung
BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
WEG § 28
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; Entlastungsbeschluß
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 23 Abs. 4, § 28
Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine Eigentümergemeinschaft
Papierfundstellen
- MDR 1986, 1031
- BayObLGZ 1986 Nr. 47
- BayObLGZ 1986, 263
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
Auszug aus BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86
Die Jahresabrechnung, die der Verwalter nach § 28 Abs. 3 WohnEigG aufzustellen hat, ist keine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen und Ausgabenrechnung (OLG Frankfurt, OLGZ 1984, 333 ..). - BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
Auszug aus BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86
(e) Der Mehrheitsbeschluß über die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLGZ 1983, 314).
- BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88
Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des …
Insoweit darf keine Parallele zu sonstigen Außenständen gezogen werden, die in einen Wirtschaftsplan nach seiner Zweckbestimmung als Haushaltsvoranschlag unter Umständen nicht aufgenommen zu werden brauchen, wenn die Möglichkeit der Einziehung unabsehbar ist (vgl. dazu BayObLGZ 1986, 263, 268 ff). - BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89
Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …
Darüber hinaus ist ein Eigentümerbeschluß im Rahmen der Anfechtung auch wegen solcher Mängel für ungültig zu erklären, die vom Antragsteller nicht geltend gemacht wurden, es sei denn er hat hierauf ausdrücklich verzichtet (BayObLGZ 1986, 263/268).Wegen der beschränkten Anfechtung ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob und inwieweit der Eigentümerbeschluß vom 12.5.1987 für ungültig zu erklären wäre, wenn beanstandet worden wäre, daß in der Jahresgesamtabrechnung 1986 nicht die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen, sondern nur Sollbeträge ausgewiesen sind (vgl. insoweit BayObLGZ 1986, 263/266; BayObLG WuM 1989, 41/42).
Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern in bezug auf solche Verwaltungshandlungen keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94).
Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluß verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung; der Entlastungsbeschluß ist nach § 21 Abs. 3 , § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 263/266).
- BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
Zwar gilt im allgemeinen, daß die Jahresabrechnung die tatsächlichen ("wirklichen") Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft enthalten muß (BayObLGZ 1986, 263 (266);… Weitnauer, § 28 Rdnr. 11).Schon das ist verfehlt; denn die Jahresabrechnung ist keine Bilanz (BayObLGZ 1986, 263 (266);… Weitnauer, § 28 Rdnr. 13).
- KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06
Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung …
Ist der Ausfall von Wohngeldzahlungen einzelner Eigentümer bereits abzusehen, so ist auch dies im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen (vgl. BayObLG MDR 1986, 1031;… Niedenführ /Kümmel/Vandenhouten a.a.O. § 28 Rdn.16 m.w.N.). - BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92
Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten
Anders wäre es nur dann, wenn der Antragsteller diesen Anfechtungsgrund ausdrücklich oder bewusst nicht geltend gemacht hätte (BayObLGZ 1986, 263/267 f.); dies ist aber nicht der Fall. - BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die …
Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob in dieser handschriftlichen Übersicht die tatsächlich zugeflossenen Wohngeldvorschüsse oder nur die nach dem Wirtschaftsplan maßgeblichen Sollbeträge (vgl. BayObLGZ 1986, 263/266) erfaßt sind.Die Entlastung hat zur Folge, daß den Wohnungseigentümern insoweit keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen (BayObLGZ 1986, 263/266; 1987, 86/94;… KG NJW-RR 1987, 79/80: Augustin § 28 Rn. 31).
- BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98
Jahresabrechnung
In den Wirtschaftsplan sind Ansprüche oder Rechte aber nur dann auf der Einnahmenseite aufzunehmen, wenn sie zu den zu erwartenden Einnahmen zu zählen sind, auf die im Lauf des Wirtschaftsjahrs zur Bestreitung der Ausgaben zurückgegriffen werden kann (vgl. BGHZ 108, 44, 48; BayObLGZ 1986, 263, 269;… Staudinger/Bub, § 28 WEG Rdn. 99) Anhaltspunkte dafür, daß die Wohnungseigentümer mit der Nichtberücksichtigung der vom Antragsteller nicht näher bezeichneten Forderung den ihnen zustehenden Ermessensspielraum überschritten haben, sind nicht ersichtlich. - BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von …
In diesem Rahmen hat das Gericht den Eigentümerbeschluss auch auf nicht geltend gemachte Mängel hin zu überprüfen und gegebenenfalls für ungültig zu erklären, es sei denn, der Antragsteller hätte hierauf ausdrücklich verzichtet (BayObLGZ 1986, 263/268; 1989, 310/312). - OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03
Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs- …