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   BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85   

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BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85 (https://dejure.org/1986,966)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85 (https://dejure.org/1986,966)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1986 - Allg. Reg. 88/85 (https://dejure.org/1986,966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1986, 285
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 29.06.1981 - 15 W 169/80
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Der Abgabebeschluß des AG Fürth hat sich über die ganz einhellige Meinung in Rechtspr. und Schrifttum hinweggesetzt, daß Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld nicht im Verfahren gemäß § 43 WEG sondern im Zivilprozeß zu verfolgen sind, wenn sie sich gegen Wohnungseigentümer richten, die vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind (BGHZ 44, 43/54; BayObLG, Rpfleger 1975, 245 und 1979, 318; OLG Köln, OLGZ 1984, 399/401; OLG Hamm, OLGZ 1982, 20/22; KG, NJW 1970, 330; Weitnauer, WEG 6. Aufl. RdNr. 4 a, Augustin, WEG RdNr. 20, Bärmann/Pick/Merle, WEG 5. Aufl. RdNr. 47, Palandt BGB 45. Aufl. Anm. 2 a, je zu § 43 WEG ; Merle/Trautmann, NJW 1973, 118/121).

    Das AG München hatte in seinem Beschluß auf den Kommentar von Palandt hingewiesen, in dem allerdings nur auf die Entscheidung des OLG Hamm (OLGZ 1982, 20) Bezug genommen ist.

  • OLG Köln, 14.05.1984 - 16 Wx 38/84
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Sie entfällt nur, wenn das rechtliche Gehör verletzt wurde (vgl. BGHZ 71, 69/72 f.; BayObLG, MDR 1980, 563 ..), wenn der Beschluß ganz offensichtlich unrichtig ist (BayObLGZ 1958, 234/244; BayObLG, DNotZ 1974, 78/79; OLG Köln, OLGZ 1984, 399/400; OLG Karlsruhe, OLGZ 1975, 285/286) oder auf Willkür beruht (vgl. BGHZ 1, 341/342; 28, 349/350; BayObLGZ 1985, 18/20).

    Der Abgabebeschluß des AG Fürth hat sich über die ganz einhellige Meinung in Rechtspr. und Schrifttum hinweggesetzt, daß Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld nicht im Verfahren gemäß § 43 WEG sondern im Zivilprozeß zu verfolgen sind, wenn sie sich gegen Wohnungseigentümer richten, die vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind (BGHZ 44, 43/54; BayObLG, Rpfleger 1975, 245 und 1979, 318; OLG Köln, OLGZ 1984, 399/401; OLG Hamm, OLGZ 1982, 20/22; KG, NJW 1970, 330; Weitnauer, WEG 6. Aufl. RdNr. 4 a, Augustin, WEG RdNr. 20, Bärmann/Pick/Merle, WEG 5. Aufl. RdNr. 47, Palandt BGB 45. Aufl. Anm. 2 a, je zu § 43 WEG ; Merle/Trautmann, NJW 1973, 118/121).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Es kommt vielmehr hinzu, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 62, 189/192 und 67, 90/94: BVerfG, NJW 1986, 575 ..).
  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Ist der erste Verweisungsbeschluß - wie hier - ausnahmsweise nicht bindend, ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den zweiten Verweisungsbeschluß (die Rückverweisung) gelangt ist, es sei denn, (auch) dieser ist ausnahmsweise nicht bindend (BGH Beschluß vom 2. März 1983, - IVb ARZ 49/82 - NJW 1983, 1859; BayObLGZ 1986, 285, 288).
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, des Bayerischen Obersten Landesgerichts, des Oberlandesgerichts Hamm in den bereits genannten Entscheidungen sowie des Oberlandesgerichts Köln (OLGZ 1984, 399, 401) das Prozeßgericht zuständig, wenn Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis von oder gegen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, die vor Rechtshängigkeit bereits aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden sind (vgl. zusätzlich BayObLGZ 1986, 285, 287).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z AR 49/98

    Bestimmung der Zuständigkeit zwischen einem Prozessgericht und einem

    Es kann dahingestellt bleiben, ob er auch wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) für das Landgericht nicht bindend geworden wäre (vgl. BayObLGZ 1986, 285/287 m.w.N.).

    b) Zur Entscheidung über Ansprüche der Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 , § 28 WEG gegen einen vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschiedenen Wohnungs- oder Teileigentümer ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Prozeßgericht berufen (BGHZ 44, 43 ff.; 106, 34 ff. m.w.N.; vgl. auch schon BayObLGZ 1986, 285/287 m.w.N.).

  • BayObLG, 06.06.1991 - AR 2 Z 44/91

    Streitigkeiten zwischen Bauträger und den Wohnungseigentümern einer werdenden

    Dem Beschluß kommt aber dann keine Bindungswirkung zu, wenn er offensichtlich unrichtig war (BayObLGZ 1986, 285 (287)).

    Im vorliegenden Fall kommt dem Beschluß aber deshalb keine Bindungswirkung zu, weil er offensichtlich unrichtig war (BayObLGZ 1986, 285 (287)).

  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02

    Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach

    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAG NJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17, 17 a).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAG NJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 1Z AR 161/02

    Verweisung von Zivilkammer an Kammer für Handelssachen desselben Gerichts

    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt nur dann, wenn der Verweisung jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint, oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei

    Eine Bindung tritt aber ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung offensichtlich gesetzwidrig ist, so dass sie als objektiv willkürlich erscheint (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BAGNJW 1997, 1091; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BayObLG, 12.11.2002 - 1Z AR 157/02

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Die Bindung entfällt allerdings dann, wenn die Verweisung auf Willkür oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 71, 69/72; 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287; 1991, 280/281 f.; Zöller/Greger § 281 Rn. 17, 17 a).
  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

    Zwar ist sein Abgabebeschluß vom 10.6.1991 gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG grundsätzlich bindend, wenn auch erst mit Eintritt der formellen Rechtskraft (Thomas/Putzo Anm. 2 a, Baumbach/Albers Anm. 2, jeweils zu § 17 a GVG . In vorliegendem Fall kommt dem Beschluß aber deshalb keine Bindungswirkung zu, weil das Landgericht jedenfalls nicht allen Beklagten zur Frage der Abgabe rechtliches Gehör gewährt hat. Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungs- oder Abgabebeschlusses, wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einer der Verfahrensparteien beruht (BGHZ 71, 69/72; BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287).
  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 129/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

  • BayObLG, 16.10.2003 - 1Z AR 115/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Frage der Willkür;

  • BayObLG, 12.08.2003 - 1Z AR 88/03

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts für die Klage aus Herstellergarantie -

  • BayObLG, 14.03.2003 - 1Z AR 15/03

    Anwendbarkeit von § 281 ZPO im Aufgebotsverfahren

  • BayObLG, 07.01.2003 - 1Z AR 173/02

    Gerichtsstand für Klage auf Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines titulierten

  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 22/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Abweichung vom Mahnbescheidsantrag wegen

  • BayObLG, 13.03.2002 - 1Z AR 18/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Fehlender Antrag - Bindung an

  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und

  • KG, 15.06.2006 - 2 AR 22/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Verweisung vom Amtsgericht wegen

  • BayObLG, 05.02.2003 - 1Z AR 9/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 21.01.2002 - 1Z AR 2/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Übergang vom Mahnverfahren ins streitige

  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 121/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Frage der Willkür;

  • BayObLG, 30.11.1998 - 1Z AR 111/98

    Einzelfall einer nicht bindenden Verweisung

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z AR 170/02

    Entsprechende Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 und § 281 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z AR 21/97

    Bindende Verfahrensabgabe von Prozeßgericht an Wohnungseigentumsgericht -

  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 133/86

    Pfändung eines Anspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wegen Auftragsvergabe

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