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   BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86   

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https://dejure.org/1986,1250
BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86 (https://dejure.org/1986,1250)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86 (https://dejure.org/1986,1250)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 1986 - BReg. 1 Z 4/86 (https://dejure.org/1986,1250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Zuständigkeit des Nachlassgerichts; Durchbrechung des Gleichlaufgrundsatzes; Rechtsnachfolge von Todes wegen; Verweisung auf jugoslawisches Recht; Heimatrecht des Erblassers; Anwendbarkeit kroatischen Erbrechts; Auslegung von Verfügungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 25 Abs. 1, Art. 220 Abs. 2, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1148
  • NJW-RR 1987, 643 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 526
  • Rpfleger 1987, 151
  • BayObLGZ 1986, 466
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Damit war gegen sie die einfache Beschwerde, nicht gemäß § 81 Abs. 1 FGG die sofortige Beschwerde gegeben (vgl. BayObLGZ 1986, 466/468).

    Ankündigung kein innerer Akt (1) Das nicht fristgebundene (BayObLGZ 1986, 466, 468) Rechtsmittel richtet sich gegen die in Beschlußform gekleidete Ankündigung des Amtsgerichts an die Beteiligten, es werde einen Testamentsvollstrecker ernennen, wenn nicht binnen einer bestimmten Frist gegen diesen Beschluß ein Rechtsmittel eingelegt werde.

    Ein seine Legitimation mit Publizitätswirkung bekundendes Zeugnis erhält der Testamentsvollstrecker nicht bereits mit seiner Ernennung, sondern nur auf seinen Antrag (§ 2368 Abs. 1 Satz 1 BGB ), wobei insoweit gegebenenfalls ein Vorbescheid erlassen werden kann (BayObLGZ 1986, 466, 468 und BayObLG, …

  • BayObLG, 18.05.1988 - BReg. 1a Z 14/88

    Einziehung eines Erbscheins ; Auslegung eines Testaments; Anwendung deutschen

    Gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB bleibt daher das vor dem 1.9.1986 geltende internationale Privat- und Verfahrensrecht anwendbar (BayObLGZ 1986, 466/470 f.).

    In Nachlaßsachen ist die internationale Zuständigkeit grundsätzlich gegeben, wenn deutsches Erbrecht anzuwenden ist (BayObLGZ 1986, 466/469; Keidel/Winkler § 73 Rn. 18 m.w.Nachw.).

    Es war richtig, für die Auslegung das Erbstatut, somit deutsches Recht anzuwenden (BayObLGZ 1986, 466/473 m.w.Nachw.; Palandt/Heldrich Art. 25 EGBGB Anm. 3 a bb).

  • OLG München, 26.07.2006 - 32 Wx 88/06

    Ergänzende Auslegung eines im Ausland errichteten Testaments zur Überlassung

    Dieses Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLGZ 1986, 466/473).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Soweit die Beschwerde gegen einen Vorbescheid gegeben ist, ist sie an keine Frist gebunden, denn in der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die sofortige Beschwerde nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen statt (vgl. BayObLGZ 1986, 466/468).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 76/88

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für das Scheidungsverfahren

    Damit werden diese Übergangsfälle weiterhin durch das frühere Kollisionsrecht und das von diesem berufene Sachrecht bestimmt (so außer den im früheren Senatsurteil FamRZ 1987, 794 aufgeführten Nachweisen auch OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 623, 624; Sonnenberger aaO; Paetzold in Rahm/Künkel a.a.O. VIII Rdn. 867; Piltz, Internationales Scheidungsrecht S. 49; Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil VI Rdn. 350; vgl. auch KG FamRZ 1987, 859; BayObLGZ 1986, 466, 470 f.).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 21/90

    "Willensvollstreckung" nach schweizerischem Recht in deutschem Nachlaßverfahrens-

    Ein auf den inländischen Nachlaß beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis kann nach §§ 2368 Abs. 3; 2369 BGB erteilt werden (vgl. BayObLGZ 1986, 466, 470; KG KGJ 36 A, 109, 112f.; OIG Hamburg OLG 11, 272; Palandt/ Edenhofer, Anm. 5; Staudinger/Firsching, 12. Aufl., Rd.-Nr. 37, je zu § 2369 BGB ).
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

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  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    f) Nach dem belgischen Recht als dem Erbstatut sind die Frage der Auslegung des Testaments, die Frage, welche inhaltlichen Grenzen dem Erblasser für die Verfügung über seinen Nachlaß durch die Rechte von Abkömmlingen und Ehegatten gezogen waren, sowie insbesondere die Frage der Sittenwidrigkeit der getroffenen Verfügungen zu beantworten (zur Sittenwidrigkeit vgl. BayObLGZ 1965, 376, 387, zur Auslegung BayObLGZ 1986, 466, 473, zu den Grenzen durch Pflichtteilsrechte etc. BGH IPRax 1994, 375; ferner Staudinger/Dörner Art. 25 EGBGB Rn. 184, 249, 287 f. und Art. 26 Rn. 73 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Der vorliegende Fall hat daher eine Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates, welches voraussetzt, daß die internationale Zuständigkeit des NachlG E. gegeben sein muß (BayObLGZ 1981, 137, 140; 1986, 466, 469).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Diese besondere Form der Entscheidung rechtfertigt sich wegen der Publizitätswirkung des Erbscheins (§§ 2365 bis 2367 BGB ), die im Falle der Aufhebung der Bewilligungsentscheidung im Beschwerdeverfahren nicht rückwirkend beseitigt werden kann (vgl. BGHZ 20, 255/257; BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1225; BayObLGZ 1986, 466/469; Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 33; Pentz MDR 1990, 586/587).
  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

  • LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit bei Teilflächenverkauf

  • BayObLG, 31.07.1997 - 1Z BR 136/96

    Testierfähigkeit bei sachverständig festgestellter psychischer Leistungsminderung

  • BayObLG, 15.03.1990 - 2 BReg Z 21/90

    Abhängigkeit der Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch von der Zustimmung

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