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   BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 2 Z 120/86   

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https://dejure.org/1986,1729
BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 2 Z 120/86 (https://dejure.org/1986,1729)
BayObLG, Entscheidung vom 04.12.1986 - BReg. 2 Z 120/86 (https://dejure.org/1986,1729)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - BReg. 2 Z 120/86 (https://dejure.org/1986,1729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2033, 2040; GBO § 20
    Auflassung durch eine Erbengemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Bewilligung der Erbanteilserwerber für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch; Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch; Verfügungsbefugnis einer Erbengemeinschaft; Erwerb des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2040 Abs. 1; GBO § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbanteilserwerber; Erbengemeinschaft; Gesamtrechtsnachfolge; Vollzug; Grundbuchumschreibung; Nachlaßgrundstück; Auflassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 398
  • DNotZ 1987, 365
  • Rpfleger 1987, 110
  • BayObLGZ 1986, 493
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    a) Die Übertragung von Erbteilen (§ 2033 Abs. 1 BGB ) ist, wenn ein Grundstück zum Nachlaß gehört, im Wege der Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, weil sich der Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs vollzieht (BGH DNotZ 1969, 623; BayObLG NJW-RR 1987, 398 mit weit.Nachw., Meikel/Böttcher GBR 7.Aufl. § 22 Rn. 37).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Gebunden an eine Auflassung und eine Eintragungsbewilligung sind auch die Gesamtrechtsnachfolger dessen, der die Erklärungen abgegeben hat (vgl. BGHZ 48, 351/356; BayObLGZ 1973, 139/141; 1990, 306/312; BayObLG Rpfleger 1987, 110 f.; Demharter § 20 Rn. 44).

    Da der Vater den Großvater des Beteiligten zu 2 nur zu einem Drittel beerbt hat, könnte dieser auch im Wege der Gesamtnachfolge allenfalls durch Erbteilserwerb Alleineigentümer der Fläche geworden sein (vgl. BayObLG Rpfleger 1987, 110 f.).

  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 402/17

    Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber

    Denn für die Grundbucheintragung genügt die wirksame Eintragungsbewilligung des Erblassers, selbst wenn inzwischen der Erbe als Berechtigter im Grundbuch eingetragen worden ist (BGHZ 48, 351/356; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; BayObLGZ 1973, 139/141; 1990, 306/312; BayObLG Rpfleger 1987, 110 f.).
  • OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05

    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der

    Entscheidend für die Beurteilung der Verfügungsbefugnis als Grundlage der Befugnis des Veräußerers zur Bewilligung der Eigentumsübertragung ist jedoch der Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch, weil sich erst in diesem Zeitpunkt die verfahrensrechtliche Verfügung über das betroffene Recht verwirklicht (vgl. Demharter a. a. O. Rdnr. 60; BayObLG RPfleger 1987, 110).
  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 31/06

    Unwirksame Rangrücktrittsvereinbarung als wirksame Rangbestimmung

    Dass die Beteiligte zu 1 zum Zeitpunkt der Erklärung noch nicht Inhaberin der Buchposition war, ist unschädlich, weil sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits als sog. "wahre Berechtigte" zwar noch keine Buchposition hatte, aber materiell rechtlich befugt war (vgl. hierzu BayObLGZ 1986, 493/495).
  • OLG Dresden, 13.01.1999 - 13 U 2283/98

    Rechtsstellung des Nachlasspflegers

    Die Verfügung hat unmittelbare dingliche Wirkung (BayObLG NJW-RR 1987, 398; Lange/Kuchinke, Lehrbuch des Erbrechts, 4. Aufl., § 42 II.2; Edenhofer in: Palandt, a.a.O., § 2033 Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 19.12.1991 - 2 W 55/91

    Grundbuchberichtigung bei Tod eines BGB-Gesellschafters

    Danach hat der Antragsteller die Wahl 5. Das BayObLG beurteilt die Bewilligungsberechtigung nach der materiellen Rechtslage (z. B. BayObLG MittBayNot 1987, 87; 1991, 257; HorberlDemharter GBO § 19 Anm. 11, 13; § 22 Anm. 10; dazu meine Kritik in KEHE § 22 Rdnr. 70 ff.).
  • KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

    Die Anteilsübertragung führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge (Weidlich, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1987, 398; OLG Zweibrücken MittBayNot 1975, 177).
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 106/98

    Erlaß einer Zwischenverfügung anstelle einer Antragszurückweisung

    Die Übertragung eines Erbteils (§ 2033 Abs. 1 BGB) ist, wenn ein Grundstück zum Nachlaß gehört, im Wege der Berichtigung in das Grundbuch einzutragen, weil sich der Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs vollzieht (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 398 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 10.03.1998 - Ws 51/98
    Die gegen eine analoge Anwendung des § 460 StPO angeführte Argumentation, daß seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen ( IRG ) am 1. Juli 1983 keine Regelungslücke mehr vorliege, weil der Gesetzgeber trotz kontroverser Diskussion keine Regelung getroffen habe (OLG Celle, Nds Rpfl 1987, 110), ist nicht zwingend.
  • LG Bayreuth, 09.01.2007 - 42 T 6/07

    Löschungserleichterung bei bedingtem Rückübertragungsanspruch

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