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   BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87   

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BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,776)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,776)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - BReg. 2 Z 42/87, BReg 2 Z 43/87 (https://dejure.org/1987,776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Löschung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Sicherung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Grundstücksteilfläche; Rechtskräftige Versagung; Teilungsgenehmigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1416
  • DNotZ 1988, 157
  • Rpfleger 1987, 450
  • Rpfleger 1988, 95
  • BayObLGZ 1987, 231
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76

    Versagung einer Auflassungsgenehmigung bei einem Grundstückskaufvertrag als

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87
    Erst wenn endgültig feststeht, daß eine solche Teilung mangels der erforderlichen Genehmigung nicht durchgeführt werden kann, wird die Erfüllung des Eigentumsverschaffungsanspruchs unmöglich, so daß dieser entfällt (BGH, NJW 1980, 700 [hier: I (130) 183 a]).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 197/12

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit

    Daran fehlt es zwar im Hinblick auf die Eintragung der neuen Eigentümer, weil der Vormerkungsberechtigte die Beseitigung vormerkungswidriger Verfügungen nur nach § 888 Abs. 1 BGB erreichen kann (vgl. BayObLGZ 1987, 231, 236).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Dies ist derjenige, der, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müßte (einhellige Rechtsprechung: BayObLG, NJW 1983, 1567 [1568]; BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; BayObLG, DNotZ 1989, 438 [438 f.]; OLG Celle, NJW 1963, 1160 [1161]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; KG, Rpfleger 1972, 174: Budde in: Bauer/v. Oefele, a.a.O., § 71 Rdnr. 82 mit weiteren Nachweisen; Demharter, a.a.O., § 71 Rdnr. 69; Kuntze in: Kuntze/Eickmann/Herrmann/Erber-Faller, a.a.O., § 71 Rdnr. 71).

    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, kann daher der Berichtigungsanspruch nur dem wahren Eigentümer zustehen (BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; Demharter, a.a.O., § 53 Rdnr. 33).

    Hieraus läßt sich selbst dann kein Beschwerderecht mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümer herleiten, wenn, was hier nicht der Fall ist, bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wäre (vgl. allgemein: BayObLGZ 1987, 231 [235 f.]; BayObLG, FGPrax 1999, 2 [3]; OLG Frankfurt, FGPrax 1996, 208 [209]).

  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Dies ist derjenige, der, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müßte (einhellige Rechtsprechung: BayObLG, NJW 1983, 1567 [1568]; BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; BayObLG, DNotZ 1989, 438 [438 f.]; OLG Celle, NJW 1963, 1160 [1161]; OLG Hamm, FGPrax 1996, 210; KG, Rpfleger 1972, 174: Budde in: Bauer/v. Oefele, a.a.O., § 71 Rdnr. 82 mit weiteren Nachweisen; Demharter, a.a.O., § 71 Rdnr. 69; Kuntze in: Kuntze/Eickmann/Herrmann/Erber-Faller, a.a.O., § 71 Rdnr. 71).

    Ist das Grundbuch durch die Eintragung eines Eigentümers unrichtig geworden, kann daher der Berichtigungsanspruch nur dem wahren Eigentümer zustehen (BayObLG, Rpfleger 1987, 450 [451]; Demharter, a.a.O., § 53 Rdnr. 33).

    Hieraus läßt sich selbst dann kein Beschwerderecht mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Beteiligten zu 1) als Eigentümer herleiten, wenn, was hier nicht der Fall ist, bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wäre (vgl. allgemein: BayObLGZ 1987, 231 [235 f.]; BayObLG, FGPrax 1999, 2 [3]; OLG Frankfurt, FGPrax 1996, 208 [209]).

  • OLG Hamm, 02.08.2010 - 15 W 265/10

    Bewilligung der Löschung eines aufschiebend bedingt bewilligten Nießbrauchs;

    Eine durch die in diesem Sinne fehlerhafte Eintragung verursachte Unrichtigkeit des Grundbuchs ist gegeben, wenn der Inhalt des Grundbuchs mitsamt der zulässig in Bezug genommenen Bewilligungen und die wirkliche Rechtslage einander gegenwärtig widersprechen (BayObLG Rpfleger 1994, 343; 1987, 450; 1981, 190; Senat Rpfleger 2002, 565; OLG Düsseldorf Rpfleger 1977, 446, 447; Meincke, a. a. O., Rdnr. 52; Demharter, a. a. O., Rdnr. 26).
  • OLG München, 26.02.2008 - 34 Wx 5/08

    Eintragung einer juristischen Person im Grundbuch: Übereinstimmung mit der

    Die Beteiligte zu 1 war beschwerdeberechtigt, weil sie, falls die Eintragung unrichtig wäre, einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung hätte; denn zu ihren Gunsten als Eigentümerin müsste der Widerspruch gebucht werden (BayObLGZ 1987, 231; Demharter GBO 25. Aufl. § 71 Rn. 69).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Dabei muß die Gesetzesverletzung feststehen, die Unrichtigkeit des Grundbuchs glaubhaft sein (vgl. BayObLGZ 1987, 231/235 f., Demharter GBO 23. Aufl. § 53 Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung trotz Versagung der Teilungsgenehmigung

    Voraussetzung dafür wäre vielmehr die Feststellung, dass die Genehmigung endgültig versagt ist und auch unter veränderten Umständen nicht mehr erteilt werden kann (BayObLGZ 1987, 231/234; Horber/Demharter GBO 20.Aufl. § 7 Rn. 11).

    Abgesehen davon steht durch diesen Bescheid nicht fest, dass eine Genehmigung auch unter veränderten Voraussetzungen nicht möglich wäre (BayObLGZ 1987, 231).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 20 W 157/08

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Urkunde durch das Grundbuchamt; Umfang einer

    Für die beschränkte Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs ist derjenige beschwerdeberechtigt, der nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, wenn die angefochtene Eintragung unrichtig wäre und zu dessen Gunsten der Widerspruch einzutragen wäre (KG Rpfleger 1972, 174; BayObLG Rpfleger 1987, 450; OLG Hamm FGPrax 1996, 210; Demharter, aaO., § 71, Rdnr. 69).
  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 82/91

    Erwerb und Nachweis eines selbständigen Fischereirechtes

    Das ist derjenige, der schlüssig vorträgt, der wahre Inhaber des Rechts zu sein, von dem behauptet wird, daß es nicht richtig eingetragen sei ( BayObLGZ 1987, 2311235 f. [= DNotZ 1988, 157 = MittBayNot 1987, 250 ]; Horber/Demharter GBO 19. Aufl. § 53 Anm. 12a, b und § 71 Anm. 20baa, jeweils m.w. N.) b) Das Landgericht hat entsprechend diesen Rechtsgrundsätzen zutreffend eine Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 2 verneint, weil ihnen ein Berichtigungsanspruch nicht zusteht.
  • LG Stuttgart, 15.08.2007 - 1 T 59/07

    Erbfolgenachweis mit Schweizer Erbbescheinigung

    Die Beschwerdeführerin ist beschwerdebefugt und kann im Beschwerdeverfahren gem. § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO die Eintragung von Amtswidersprüchen gegen die Eintragung der Nacherbenvermerke verlangen, denn zum einen hat das Grundbuchamt ihrer Anregung auf Eintragung von Amtswidersprüchen nicht entsprochen und zum anderen stünde ihr, ihr Vorbringen als richtig unterstellt, ein Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs nach der materiellrechtlichen Vorschrift des § 894 BGB zu ( BayObLG NJW 1983, 1567; Rpfleger 1987, 450; DNotZ 1989, 438).
  • OLG München, 07.10.2008 - 34 Wx 63/08

    Grundbucheintragung: Beschwerderecht eines Grundstückseigentümers gegen die

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 35/99

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung im Grundbuch

  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

  • OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 20 W 116/07

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Vollmachtsurkunde durch das Grundbuchamt;

  • OLG München, 19.01.2010 - 34 Wx 77/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Abtretungsvermerken bei teilweiser Abtretung von

  • OLG Naumburg, 28.05.2002 - 11 Wx 20/01

    Eintragung eines Amtswiderspruches im Grundbuch nach § 53 GBO; Regressansprüche;

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 116/91

    Bindung des Grundbuchamtes an rechtskräftiges Feststellungsurteil

  • OLG Brandenburg, 09.06.2009 - 5 Wx 8/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspruchs im

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 100/91

    Nummernmäßige Zuordnung von Keller- zu Wohnräumen

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung

  • OLG Naumburg, 23.02.1999 - 11 Wx 22/98

    Hindernis bezüglich der Eintragung einer Auflassungsvormerkung;

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Liquidation der

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