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   BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87   

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https://dejure.org/1987,4521
BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87 (https://dejure.org/1987,4521)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87 (https://dejure.org/1987,4521)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1987 - BReg. 2 Z 112/87 (https://dejure.org/1987,4521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 322
  • BayObLGZ 1987, 381
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87
    Der nächste Schritt ist nunmehr, daß die Wohnungseigentümer über diese Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) gemäß § 28 Abs. 5 WEG Beschluß fassen; mit der Billigung der Jahresabrechnung [nicht erst mit der Unanfechtbarkeit des Beschlusses (BayObLGZ 1986, 128)] wird diese für alle Wohnungseigentümer verbindlich und kann ein Zahlungsanspruch auf die Jahresabrechnung in Verbindung mit dem billigenden Eigentümerbeschluß gestützt werden (vgl. BGH, NJW 1985, 912 [hier: I (152) 109 e]; …
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87
    Der nächste Schritt ist nunmehr, daß die Wohnungseigentümer über diese Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen) gemäß § 28 Abs. 5 WEG Beschluß fassen; mit der Billigung der Jahresabrechnung [nicht erst mit der Unanfechtbarkeit des Beschlusses (BayObLGZ 1986, 128)] wird diese für alle Wohnungseigentümer verbindlich und kann ein Zahlungsanspruch auf die Jahresabrechnung in Verbindung mit dem billigenden Eigentümerbeschluß gestützt werden (vgl. BGH, NJW 1985, 912 [hier: I (152) 109 e]; …
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann gemäß § 43 Abs. 1 WEG, § 27 FGG Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, oder ob er von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden und damit rechtsfehlerhaften Gebrauch gemacht hat (BayObLGZ 1987, 381/386 m.w.Nachw.).

    Der Geschäftswert bemißt sich daher nach dem Betrag dieser Kosten (BayObLGZ 1987, 381/388), die aus einem Geschäftswert von 67.700 DM zu berechnen sind.

    Soweit der Verwalter sich gegen die vom Landgericht vorgenommene Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren vor dem Amtsgericht und das Beschwerdeverfahren wendet, ist das Rechtsmittel als Erstbeschwerde gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1, § 14 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 KostO zulässig (BayObLGZ 1987, 381/387 m.w.Nachw.).

  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der

    Solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nämlich nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, kann kein Wohnungseigentümer eine neue Abrechnung oder eine Berichtigung der vorgelegten Abrechnung verlangen (BayObLGZ 1987, 381; OLG Hamm NZM 1998, 875/876).
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle -

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessungsentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).
  • BayObLG, 11.11.1993 - 2Z BR 98/93

    Deklaratorische gerichtliche Erledigterklärung nach vorheriger übereinstimmender

    Die isolierte Kostenentscheidung ist durch diese Gebühr abgegolten (Aufgabe von BayObLGZ 1987, 381/389).«.

    Soweit der Senat früher eine andere Meinung vertreten hat (BayObLGZ 1987, 381/389), hält er daran nicht fest.

  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen

    Das Rechtsmittelgericht prüft jedoch die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002, 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 04.04.2005 - 2Z BR 198/04

    Kein Anspruch auf Einzeljahresabrechnung zur Weiterleitung als

    Die auf Bitten der Antragsteller nochmals gefertigten Exemplare der ursprünglichen Abrechnungen sind lediglich Zweitausfertigungen der bereits genehmigten Jahresabrechnungen und beinhalten keine Abänderung oder Neuberechnung, auf die die Antragsteller auch keinen Anspruch gehabt hätten (vgl. BayObLGZ 1987, 381/385).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Eine Ersatzvornahme durch die weitere Beteiligte oder ein weiteres Verfahren auf Vorlage neuer Abrechnungen ist nicht möglich (vgl. BayObLGZ 1987, 381).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Die Entscheidung des Landgerichts hält der allein möglichen rechtlichen Nachprüfung (wegen der näheren Einzelheiten vgl. BayObLGZ 1987, 381/386) stand.
  • BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 136/96

    Beschränkte Nachprüfbarkeit tatrichterlicher Feststellungen zum Zustandekommen

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 112/91

    Bestimmtheit eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts an einer

  • BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 71/96
  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 94/94

    Beschwerde und weitere Beschwerde gegen die Aussetzung eines

  • BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94

    Rechtsmittel bei Ablehnung eines Antrags, ein Wohnungseigentumsverfahren

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