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   BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86   

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https://dejure.org/1987,4207
BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86 (https://dejure.org/1987,4207)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86 (https://dejure.org/1987,4207)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - BReg. 1 Z 60/86 (https://dejure.org/1987,4207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ernennung zum Testamentsvollstrecker; Vorliegen einer beschwerdefähigen Verfügung; Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Ablauf der Beschwerdefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19
    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 359
  • BayObLGZ 1987 Nr. 9
  • BayObLGZ 1987, 46
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 25/85

    Unterscheidung; Erbfälle; Testamentsvollstreckung; Testament; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86
    Weil für die Verfügungen erster Instanz eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist, kann auch in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses und in der Erteilung selbst eine beschwerdefähige Ernennung des Testamentsvollstreckers liegen (BayObLGZ 1985, 233/239 m.w.Nachw. = Bl. 279/282 der Akten).

    (3) Diese Auffassung beruhte zwar auf einem Rechtsirrtum, den der Senat im Beschluß vom 25.6.1985 offengelegt hat (BayObLGZ 1985, 233/239).

    So lange aber die Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ernennung gemäß § 81 Abs. 1 FGG noch läuft oder durch Rechtsmitteleinlegung gewahrt ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Entlassungsantrag gemäß § 2227 BGB (BayObLGZ 1985, 233/241 m.w.Nachw.).

  • KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76
    Auszug aus BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86
    Demgegenüber ist anerkannt, daß die Prozeßhandlung von einem ungewissen künftigen Ereignis dann abhängig gemacht werden darf, wenn die Bedingung einen Vorgang innerhalb eines bereits eröffneten Verfahrens darstellt (BGH NJW 1984, 1240/1241; KG OLGZ 1977, 129; 1975, 86/87).

    Ein Beschwerdeführer, der sich für den Fall beschwert, daß eine Entscheidung bereits vorliegt, macht die Beschwerdeeinlegung nicht im Sinne einer echten Bedingung von einem künftigen ungewissen Ereignis abhängig (vgl. KG OLGZ 1977, 129/130).

  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86
    Demgegenüber ist anerkannt, daß die Prozeßhandlung von einem ungewissen künftigen Ereignis dann abhängig gemacht werden darf, wenn die Bedingung einen Vorgang innerhalb eines bereits eröffneten Verfahrens darstellt (BGH NJW 1984, 1240/1241; KG OLGZ 1977, 129; 1975, 86/87).

    Daß der innerprozessuale Vorgang auch in einer bestimmten Entscheidung des Gerichts bestehen kann, so daß die Wirksamkeit der Prozeßhandlung spätestens bei Abschluß des Verfahrens feststeht, ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGH NJW 1984, 1240/1241; Stein/Jonas ZPO 20. Aufl. Vorb. § 128 RdNrn. 210 ff.; Bassenge/Herbst FGG Einl. IV 3 f).

  • BayObLG, 10.09.1968 - BReg. 1b Z 56/68
    Auszug aus BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86
    In der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist ebenso wie im Zivilprozeßrecht anerkannt, daß es einem Beteiligten nicht verwehrt werden kann, einen ihm nachteiligen, vom Gericht hervorgerufenen Rechtsschein mit Hilfe des übergeordneten Gerichts zu beseitigen (vgl. BayObLGZ 1968, 228/230; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 66, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 39, je zu § 19).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 21 W 39/22

    Gerichtliche Ernennung des Testamentvollstreckers durch Verfügung statt Beschluss

    Als Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts wurde daher etwa auch angesehen, dass das Nachlassgericht dem von ihm vorgesehenen Testamentsvollstrecker auf einen mit der Erklärung über die Annahme des Amts verbundenen Antrag hin ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt hatte, ohne zuvor oder zumindest zugleich damit ausdrücklich über seine Ernennung zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05.02.1987 - Breg 1 Z 60/86, BayObLGZ 1987, 46, 48; BayObLG, Beschluss vom 25.06.1985 - Breg 1 Z 25, 26/85, …
  • OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Entscheidend ist, dass für das Gericht vollständige Gewissheit über die Verfahrenslage besteht, die Wirksamkeit der Prozesshandlung muss spätestens bei Abschluss des Verfahrens feststehen (BayObLG aaO; BayObLGZ 1987, 46; BGH NJW 1984, aaO.).
  • OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08

    Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

    Entscheidend ist, dass für das Gericht vollständige Gewissheit über die Verfahrenslage besteht, die Wirksamkeit der Prozesshandlung muss spätestens bei Abschluss des Verfahrens feststehen (BayObLG aaO; BayObLGZ 1987, 46; BGH NJW 1984, aaO.).
  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

    Es konnte ihm daher auch nicht verwehrt werden, einen ihm nachteiligen, vom Gericht hervorgerufenen Rechtsschein mit Hilfe des übergeordneten Gerichts zu beseitigen (BayObLGZ 1987, 46/49; Jansen § 7 Rn. 32).
  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines

    Zwar kann in der Bewilligung der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses auch die Ernennung zum Testamentsvollstrecker liegen (BayObLGZ 1985, 233/239; 1987, 46/48), wie das Landgericht ausführt; dies kann aber nur gelten, wenn in der Bewilligung des Zeugnisses eine Ernennungsentscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 2200 BGB liegt oder den Umständen nach mindestens liegen kann (BayObLGZ 1987, 46/48).
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