Rechtsprechung
| BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86 |
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Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG
Zeitschriftenfundstellen
- ZMR 1987, 227
- BayObLGZ 1987, 50
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01
Versicherungsrecht - Umfang des Risikoausschlusses für das Gemeinschaftseigentum
Daß der Anspruch aus § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG verschuldensunabhängig ausgestaltet ist und - wie die Regelung zum Notstand in § 904 Satz 2 BGB, der er nachgebildet ist - einen aufopferungsentschädigenden Charakter hat, weil der Geschädigte den Eingriff in sein Eigentum dulden muß (vgl. BayObLGZ 1987, 50;… KG aaO;… Pick, aaO § 14 WEG Rdn. 60;… Lüke in Weitnauer, WEG, 8. Aufl. § 14 Rdn. 8), steht der Einordnung als Anspruch auf Schadensersatz im Sinne des § 1 Ziff. 1 AHB nicht entgegen. - BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10
Wohnungseigentum - Mängel des Gemeinschaftseigentums: Kein Aufopferungsanspruch
Das Wohnungseigentumsgesetz schützt das Sondereigentum bei erlaubter Inanspruchnahme durch einen dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildeten Aufopferungsanspruch (BGHZ 153, 182, 187; BayObLGZ 1987, 50, 52; 1994, 140, 146) und im Übrigen durch das unter den Wohnungseigentümern bestehende gesetzliche Schuldverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 141, 224, 228), das jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gibt, zu der insbesondere die Instandhaltung und die Instandsetzung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) und der Abschluss von Versicherungsverträgen (§ 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG) gehören. - BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93
Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und …
Dem Eigentümer eines freiberuflich oder gewerblich genutzten Teileigentums (hier: zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor) steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht nutzen kann (Abgrenzung zu BayObLGZ 1987, 50).«.Der dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildete § 14 Nr. 4 WEG gewährt einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Schadensersatz (vgl. BayObLGZ 1987, 50/52;… Weitnauer § 14 Rn. 8).
Der Senat hat die Grundsätze dieser Rechtsprechung bei der Terrasse einer Dachwohnung auf den Anspruch eines Wohnungseigentümers aus § 14 Nr. 4 WEG übertragen (BayObLGZ 1987, 50 ff.).
- OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
Wohnungseigentum - Landgericht für Erstbeschwerde zuständig
Hiernach ist zwar jeder Schaden zu ersetzen, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim (vorläufigen oder endgültigen) Abschluss der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (BayObLGZ 1987, 50/53; OLG Frankfurt ZMR 2006, 625). - OLG Düsseldorf, 14.06.1991 - 22 U 293/90
Architekten-Abweisung einer unschlüssigen Honorarklage mangels Kostenberechnung
Zwar hält das BayObLG (BayObLGZ 1987, 50[53]) auch bei Entzug von Teilen einer Eigentumswohnung die Bejahung eines Vermögensschadens für möglich; allerdings muß es sich um wesentliche Teile handeln.Dies kann angesichts der nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Kellerräume nicht bejaht werden; auch das BayObLG will den Verlust der Nutzungsmöglichkeit einzelner (sogar Wohn-) Räume nicht ausreichen lassen (BayObLGZ 1987, 50 [53]).
- OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 20 W 362/04
Wohnungseigentum - Ersetzt Gemeinschaft Mietausfallschaden wegen Instandsetzung?
Dieser Anspruch umfasst auch den Schaden, der adäquat dadurch verursacht wird, dass das Sondereigentum bei der Benutzung im Zuge der Instandsetzungsarbeiten in einen nachteiligen Zustand versetzt und beim Ende der Instandsetzungsarbeiten in diesem Zustand belassen wird (…vgl. Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 230; Rechenberg, Gestattungspflicht und Aufopferungsanspruch nach § 14 Nr. 4 WEG, ZWE 2005, 47, 54, unter 2.; vgl. auch BayObLG ZMR 1987, 227). - OLG Schleswig, 13.07.2006 - 2 W 32/06
Wohnungseigentum - Schadensersatz für Nachteil am Sondereigentum
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Wohnungseigentümer, dem durch Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und er hinnehmen muss, an seinem Sondereigentum ein Nachteil entsteht, Schadensersatz - auch in der Form einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung - von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen kann (OLG Köln WE 1997, 199; KG WE 1994, 51; BayObLG ZMR 1987, 227;… Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 13 Rn. 6;… § 14 Rn. 8;… § 21 Rn. 48 jew. m.w.Nw.). - OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02
Wohnungseigentum - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen zur Mängelbeseitigung
Dieser Anspruch umfasst auch einen etwaigen Mietausfallschaden (Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 14 WEG Rz. 41, unter Hinweis auf BayObLG ZMR 1987, 227; OLG Köln WE 1997, 199; vgl. auch BGH WM 2003, 226). - OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02
Wohnungseigentum - Haftung der Gemeinschaft für Schaden einzelnen Eigentümers
Auf Grund dieser BGH-Entscheidung sieht sich der Senat nicht zu einer Vorlage nach § 28 FGG verpflichtet, obwohl das BayObLG (BayObLGZ 1987, 50; anders bei freiberuflicher und gewerblicher Nutzung in BayObLG 1994, 141) zuvor entschieden hatte, dass ein Schadensersatzanspruch in Geld aus § 14 Nr. 4 WEG auch bestehen könne, wenn der Eigengebrauch von Teilen der Eigentumswohnung - im entschiedenen Fall der Terrasse einer Dachterrassenwohnung - für nicht unerhebliche Zeit entzogen wird (…Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 12, Rdnr. 21). - BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch …
Antragsänderung und -erweiterung werden im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Bestimmungen (§§ 263 ff. ZPO ) und den Grundsätzen des Zivilprozeßrechts behandelt (vgl. BayObLG WuM 1992, 704 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 849 ; OLG Frankfurt WE 1989, 171;… Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 43 vor § 43 ;… Palandt/Bassenge BGB 54. Aufl. § 43 WEG Rn. 10); dies gilt auch, wenn ein Antrag gegen einen weiteren Wohnungseigentümer, der bisher nur schlichter Beteiligter war, ausgedehnt werden soll (vgl. BayObLGZ 1987, 50/53 f.; BayObLG WE 1988, 203 f.). - OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von …
- BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
Wohnungseigentum - Anteilige Kostenerstattung für Schadensbeseitigung
- BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 111/95
Verzicht eines Beteiligter im Wohnungseigentumsverfahren, einen …
- AG Kerpen, 11.07.2000 - 15 II 46/99
