Rechtsprechung
BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer mit Eigentumsübergang kraft Gesetzes entstehenden Sicherungshypothek; Bewilligung des Pfandgläubigers als erforderliche Voraussetzung der wirksamen Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auflassungsvormerkung; Verpfändung; Eigentumsverschaffung; Anspruch; Umschreibung; Bewilligung; Pfandgläubiger; Sicherungshypothek; Mitwirkungsrecht; Grundschuld
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 06.05.1986 - 2 T 305/86
- BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 793
- DNotZ 1987, 625
- Rpfleger 1987, 299
- BayObLGZ 1987, 59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 28/83
Wirkung der Verpfändung eines im Grundbuch vorgemerkten Auflassungsanspruchs
Auszug aus BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86
(b) "...Ist der Anspruch [des Grundstückserwerbers] auf Übertragung des Eigentums verpfändet und die Verpfändung bei der Vormerkung des Anspruchs vermerkt, so darf das Grundbuchamt den Eigentumsübergang auf den Anspruchsgläubiger nur eintragen, wenn ihm die Zustimmungserklärung des Pfandgläubigers vorliegt ... (BayObLG, DNotZ 1983, 758; BayObLGZ 1985, 332 ff. [hier: IV (473) 164 b]; [folgen Lit.-Hinw.]) .[Denn] die Grundschuld kann erst eingetragen werden, wenn die [Grundstückserwerber], die die Eintragung der Grundschuld bewilligt haben, als Eigentümer des Grundstücks eingetragen sind (vgl. BayObLG, DNotZ 1983, 758).
- BayObLG, 24.09.1985 - BReg. 2 Z 28/85
Verpfändung eines Eigentumsverschaffungsanspruchs
Auszug aus BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86
(b) "...Ist der Anspruch [des Grundstückserwerbers] auf Übertragung des Eigentums verpfändet und die Verpfändung bei der Vormerkung des Anspruchs vermerkt, so darf das Grundbuchamt den Eigentumsübergang auf den Anspruchsgläubiger nur eintragen, wenn ihm die Zustimmungserklärung des Pfandgläubigers vorliegt ... (BayObLG, DNotZ 1983, 758; BayObLGZ 1985, 332 ff. [hier: IV (473) 164 b]; [folgen Lit.-Hinw.]) .... [Daher sei] jedenfalls die Bewilligung (§ 19 GBO ) des Pfandgläubigers zur Eigentumsumschreibung erforderlich, wenn nicht gleichzeitig die kraft Gesetzes (§ 1287 Satz 2 BGB ) entstehende Sicherungshypothek eingetragen werde (BayObLGZ 1985, 332 [hier: I (154) 163 d-e und IV (473) 164 b]).
- BGH, 12.11.1984 - NotZ 6/84
Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung nach Billigkeit über die …
Auszug aus BayObLG, 11.02.1987 - BReg. 2 Z 56/86
... Neuerdings hat sich Stöber (DNotZ 1985, 587 ff.) gegen diese Auffassung gewandt ..: Für den Eigentumsübergang seien die Rechte des Inhabers des Eigentumsverschaffungsanspruchs und der Vormerkung unerheblich.
- OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den …
Es hat offen gelassen, ob die Bewilligung des Pfand- oder Pfändungsgläubigers entbehrlich ist, falls zugleich die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch beantragt wird (BayObLGZ 1985, 332; 1987, 59).