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   BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87   

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https://dejure.org/1988,1819
BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87 (https://dejure.org/1988,1819)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87 (https://dejure.org/1988,1819)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - BReg. 2 Z 160/87 (https://dejure.org/1988,1819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 2; Gesetz, das Unschädlichkeitszeugnis betreffend vom 15.6.1898
    Unschädlichkeitszeugnis auch bei nachträglicher Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Fläche

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 592
  • Rpfleger 1988, 140
  • BayObLGZ 1988 Nr. 1
  • BayObLGZ 1988, 1
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 01.03.2021 - IX R 27/19

    Private Veräußerungsgeschäfte - Keine Besteuerung des auf das häusliche

    Dabei kann offenbleiben, ob das getätigte Veräußerungsgeschäft bei Eigentumswohnungen (§§ 1 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes) unter Alternative 1 (Grundstücke; in diese Richtung Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.01.1988 - Breg 2 Z 160/87, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1988, 592, betreffend das bayerische Unschädlichkeitszeugnisgesetz: "unterliegt ... grundsätzlich den auf Grundstücke anzuwendenden Vorschriften") oder Alternative 2 (grundstücksgleiches Recht; so HHR/Musil, § 23 EStG Rz 89 "Wohnungseigentum und Teileigentum") des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG fällt, da die Rechtsfolge in beiden Fällen identisch ist.
  • BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03

    Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen

    Dies ist im Schrifttum auf Zustimmung gestoßen (vgl. die Nachweise in BayObLGZ 1988, 1/3 f.).

    In seiner Entscheidung vom 14.1.1988 (BayObLGZ 1988, 1) ist der Senat einen Schritt weiter gegangen und hat die Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes auch im Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts bejaht.

    Andererseits wird der einzelne dinglich Berechtigte regelmäßig nur in geringem Umfang betroffen, weil sein Haftungsobjekt im Wert nur geringfügig beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1988, 1/5 f.).

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Die Schmälerung des Haftungsobjektes berührt die Rechtsstellung eines Grundpfandrechtsgläubigers grundsätzlich immer nachteilig (vgl. BayObLGZ 1958, 273/277; 1976, 227/230; 1988, 1/4 f.).

    Die Mitwirkung eines Grundpfandrechtsgläubigers kann in solchen Fällen nach dem Gesetz über das Unschädlichkeitszeugnis entbehrlich sein; nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1988, 1 ff.) kann dieses Gesetz dann entsprechend angewendet werden, wenn an einem Teil der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Fläche ein Sondernutzungsrecht begründet und als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch eingetragen werden soll.

  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 150/04

    Unwirksame Ermächtigung zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne

    Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass eine notwendige Zustimmung dinglich Berechtigter durch ein Unschädlichkeitszeugnis ersetzt werden kann (BayObLGZ 1988, 1; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 82 und § 19 Rn. 11).
  • OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93

    Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück

    Es ist anerkannt, daß der Gebrauch von Stell- bzw. Garagenplätzen auf den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Flächen durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer (oder, was dem gleichzusetzen ist, durch Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BGHZ 73, 145, 147) in der Weise geregelt werden kann, daß einzelnen Wohnungseigentümern bestimmte Flächen zum ausschließlichen Gebrauch unter Ausschluß der anderen Wohnungseigentümer zugewiesen werden (vgl. etwa BGHZ 73, 145, 148 f.; 91, 343, 345 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 592 f.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 18; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG, § 15 Rn. 8 ff., 12).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Dies gilt aber nur, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen sind, nicht dagegen, wenn gerade daran Zweifel bestehen (vgl. BayObLGZ 1986, 81 [85]; BayObLG NJW-RR 1988, 592 [593]; Demharter, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1997 - 20 W 135/97

    Bestimmtheitsgrundsatz bei Aufteilung in Wohnungseigentum

    Das gilt auch für Wohnungseigentum, das gesetzlich besonders ausgestaltetes Bruchteilseigentum ist (BGH NJW 1989, 2534/2535) und grundsätzlich den auf Grundstücke anwendbaren Vorschriften unterliegt (BayObLGZ 1988, 1/4 = …
  • BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93

    Grundstücke als Bestandteil von Wohnungseigentum

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  • BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 10/89

    Kein Unschädlichkeitszeugnis bei Abschreibung einer Teilfläche ohne

    Die nach §§ 27, 29 Abs. 1 FGG zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1988, 1 [= MittBayNot 1988, 75 ]) der Beteiligten ist unbegründet.

    Die von der Rechtsprechung bisher für vertretbar gehaltene ausdehnende Anwendung (vgl. die Übersicht in BayObLGZ 1988, 1/4 f.) betrifft überwiegend eine analoge Anwendung der Begriffe Teilfläche und Grundstück auf grundstücksgleiche Rechte oder Teilflächen mit besonderen Nutzungsregelungen.

  • OLG Hamburg, 26.03.2002 - 2 Wx 78/00

    Gerichtskostenentscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit;

    Insofern spricht - anders als das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung meint - die im Regelfall größere Zahl der beteiligten Grundpfandgläubiger nicht gegen, sondern für eine im Grundsatz mögliche analoge Anwendung von § 35 AGBGB, so daß der Senat allein aus diesem Grunde im Einklang mit der Rechtsprechung des BayObLG zu den entsprechenden Regelungen des bayerischen Landesrecht (BayObLG, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 93, 689; BayObLG, MittBayNot 1988, 75) die analoge Anwendung der die Ausstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses ermöglichenden §§ 35 ABGBG ff. sowohl hinsichtlich der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (Kellertausch) als auch hinsichtlich der Einräumung von Sondernutzungsflächen (Terrassen) im Grundsatz für gerechtfertigt hält.
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 183/03

    Rechtsnatur eines Unschädlichkeitszeugnisses

  • BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 147/03

    Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses bei verkauften und belasteten

  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 87/91

    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1995 - 3 Wx 201/95

    Löschung der Eintragung über ein Sondernutzungsrecht nach einseitiger

  • LG Berlin, 09.06.1995 - 85 T 136/95

    Prüfungspflicht im Sanierungsgebiet

  • BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89

    Grundbuchverfahrensrechtliche Mitwirkung des Eigentümers beim Rangrücktritt einer

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