Rechtsprechung
BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 46
Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 317 (Ls.)
- Rpfleger 1988, 521
- Rpfleger 1989, 21
- BayObLGZ 1988 Nr. 42
- BayObLGZ 1988, 236
- BayObLGZ 1988, Nr. 42
Wird zitiert von ... (13)
- BayObLG, 23.07.1992 - 3Z AR 102/92
Gewöhnlicher Aufenthalt bei mehrjährigem Klinikaufenthalt
In einem solchen Fall kann das gemeinschaftliche obere Gericht zwar die Abgabe des Betreuungsverfahrens gleichwohl für gerechtfertigt erklären, wenn nach den gesamten Umständen und unter Berücksichtigung des Wohles des Betroffenen sowie der Interessen des Betreuers das um die Übernahme angegangene Gericht die Sache voraussichtlich leichter und zweckmäßiger führen kann als das abgebende Gericht (BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.Nachw.). - BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ). - BayObLG, 29.05.1992 - 3Z AR 38/92
Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht
Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betroffenen vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1988, 236/237 m.w. Nachw.).
- BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92
Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers
Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betreuten vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m. w. Nachw.). - OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht
Ob dies der Fall ist, hat das abgebende Gericht so vollständig aufzuklären, daß das zur Entscheidung eines Abgabestreits berufene Obergericht die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, abschließend entscheiden kann (…Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 46 Rn. 14 b; BayObLG Rpfl. 1989, 21 und BayObLGZ 1987, 463, 464 m. w. N.). - BayObLG, 18.04.2001 - 1Z AR 3/01
Abgabe des Adoptionsverfahrens an das Gericht des neuen Wohnorts des Annehmenden …
Es liegen wichtige Gründe für eine Abgabe vor, da das um Übernahme angegangene Gericht die Sache unter vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls voraussichtlich leichter und zweckmäßiger führen kann als dies dem abgebenden Gericht möglich ist (vgl. hierzu BayObLGZ 1988, 236/237 und 1993, 7/8). - BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines …
Es sind aber auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung in Betracht zu ziehen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.N.). - BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens
Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betreuten vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.N.). - BayObLG, 10.09.1992 - 3Z AR 114/92
Entscheidungsbefugnis des Rechtspflegers in Betreuungssachen
Dieses wird eine Übernahme des Verfahrens nur dann als unzweckmäßig ablehnen können, wenn ihm konkrete Umstände bekannt werden sollten, aus denen sich ergibt, dass die Großnichte der Betroffenen für das Amt einer Betreuerin ungeeignet ist (vgl. § 65a Abs. 1 Satz 2 FGG , § 1897 Abs. 1, 4 und 5, § 1908b Abs. 5 BGB ; BayObLGZ 1988, 236/237 m.w.Nachw.). - BayObLG, 14.05.1996 - 3Z AR 31/96
Klinik als gewöhnlicher Aufenthalt eines Betreuten
Ebenso kann das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betreuten vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1993, 351, 352; 1988, 236, 237 m.w.N.). - BayObLG, 24.02.1992 - 3Z AR 3/92
Zuständigkeitswechsel infolge des Inkrafttretens des Betreuungsgesetzes
- BayObLG, 25.07.1997 - 1Z AR 57/97
Entscheidung über Abgabe einer vormundschaftsgerichtlichen Verrichtung an anderes …
- BayObLG, 26.08.1997 - 1Z AR 64/97
Bestimmung des örtlich zuständigen Vormundschaftsgerichts in Abgabestreit - …