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BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Abrechnung; Jahresabrechnung; Wohngeld; Stromkosten; Zustellung; Adressat; Bestimmtheit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung als Voraussetzung der Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers; Zahlungsverzug des Wohnungseigentümers
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Wirtschaftsplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 17990/87
- BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88
Papierfundstellen
- BB 1989, 171
- DB 1989, 317
- Rpfleger 1989, 187
- BayObLGZ 1988, 368
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 2 Z 41/87
Auszug aus BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88
Der dieser Rechtsansicht zugrunde liegende Gedanke, daß sich durch den Rechtsübergang die für die Verfahrenszuständigkeit maßgebende Rechtsnatur des Anspruchs grundsätzlich nicht ändert, gilt in gleicher Weise, wenn ein auf § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegründeter Zahlungsanspruch gegen eine Kommanditgesellschaft als Wohnungseigentümer auch gegen den persönlich haftenden Gesellschafter geltend gemacht wird (BayObLG, NJW-RR 1987, 1368 ..).
- BGH, 21.01.2016 - V ZR 108/15
Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche …
Teils wird dies bejaht (BayObLGZ 1988, 368, 369 f. für § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG aF; AG Hohenschönhausen, ZMR 2007, 153;… Suilmann in Jennißen, § 43 Rn. 28; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 1368 für § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG aF), teils aber auch verneint (LG Hamburg ZMR 2002, 870;… Roth in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 43 Rn. 83). - VGH Hessen, 18.12.1997 - 14 TG 4124/96
Zustellung an eine juristische Person; Entsorgung von Altöl - Andienungspflichten
Bei einer juristischen Person, wie der Antragstellerin, ist dies nicht die juristische Person selbst, sondern der gesetzliche Vertreter, wie sich aus § 171 Abs. 1 ZPO ergibt (Zöller/Stöber, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 191 Rdnr. 4; ähnlich: BayObLG, Beschluß vom 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88 - … - BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung; …
Erst ein solcher Beschluß setzt die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung gemäß § 16 Abs. 2 WEG ziffernmäßig fest (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130; 1988, 368/371; BayObLG WE 1989, 60).