Rechtsprechung
BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwicklungs- und Dauervollstreckung; Entlassung des Testamentsvollstreckers aus "wichtigem Grund"; Veranlasstes Misstrauen; Persönliche Spannungen / Feindschaft; Erheblicher Interessensgegensatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 2209, 2227
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer Dauervollstreckung
Verfahrensgang
- AG Mühldorf am Inn, 21.01.1986 - VI 20/69
- LG Traunstein, 14.08.1986 - 4 T 392/86
- BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Papierfundstellen
- MDR 1988, 674
- FamRZ 1988, 770
- Rpfleger 1988, 265
- BayObLGZ 1988 Nr. 8
- BayObLGZ 1988, 42
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Das Nachlaßgericht hat sich jedoch mit einem solchen Streit dann als Vorfrage zu befassen, wenn die Fortdauer des Amts Voraussetzung ist für eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffende Entscheidung wie die Entlassung des Testamentsvollstreckers (BayObLGZ 1953, 357/362; 1956, 186/190; 1965, 377/389; 1976, 67/71;… OLG Köln aaO;… MünchKomm/Brandner RdNr. 13, BGB-RGRK/Kregel 12. Aufl. RdNr. 3, Staudinger/Reimann RdNr. 32, Soergel/Damrau RdNr. 18, je zu § 2227;… Palandt/Edenhofer aaO), denn für eine Entlassung aus dem bereits beendeten Amt ist kein Raum mehr (BayObLGZ 1953, 357/362 und 1976, 67/71;… OLG Hamm aaO).Daher muß die Rechtsnatur der hier angeordneten Testamentsvollstreckung (vgl. zu den verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung BayObLGZ 1956, 186/189; 1976, 67/71; 1986, 34/38) durch Auslegung des Testaments ermittelt werden (vgl. Soergel/Damrau § 2209 RdNr. 2), wobei für die Feststellung des Erblasserwillens die allgemeinen Auslegungsregeln gelten (Staudinger/Reimann RdNr. 7, MünchKomm/Brandner RdNr. 7, je zu § 2209).
Das Beschwerdegericht geht von einer zu engen Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs (BayObLGZ 1976, 67/74) "wichtiger Grund" im Sinn von § 2227 Abs. 1 BGB aus.
Darin liegt eine Gesetzesverletzung, über die das Rechtsbeschwerdegericht zu befinden hat (BayObLGZ 1969, 65/68 f. und 1976, 67/74;… Keidel/Kuntze RdNr. 30, Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 25, je zu § 27).
Indes ist eine grobe Pflichtverletzung (ebenso wie die Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung) nur ein im Gesetz ( § 2227 Abs. 1 BGB ) genannter Beispielsfall eines wichtigen Grundes (vgl. BayObLGZ 1976, 67/73; Palandt/Edenhofer § 2227 Anm. 2).
Liegt ein wichtiger Grund für die Entlassung vor, so hat das Nachlaßgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe dafür sprechen, den bestellten Testamentsvollstrecker in seinem Amt zu belassen (BayObLGZ 1957, 317/321; 1976, 67/74; BayObLG FamRZ 1987, 101/104).
- BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung; …
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Liegt ein wichtiger Grund für die Entlassung vor, so hat das Nachlaßgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe dafür sprechen, den bestellten Testamentsvollstrecker in seinem Amt zu belassen (BayObLGZ 1957, 317/321; 1976, 67/74; BayObLG FamRZ 1987, 101/104).Endet das Amt des Testamentsvollstreckers durch seine Entlassung, so wird das Zeugnis gemäß § 2368 Abs. 3 zweiter Halbsatz BGB kraftlos (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104; Palandt/Edenhofer § 2368 Anm. 9 a Haegele/Winkler RdNr. 801).
Im Hinblick darauf, daß die Testamentsvollstreckung als solche noch nicht beendet ist, wird das Nachlaßgericht ferner zu prüfen haben, ob es gemäß § 2200 Abs. 1 BGB einen neuen Testamentsvollstrecker zu ernennen hat, sofern ein dahingehendes Ersuchen des Erblassers dem Testament in ergänzender Auslegung entnommen werden kann (BayObLG FamRZ 1987, 101/104; Palandt/Edenhofer § 2200 Anm. 1).
- BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85
Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet; …
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Schließlich hätte das Landgericht berücksichtigen müssen, daß auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein kann (BayObLGZ 1985, 298/302; BGB-RGRK/Kregel RdNr. 5, Palandt/Edenhofer Anm. 2 c, je zu § 2227), wenn dieser Interessengegensatz die Verwaltungsaufgaben in solchem Umfang betrifft, daß eine ordnungsgemäße Geschäftsführung auf Dauer nicht erwartet werden kann (MünchKomm/Brandner § 2227 RdNr. 10).Die Ausführung des die Vorentscheidungen aufhebenden Beschlusses verbleibt dem Erstgericht (vgl. Keidel/Kuntze § 27 RdNr. 65), so daß das Nachlaßgericht angewiesen werden muß, den Beteiligten zu 2 als Testamentsvollstrecker zu entlassen (vgl. BayObLGZ 1985, 298/307).
- OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Diese Prüfung obliegt hier dem Rechtsbeschwerdegericht, das wegen der Aufhebung der Beschwerdeentscheidung an die Stelle des Landgerichts getreten ist und demzufolge auch eigenes Ermessen ausüben kann (vgl. OLG Hamm OLGZ 1986, 1/6; Jansen § 27 RdNr. 45). - BayObLG, 12.02.1986 - BReg. 1 Z 78/85
Aufgabenbeschränkung für Testamentsvollstrecker
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Daher muß die Rechtsnatur der hier angeordneten Testamentsvollstreckung (vgl. zu den verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung BayObLGZ 1956, 186/189; 1976, 67/71; 1986, 34/38) durch Auslegung des Testaments ermittelt werden (vgl. Soergel/Damrau § 2209 RdNr. 2), wobei für die Feststellung des Erblasserwillens die allgemeinen Auslegungsregeln gelten (Staudinger/Reimann RdNr. 7, MünchKomm/Brandner RdNr. 7, je zu § 2209). - BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62
Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Besteht zwischen den Beteiligten eines Nachlaßverfahrens Streit darüber, ob das Amt des Testamentsvollstreckers in den Fällen der §§ 2225, 2226 BGB erloschen oder die Testamentsvollstreckung durch Erledigung der dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben beendet ist (vgl. BGHZ 41, 23 [BGH 22.01.1964 - V ZR 37/62] /25; BayObLGZ 1953, 357/362;… Palandt/Edenhofer BGB 47. Aufl. § 2225 Anm. 1;… Haegele/Winkler aaO RdNr. 813), so hat hierüber das Prozeßgericht endgültig zu entscheiden (BGHZ 41, 23 [BGH 22.01.1964 - V ZR 37/62] /28; … - OLG Hamm, 18.10.1982 - 15 W 226/82
Rechtmäßigkeit der Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Vermachung …
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Auch der Erbschein ist trotz des Testamentsvollstreckervermerks richtig, so daß seine Einziehung nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1983, 71 und Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 8. Aufl. RdNr. 829). - OLG Düsseldorf, 06.07.1977 - 3 W 137/77
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
1 Z 9/76">1976, 67/71; BayObLG MDR 1978, 142 LS; KG JR 1951, 732/733; SchlHOLG SchlHA 1957, 303/304; OLG Köln MDR 1963, 763 [OLG Köln 03.05.1963 - 2 Wx 44/63] ; OLG Hamm Rpfleger 1973, 303/304; Staudinger/Reimann BGB 12. Aufl. RdNr. 32, Soergel/Damrau BGB 11. Aufl. RdNr. 20, je zu § 2227; MünchKomm/Brandner BGB § 2209 RdNr. 16; Palandt/Edenhofer aaO; Haegele/Winkler RdNrn. - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Die Testamentsauslegung ( § 133 BGB ) obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (BGHZ 80, 246/249). - BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81
Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines …
Auszug aus BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Das legt es nahe, die Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung anzusehen, weil sie sonst keinen Sinn hätte (vgl. BGH NJW 1983, 2247/2248 f.; Staudinger/Reimann RdNr. 7, MünchKomm/Brandner RdNr. 7, Soergel/Damrau RdNr. 2, je zu § 2209). - BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
- BayObLG, 29.07.1969 - BReg. 1b Z 35/69
Voraussetzungen für die Aussetzung eines Erbscheinsverfahrens; Widerruf einer …
- BGH, 10.05.1984 - III ZR 55/83
- BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95
Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen …
Diese Vorfragen sind im Entlassungsverfahren zu prüfen, weil zum einen die Entlassung eines Testamentsvollstreckers dessen gültige Ernennung voraussetzt, zum anderen aber für die Entlassung nach Beendigung des Amtes kein Raum mehr ist (vgl. BayObLGZ 1985, 233/238 und 1988, 42/46; ferner BayObLG FamRZ 1987, 101/104, jeweils m.w.N.).b) Nach herrschender Meinung kann auch ein nicht nur auf subjektiven Anschauungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der von der Verwaltung in ihren Interessen betroffenen Beteiligten einen wichtigen Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers bilden, wenn dieser, sei es auch ohne eigenes Verschulden, Anlaß zu diesem Mißtrauen gegeben hat (BayObLGZ 1985, 298/302; 1988, 42/48 und 50; 1990, 177/181;… Staudinger/Reimann § 2227 Rn. 12 m.w.N.).
Dadurch ist dieses Amt erloschen (…Palandt/Edenhofer § 2226 Rn. 3), für eine Entlassung des Beteiligten zu 7 (§ 2227 BGB ) ist kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46; BayObLG ZEV 1995, 370 ).
- BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89
Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer …
Dies ist Voraussetzung einer Entlassung aus dem im Hinblick auf die angeordnete Dauervollstreckung ( § 2209 Satz 1 BGB ) noch nicht beendigten Amt (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46 m.w.Nachw.).Dies ist eine Rechtsfrage, deren unrichtige Beantwortung eine Gesetzesverletzung darstellt (vgl. BayObLGZ 1988, 42/48 m.w.Nachw.;… Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 30).
Richtig ist die Meinung des Landgerichts, daß ein nicht allein auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers zu dessen Entlassung führen kann (vgl. BayObLGZ 1988, 42/48 m.w.Nachw.;… Palandt/Edenhofer § 2227 Rn. 5).
Andere Entlassungsgründe, die von Amts wegen zu berücksichtigen wären (vgl. BayObLGZ 1988, 42/48 f.), sind nicht ersichtlich.
Bei der nun zu treffenden Entscheidung über den Entlassungsantrag (vgl. BayObLGZ 1988, 42/50) kommt der Senat aus den oben dargelegten Gründen zu dem Ergebnis, daß eine Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht gerechtfertigt war.
- OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06
Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im …
Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934 = BayObLG-Report 2005, 86; BayObLGZ 1988, 42 = FamRZ 1988, 770; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 18.01.1999 - 15 W 430/98 - und vom 29.10.2001 - 15 W 2/01 -).Liegt ein wichtiger Grund nach § 2227 BGB vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (Senat OLGZ 1986, 1; BayObLGZ 1988, 42; FamRZ 1997, 905 /907).
- BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94
Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die …
Weil der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat anstelle des Beschwerdegerichts in der Sache entscheiden (vgl. BayObLGZ 1988, 42/50).Denn gerade die Verwaltung und Auseinandersetzung eines großen Vermögens, die sich im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Ereignisse im Zusammenhang mit der Abwicklung des Handelsgeschäfts als besonders schwierig und konfliktbeladen darstellen, läßt ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Erben und Testamentsvollstrecker dringend geboten erscheinen (vgl. BayObLGZ 1988, 42/49).
b) Liegt ein wichtiger Grund für die Entlassung vor, so ist zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe dafür sprechen, den bestellten Testamentsvollstrecker in seinem Amt zu belassen (BayObLGZ 1988, 42/51).
- BayObLG, 29.10.1990 - BReg. 1a Z 39/90
Interessengegensatz zwischen Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker; …
Eine Beendigung des Amtes würde einer Entlassung gemäß § 2227 BGB entgegenstehen (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46 m.w.Nachw.).Zutreffend führt das Landgericht aus, worin ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers gesehen werden kann (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 42/48 ff. m.w.Nachw.).
Auch solche Umstände können jedenfalls bei besonderen Gegebenheiten zu einer Entlassung führen (vgl. BayObLGZ 1988, 42/49 m.w.Nachw.).
Liegt ein Entlassungsgrund vor, so hat das Nachlaßgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1988, 42/51).
- OLG Nürnberg, 08.03.2010 - 12 U 2235/09
Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre …
Zur Entscheidung über diese Fragen ist das Prozessgericht zuständig (BGH, Urteil vom 22.01.1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23; BayObLG BayObLGZ 1988, 42).Hingegen hat sich das Nachlassgericht mit einem solchen Streit dann als Vorfrage zu befassen, wenn die Fortdauer des Amts Voraussetzung ist für eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffende Entscheidung wie die Entlassung des Testamentsvollstreckers, denn für eine Entlassung aus dem bereits beendeten Amt ist kein Raum mehr (BayObLG BayObLGZ 1988, 42; BayObLG BayObLGZ 1997, 1).
- BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96
Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum …
Im vorliegenden Fall ist die Wirksamkeit der Ernennung freilich nur eine Vorfrage für die Entscheidung gemäß § 2227 BGB über den Entlassungsantrag (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 770 unter II 2 a aa m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20
1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben …
Ein wichtiger Grund setzt nicht notwendig ein Verschulden des Testamentsvollstreckers voraus; er liegt auch dann vor, wenn der Testamentsvollstrecker begründeten Anlass zu der Annahme gegeben hat, dass ein längeres Verbleiben im Amt der Ausführung des Erblasserwillens hinderlich sei oder die Interessen der am Nachlass Beteiligten schädigen oder erheblich gefährden werde (Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 5 W 2/18, ZEV 2019, 29; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 W 50/14; so auch BayObLGZ 1988, 42; KG, OLGE 37, 258; KGJ 36, A 73;… Zimmermann, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 2227 Rn. 7).Auch persönliche Spannungen zwischen dem Erben und dem Testamentsvollstrecker oder gar Feindschaft zwischen ihnen können zu seiner Entlassung führen; das gilt vor allem dann, wenn hierdurch eine ordnungsgemäße Amtsführung gefährdet wird (BayObLGZ 1988, 42, 49; OLG Köln, OLGZ 1969, 281, 280; KGJ 36, A 73, 75).Die Frage, ob ein wichtiger Grund in dem angegebenen Sinne vorliegt, ist unter Würdigung aller Umstände des Falles, erforderlichenfalls nach Vornahme der gebotenen Ermittlungen (§ 26 FamFG) zu entscheiden (KG, OLGE 37, 258, 259;… Zimmermann, a.a.O., § 2227 Rn. 7).
- BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90
Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes
aa) Diese Frage hatte das Landgericht als Vorfrage selbständig zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1988, 42; 46).aa) Das Landgericht geht zunächst zutreffend davon aus, daß der Inhalt der vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung, insbesondere deren Rechtsnatur und Dauer sowie die Person des Testamentsvollstreckers bzw. desjenigen, dem dessen Bestimmung obliegt, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung des Erblassers im Erbvertrag vom 30.11.1987 zu ermitteln sind (vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 und BayObLG Beschluß vom 12.7.1994 1Z BR 148/93, insoweit in Report 1994, 51 nicht abgedruckt).
- BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
Berufung eines Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00
Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern
- OLG Rostock, 25.07.2018 - 3 W 158/17
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Missachtung der …
- BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97
Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt …
- OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00
Erledigung des Entlassungsverfahrens durch Erledigung der aufgaben des …
- OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers; Vorliegen eines wichtigen …
- OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
(Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der …
- OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 319/00
Entlassung des Testamentsvollstreckers - wichtiger Grund - anwaltliche Vertretung …
- OLG Rostock, 13.08.2018 - 3 W 158/18
Entlassung und Neubestellung eines Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99
Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines …
- BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02
Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 20.06.1990 - 1a BReg.Z 19/89
Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eingeschränkte Nachprüfbarkeit …
- OLG Naumburg, 19.12.2005 - 10 Wx 10/05
Möglichkeit der Entlassung des Testamentsvollstreckers, der die testamentarischen …
- BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98
Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer …
- BayObLG, 31.01.1989 - BReg. 1a Z 71/88
Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eigenmächtige …
- BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98
Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92
Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung
- OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95
Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der …
- BayObLG, 21.07.1992 - BReg. 1 Z 62/91
Auslegung getrennter inhaltsgleicher Urkunden als gemeinschaftliches Testament
- BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92
Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen …
- BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90
Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines …
- OLG München, 09.07.2007 - 31 Wx 10/07
Erledigung der Hauptsache im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers …
- BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91
Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem …
- BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94
Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92
Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und …
- BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 1a Z 28/88
Vertragsmäßige Verfügung über die Ersatzerbenberufung
- BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95
Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der …
- BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91
Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der …
- BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung …
- BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 44/94
Nachprüfung einer Testamentsauslegung unter Berücksichtigung der Wortwahl des …
- BayObLG, 09.03.1992 - BReg. 1 Z 51/91
Berücksichtigung von Adoptivkindern als Erben
- BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91
Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"
- BayObLG, 25.04.1991 - BReg. 1a Z 72/90
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Regeln der ergänzenden …
- BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89
Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung; …
- BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90
Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die …
- BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95
Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente
- BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91
Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung; …
- BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88
Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung …
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
- BayObLG, 26.06.1990 - BReg. 1a Z 43/89
Auslegungsbedürftigkeit testamentarischer Formulierungen; Auswirkungen der …
- OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98
Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von …
- BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 1a Z 73/88
Auslegung eines Erbvertrags ; Beschränkung der Testierfreiheit; Abweichen vom …
- BayObLG, 25.06.1990 - BReg. 1a Z 69/89
Erbeinsetzung nach Bruchteilen; Erteilung eines Alleinerbscheins; Erteilung eines …
- BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90
Auslegung eines Testaments; Anordnung einer Nacherbfolge ; Erteilung eines …
- BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90
Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines …
- BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1a Z 81/89
Auslegung eines Testaments; Fehlen der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers …
- BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92
Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen …
- BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91
Widerspruch zwischen den im Testament gebrauchten Formulierungen und dem Willen …
- BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 1 Z 5/91
Erbfolge durch Testament; Entziehung eines bereits erteilten Erbscheins; …
- BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90
Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins; …
- BayObLG, 05.10.1990 - BReg. 1a Z 42/90
Anforderungen an die Anordnung einer Erbscheinseinziehung; Mehrdeutigkeit eines …
- LG Saarbrücken, 10.01.1990 - 5 T 13/90
Erfordernis von Pflegerbestellung und vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung bei …
- BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines …
- BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 12/91
Testamentsauslegung durch Richter der Tatsacheninstanzen; Voraussetzungen der …
- BayObLG, 19.11.1991 - 1 BReg.Z 35/91
Gegenseitige Einsetzung als Erben zwischen Ehegatten; Ausstellung eines …
- BayObLG, 15.05.1991 - BReg. 1a Z 45/90
Eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung; Zweifel an …
- BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90
Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags; …
- BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89
Auslegung des Wortlautes eines Testamentes; Ermittlung des Erblasserwillens auf …
- BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 1a Z 17/88
Weitere Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts auf …
- BayObLG, 12.05.1989 - BReg. 1a Z 11/88
Auslegung des Wortes "Kinder" in einer letztwilligen Verfügung
- BayObLG, 15.03.1991 - BReg. 1a Z 33/90
Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft; Zweifel über Regelungen in einem …
- BayObLG, 06.06.1989 - BReg. 1a Z 34/88
Erbeinsetzungen nach Quoten entsprechend dem Wert des jeweils Zugewendeten zum …
- BayObLG, 10.03.1989 - BReg. 1a Z 79/88
Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Nur scheinbar eindeutige …
- BayObLG, 16.07.1991 - 1 BReg.Z 30/91
Auslegung eines Testaments; Schätzung des Wertes einer Eigentumswohnung; …
- BayObLG, 26.04.1991 - BReg. 1a Z 82/90
Aufhebung einer erbvertraglichen Schlusserbeneinsetzung durch gemeinschaftliches …
- BayObLG, 07.08.1990 - BReg. 1a Z 32/90
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin des Erblassers; …
- BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
Anspruch auf Erteilung eines beantragten Erbscheins; Anforderungen an Nachweis …
- BayObLG, 04.09.1990 - 1a BReg.Z 59/89
Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen; Anfechtung eines Testaments wegen …
- BayObLG, 27.06.1990 - 1a BReg.Z 20/90
Beschwerderecht eines antragsberechtigten Miterben; Ablehnung eines …
- BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer …
- BayObLG, 10.04.1989 - 1a BReg Z 72/88
Weitere Beschwerde auf Einziehung eines erteilten Erbscheins; Erstreckung des …