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   BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89   

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BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89 (https://dejure.org/1989,1701)
BayObLG, Entscheidung vom 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89 (https://dejure.org/1989,1701)
BayObLG, Entscheidung vom 05. April 1989 - BReg. 2 Z 33/89 (https://dejure.org/1989,1701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung; Geschäftsfähigkeit; Beteiligte; Grundbuchamt; Verfahren; Eintragung; Auflassung; Behebung; Zweifel; Zwischenverfügung; Amtsermittlungsgrundsatz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 910
  • MDR 1989, 748
  • Rpfleger 1989, 396
  • BayObLGZ 1989, 111
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89
    Es ist von dem Grundsatz bestimmt, daß der Antragsteller alle für die Eintragung erforderlichen Unterlagen in Form von Urkunden beizubringen hat, eigene Ermittlungen sind dem Grundbuchamt verwehrt; der Grundsatz der Amtsermittlung des § 12 FGG gilt im Eintragungsantragsverfahren nicht ([BGH] BGHZ 35, 135/139 f.; [BayObLG] BayObLGZ 1971, 252/257; Horber/Demharter, GBO , 17. Aufl., § 1 Anm. 15a und Anhang zu § 13 Anm. 1b ..).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 17/90
    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89
    auch BayObLG (Beschluß BReg. 2 Z 17/90 Ä v. 8.3.90, in NJW-RR 1990, 721): Anwendung der vorgenannten Grundsätze in einem Fall, in dem zunächst aufgrund eines (ersten) nervenärztlichen Gutachtens erhebliche Zweifel des GBA an der Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten bestanden haben und dann innerhalb angemessener Zeit nach Erlaß der Zwischenverfügung ein Gutachten eines anderen Nervenarztes vorgelegt wird, der die Geschäftsfähigkeit bejaht.
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 2 Z 35/74
    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89
    Die Vorinstanzen haben vielmehr zu Recht die Behebung der bestehenden Zweifel an der Geschäftsfähigkeit durch Zwischenverfügung aufgegeben ([BayObLG] BayObLGZ 1974, 336/340; OLG Hamm, Rpfleger 1960, 405/406; OLG Karlsruhe, DNotZ 1965, 476; Horber/Demharter [aaO.] Anhang zu § 13 Anm. 9b ..).
  • OLG München, 27.09.2016 - 34 Wx 235/16

    Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung der Auflassung

    Im Grundbuchverfahren obliegt es der antragstellenden Partei einer Auflassung, die durch Tatsachen begründeten ernsthaften Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des anderen Teils so weit auszuräumen, dass wieder vom Erfahrungssatz regelmäßig gegebener Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden kann (Anschluss an BayObLG vom 5.4.1989, BReg 2 Z 33/89 = BayObLGZ 1989, 111).

    Bei Vorliegen solcher Zweifel ist das Grundbuchamt zur Beanstandung durch Zwischenverfügung nach § 18 GBO berechtigt und verpflichtet (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Dass der Notar offenbar von Geschäftsfähigkeit ausgegangen ist, weil er die Beurkundung vorgenommen hat (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BeurkG), ist in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Den vollen Nachweis der Geschäftsfähigkeit muss sie dagegen nicht führen (BayObLGZ 1989, 111/113; BayObLG Rpfleger 1992, 152/153).

    Durch Zwischenverfügung kann das Grundbuchamt und präzisierend das Beschwerdegericht im Rechtsmittelzug der Antragstellerin aufgeben, entsprechende Nachweise beizubringen (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Dabei genügt es, wenn hierdurch die vorhandenen Zweifel zerstreut werden, so dass wieder der Grundsatz der Geschäftsfähigkeit gilt; der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit muss durch das Gutachten oder das ärztliche Zeugnis nicht geführt werden (BayObLGZ 1989, 111/113).

  • OLG München, 19.02.2015 - 34 Wx 421/14

    Regelmäßige Annahme der Geschäftsfähigkeit auch Betreuter im Grundbuchverfahren

    Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht (Anschluss an BayObLGZ 1989, 111).

    Wenn eine Auflassung eingetragen werden soll, ergibt sich dies aus § 20 GBO (BayObLGZ 1989, 111/112); geht es um die Löschungsbewilligung als verfahrensrechtliche Erklärung (§ 19 GBO), stellt sich die Frage, ob der Rechtsinhaber verfahrensfähig (vgl. § 9 FamFG) ist und selbst die Erklärung abgeben kann (vgl. Demharter § 19 Rn. 58 und § 1 Rn. 43 f.).

    Ergeben sich auf Tatsachen beruhende, ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, so ist ihre Behebung aufzugeben (BayObLGZ 1989, 111).

    Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen - die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken (BayObLGZ 1989, 111), wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung bestätigt hat (BayObLGZ 1974, 336/340 f.).

    Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht, zumal sich das grundbuchamtliche Eintragungsverfahren für eine solche Beweisführung nicht eignet (BayObLGZ 1989, 111/113).

    Auch wenn für die letztgenannten Erklärungen gilt, dass eine Einschätzung des Notars, der damaligen Betreuerin wie auch des jetzigen Betreuers, deren medizinische Vorbildung nicht belegt ist, nicht für sich genommen gegen eine Geschäftsunfähigkeit sprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 111/113 und 1974, 336), liegen hier doch zusätzlich ärztliche Atteste und Schreiben der behandelnden Klinik vor, die die Geschäftsfähigkeit jedenfalls einige Monate vor Abschluss des Vertrags und damit noch im hinreichenden Zusammenhang zum maßgeblichen Zeitpunkt uneingeschränkt bejahen.

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 20/07

    Nachweis des Bedingungseintritts bei aufschiebend bedingter Bevollmächtigung zur

    Im Eintragungsverfahren der Grundbuchordnung gilt der Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 FGG dagegen nicht (vgl. BGHZ 35, 135 (139 f.]; BayObLGZ 1974, 336 [339]; BayObLGZ 1989, 111 [113]).

    Es ist dann auch nicht erforderlich, den Nachweis der Geschäftsfähigkeit des Handelnden zur Überzeugung des Grundbuchamts zu erbringen, sondern es genügt, die aufgetretenen Zweifel des Grundbuchamts auszuräumen, so daß wieder von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden kann (vgl. BayObLGZ 1989, 111 [113]; BayObLG NJW-RR 1990, 720 [721]).

  • OLG München, 29.08.2019 - 34 Wx 18/19

    Prüfung der Geschäftsunfähigkeit im Grundbuchverfahren

    Gegebenenfalls können diese durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, das den vollen Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht zu erbringen braucht, zumal sich das grundbuchamtliche Eintragungsverfahren für eine solche Beweisführung nicht eignet (BayObLGZ 1989, 111/113).

    2 Z 134/91">Rpfleger 1992, 152/153; Senat vom 7.11.2011, 34 Wx 400/11 = DNotZ 2012, 298; OLG Düsseldorf RNotZ 2013, 292/293 f.; OLG Hamm MittBayNot 2016, 32; Bayer/Meier-Wehrsdorfer in Bauer/Schaub § 29 Rn. 39), ohne dass der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit geführt werden muss (BayObLGZ 1989, 111/113; BayObLG Rpfleger 1992, 152/153).

    Auch wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit grundsätzlich behebbar sind, kam vorliegend eine Zwischenverfügung, entsprechende Nachweise beizubringen (BayObLGZ 1989, 111/113), nicht in Betracht.

    Als Mittel kommt zwar regelmäßig die Vorlage eines Sachverständigengutachtens oder eines fachärztlichen Zeugnisses eines Psychiaters oder Neurologen über die Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person im Zeitpunkt der Auflassung in Betracht, das die vorhandenen Zweifel zerstreut, so dass wieder der Grundsatz der Geschäftsfähigkeit gilt (BayObLGZ 1989, 111/113).

  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Dies ist zwar nicht ausschlaggebend (BayObLG Rpfleger 1992, 152) und für das Grundbuchamt nicht bindend (BayObLGZ 1989, 111/113).
  • OLG München, 15.03.2013 - 34 Wx 91/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungshindernis wegen Überleitung des dem italienischen

    Ergeben sich auf Tatsachen beruhende, ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, so ist ihre Behebung aufzugeben (BayObLGZ 1989, 111).

    Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen, die sich auch außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können, aus denen sich ernsthafte Zweifel ergeben (BayObLGZ 1989, 111), wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das zum Ergebnis der Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung kommt (BayObLGZ 1974, 336 ff.).

    Auch wenn hierfür ebenfalls gilt, dass eine Einschätzung des Notars, dessen medizinische Vorbildung nicht belegt ist und der sich ebenfalls nur punktuell mit der Überlasserin befasst hat, nicht für sich genommen gegen eine Geschäftsunfähigkeit spricht (vgl. BayObLGZ 1989, 111/113), liegt hier doch zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das die Geschäftsfähigkeit jedenfalls bei der Vorbesprechung des Vertrags und damit noch im hinreichenden Zusammenhang zum maßgeblichen Zeitpunkt uneingeschränkt bejaht.

  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

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  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Dies ist zwar nicht ausschlaggebend (BayObLG Rpfleger 1992, 152) und für das Grundbuchamt nicht bindend (BayObLGZ 1989, 111/113).
  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 15 W 2126/20

    Grundbucherklärungen durch Vorsorgebevollmächtigten

    Eine Beweisaufnahme findet im Grundbuchverfahren grundsätzlich aber nicht statt (BayObLG, Beschluss vom 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89 -, juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 20 W 151/05

    Grundbuchverfahren: Verweigerung der Eintragung einer Grundstücksumschreibung

    Dabei braucht der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit nicht geführt zu werden, vielmehr ist ausreichend, dass wieder vom Grundsatz der Geschäftsfähigkeit ausgegangen werden kann (BayObLG in BayObLGZ 1989, 111, 112 und NJW-RR 1990, 721; Knothe in Bauer/von Oefele, aaO., § 29 Rdnr. 40).
  • OLG Hamm, 05.11.2014 - 15 W 452/14

    Grundbuchamt, Geschäftsfähigkeit des Erklärenden, Eintragungshindernis,

  • OLG Köln, 10.02.1992 - 2 Wx 50/91

    Wirksamkeit einer postmortalen Auflassungsvollmacht für Vermächtnisnehmer

  • OLG Frankfurt, 02.09.2005 - 20 W 414/04

    Geschäftsfähigkeit: Prüfung bei Eigentumsumschreibung durch Grundbuchamt

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2013 - 3 Wx 33/13

    Berechtigung des Grundbuchamtes zum Verlangen nach Vorlage eines

  • BayObLG, 23.08.1989 - BReg. 2 Z 83/89

    Auslegung einer unwiderruflichen Auflassungsvollmacht über den Tod hinaus

  • OLG Frankfurt, 02.09.2005 - 20 W 414/05

    Nachweis der Geschäftsfähigkeit gegenüber Grundbuchamt für Vollzug der Auflassung

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