Rechtsprechung
   BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3034
BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88 (https://dejure.org/1989,3034)
BayObLG, Entscheidung vom 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88 (https://dejure.org/1989,3034)
BayObLG, Entscheidung vom 05. April 1989 - BReg. 1a Z 26/88 (https://dejure.org/1989,3034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen Willens eines Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung; Erlöschen des Anfechtungsrechts hinsichtlich eines Testaments; Voraussetzungen einer wirksamen Testamentsanfechtung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1090
  • NJW-RR 1989, 1O9O
  • FamRZ 1989, 1121
  • BayObLGZ 1989, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör, daß das Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und erwägen muß, bevor es seine Entscheidung erläßt (BVerfGE 63, 80/85 m.w.Nachw.).

    Davon gelten Ausnahmen nur dann, wenn sie vom formellen oder materiellen Recht zugelassen sind (BVerfGE 63, 80/85).

  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Ob das Landgericht das Testament ausgelegt hat und ob es dabei fehlerfrei vorgegangen ist, kann dahingestellt bleiben; denn das Landgericht hat seine Entscheidung auch darauf gestützt, daß das Testament wirksam angefochten und deshalb nichtig sei ( § 142 BGB ; BayObLGZ 1971, 147/151), daher eine Alleinerbfolge des Beteiligten zu 2 nicht begründen könne.

    Einen solchen hypothetischen Willen des Erblassers hat das Landgericht verneint und dabei richtig auf den Zeitpunkt der Testamentserrichtung abgestellt (BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1971, 147/151 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Darauf kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerfGE 67, 199/202 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 56/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen der Anhörung des

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Dieses durch die Verfassung garantierte Recht hat höheren Rang (vgl. BVerfGE 61, 14 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 56/82] /17).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als Verfahrensmangel ist die Ursächlichkeit zu bejahen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung ohne den Fehler anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerfGE 13, 132/144 f.; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 28 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Der Begriff der höheren Gewalt entspricht im wesentlichen dem des unabwendbaren Zufalls gemäß § 233 Abs. 2 ZPO a.F. Aus der Änderung des § 233 ZPO kann kein Rückschluß auf die Auslegung des § 203 Abs. 2 BGB gezogen werden (BGHZ 81, 353/355).
  • BGH, 05.02.1954 - IV ZB 3/54

    Fürsorgeerziehung

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Erlassen war der angefochtene Beschluß nicht schon damit, daß die Richter ihn am 30.10.1987 unterschrieben haben, sondern erst am 13.11.1987, als der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen zur Aushändigung an die Post hinausgegeben hat (BVerfGE aaO S. 87; BGHZ 12, 248/252; BayObLGZ 1980, 378/380 f., jeweils m.w.Nachw.; Keidel/Reichert FGG 12. Aufl. § 18 Rn. 3; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 4. Aufl. § 16 FGG Anm. 1 c).
  • BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58

    Voraussetzungen der Verjährungshemmung wegen höhrerer Gewalt

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß auch eine unrichtige amtliche Sachbehandlung, auf die der Berechtigte vertrauen darf, als höhere Gewalt im Sinn des § 203 BGB gegenüber einer rechtzeitigen Rechtsverfolgung wirken kann (BGH NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58] [falsche Entscheidung zur Dauer der Verjährungsfrist]; BayObLGZ 1960, 490/497 [unrichtige Belehrung über ein Testamentsanfechtungsrecht]; MünchKomm/von Feldmann BGB 2. Aufl. Rn. 5, Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 10 m.w.Nachw., Palandt/Heinrichs Anm. 3 b aa, bb, jeweils zu § 203 BGB ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Wenn bei fristgebundenen Erklärungen allein maßgebend ist, daß das Schriftstück tatsächlich in die "Verfügungsgewalt" des Gerichts gelangt (BVerfGE 52, 203/209 m.w.Nachw.), so muß dies ebenso gelten, wenn die Erklärung nicht fristgebunden ist; denn im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit muß das Gericht ein Vorbringen der Beteiligten sogar dann beachten, wenn es zwar erst nach Ablauf einer Erklärungsfrist, aber noch vor Erlaß der Entscheidung des Gerichts einläuft (BVerfG NJW 1988, 1963 [BVerfG 14.04.1988 - 1 BvR 544/86] ) und damit in die "Verfügungsgewalt" des Gerichts gelangt.
  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
    Wenn bei fristgebundenen Erklärungen allein maßgebend ist, daß das Schriftstück tatsächlich in die "Verfügungsgewalt" des Gerichts gelangt (BVerfGE 52, 203/209 m.w.Nachw.), so muß dies ebenso gelten, wenn die Erklärung nicht fristgebunden ist; denn im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit muß das Gericht ein Vorbringen der Beteiligten sogar dann beachten, wenn es zwar erst nach Ablauf einer Erklärungsfrist, aber noch vor Erlaß der Entscheidung des Gerichts einläuft (BVerfG NJW 1988, 1963 [BVerfG 14.04.1988 - 1 BvR 544/86] ) und damit in die "Verfügungsgewalt" des Gerichts gelangt.
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80

    Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs

  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

  • BGH, 03.11.1969 - III ZR 52/67

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Umfang der die Frist auslösenden

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • RG, 11.12.1930 - IVb 27/30

    1. Anfechtung eines gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testaments, wenn der

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Entscheidend für die Einschränkung der Anfechtung nach dieser Vorschrift ist nämlich nicht, was der Anfechtende in seiner Anfechtungserklärung erklärt hat, sondern was er oder die Ehegatten (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1088, 1089 und Rpfleger 1978, 179) im Zeitpunkt der Testamentserrichtung gewollt haben oder, wenn sie die tatsächliche Entwicklung bedacht hätten, gewollt hätten (vgl. BayObLGZ 1989, 116, 119).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 26.03.2004 - 1Z BR 114/03

    Erbstatut und internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte -

    Für einen solchen Schluss hätte es der Feststellung bedurft, der Erblasser habe die Testamentsänderung geflissentlich, d.h. absichtlich unterlassen (vgl. BayObLGZ 1980, 42/50; 1989, 116/120).

    Sie trifft nicht den übergangenen Pflichtteilsberechtigten, sondern den eingesetzten Erben dafür, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage wie im Testament geschehen letztwillig verfügt hätte (BayObLGZ 1989, 116/120).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht