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BayObLG, 20.11.1989 - RReg. 1 Z 311/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BayWG Art. 87 Abs. 2, 3; WHG § 19 Abs. 3, 4
Verfahrensgang
- BayObLG, 20.11.1989 - RReg. 1 Z 311/88
- BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 75/90
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1989 Nr. 74
- BayObLGZ 1989, 430
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 29.05.2000 - 2Z RR 12/99
Entschädigungsanspruch für Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet
Die Versäumung dieser Frist führt zur Abweisung der Klage als unzulässig (BayobLGZ 1989, 430/433 m.w.N.).a) Für den Beginn der Klagefrist hat das Berufungsgericht im Anschluß an das Urteil des 1. Zivilsenats vom 20.11.1989 (BayobLGZ 1989, 430) den Zeitpunkt als maßgebend angesehen, zu dem der Anspruchsberechtigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen den Anspruchsverpflichteten zumindest eine Feststellungsklage in zulässiger Weise erheben kann (…BayobLG aaO S. 434 m.w.N.).
- OLG München, 22.09.2005 - 1 U 3013/05
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes maßgeblicher …
Die Versäumung der Frist führt mangels Klagbarkeit zur Abweisung der Klage als unzulässig (BayObLGZ 1989, 430). - BayObLG, 05.04.2000 - 1Z RR 449/99
Zur Passivlegitimation einer Gemeinde im Rechtsstreit um Enteignungsentschädigung
Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 20.11.1989 (BayObLGZ 1989, 430) diese Entscheidung aufgehoben und die Klage wieder in vollem Umfang abgewiesen.