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   BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88   

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BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88 (https://dejure.org/1989,4197)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88 (https://dejure.org/1989,4197)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1989 - BReg. 2 Z 75/88 (https://dejure.org/1989,4197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richten der Beschränkung der dem Grundstückseigentümer auferlegten Unterlassungspflicht gem. § 1090 Abs. 1, § 1018 BGB, 2. Alt. BGB nur gegen den tatsächlichen Gebrauch des Grundstücks; Zulässigkeit der Eintragung von Wohnungsbelegungsrechten als beschränkte persönliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 820
  • Rpfleger 1989, 401
  • BayObLGZ 1989 Nr. 18
  • BayObLGZ 1989, 89
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Die vom Grundstückseigentümer übernommene Unterlassungspflicht darf daher nicht nur eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.; BGH NJW 1981, 343 /344; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151 [= …

    Dabei muß sich das Verbot auf die Benutzung des Grundstücks in tatsächlicher Hinsicht auswirken, also eine Verschiedenheit in der Benutzungsart zur Folge haben (BGHZ 29, 244/250; BGH NJW 1962, 486 f.; …

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Der mit der Dienstbarkeit verfolgte Zweck kann in der Wahrnehmung eigener oder fremder Belange und auch in der Förderung öffentlicher Interessen bestehen (BGH DNotZ 1985, 34 /35 [= MittBayNot 1983, 224 ] m. w. Nachw.; BayObLGZ 1982, 2461250 [= …

    Anders ist es dann, wenn durch die Dienstbarkeit öffentlichrechtliche Zielsetzungen gesichert werden sollen, für die sich nicht ohne weiteres die rechtliche Möglichkeit einer hoheitlichen Anordnung bietet (BGH DNotZ 1985, 34 /35).

  • BGH, 06.12.1961 - V ZR 186/60
    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Dabei muß sich das Verbot auf die Benutzung des Grundstücks in tatsächlicher Hinsicht auswirken, also eine Verschiedenheit in der Benutzungsart zur Folge haben (BGHZ 29, 244/250; BGH NJW 1962, 486 f.; …
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 120/87

    Übernahme einer durch Verbotsgrunddienstbarkeit abgesicherten

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Der Zulässigkeit der Grunddienstbarkeit steht nicht entgegen, daß zu belastendes (dienendes) und begünstigtes (herrschendes) Grundstück derzeit denselben Eigentümern gehören (RGZ 142, 231 ff.; BGH NJW 1988, 2362 /2363 [= MittBayNot 1988, 175 = DNotZ 1988, 576 mit Anm. Amann]).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82

    Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Der Senat hat eine als Wohnungsbesetzungsrecht ausgestaltete beschränkte persönliche Dienstbarkeit in seiner Entscheidung vom 6.4.1982 ( BayObLGZ 1982, 184 ff. [= MittBayNot 1982, 122]) als zulässig und eintragungsfähig angesehen; er hat dabei unter ausführlicher Darlegung der Rechtsprechung zu den "Wohnungsbesetzungsrechten" (aaO S. 186 ff.) ausgeführt, es könne zumindest nicht ausgeschlossen werden, daß die Zulässigkeit eines solchen Rechts als beschränkte persönliche Dienstbarkeit gewohnheitsrechtlich anerkannt sei.
  • RG, 14.11.1933 - V B 10/33

    Kann der Eigentümer zweier Grundstücke an dem einen von diesen zu Gunsten des

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Der Zulässigkeit der Grunddienstbarkeit steht nicht entgegen, daß zu belastendes (dienendes) und begünstigtes (herrschendes) Grundstück derzeit denselben Eigentümern gehören (RGZ 142, 231 ff.; BGH NJW 1988, 2362 /2363 [= MittBayNot 1988, 175 = DNotZ 1988, 576 mit Anm. Amann]).
  • BGH, 13.10.1980 - II ZR 116/79

    Umfang und Bindung der Zustimmung eines GmbH-Gesellschafters zur Bildung einer

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Die vom Grundstückseigentümer übernommene Unterlassungspflicht darf daher nicht nur eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit enthalten ( BGHZ 29, 244 /248 f. m. Nachw.; BGH NJW 1981, 343 /344; BayObLG Rpfleger 1980, 150 /151 [= …
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 19/82

    Zur Zulässigkeit einer Fremdnutzungsunterlassungsdienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    e) Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zu den früheren Entscheidungen, in denen er die Eintragungsfähigkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten verneint hat, mit denen die Nutzung von Wohnraum nurzu Zwecken eines bestimmten landwirtschaftlichen Betriebes sichergestellt werden sollte (BayObLGZ 1980, 232 [= MittBayNot 1980, 201 ]; BayObLG Rpfleger 1981, 352; BayObLG MittBayNot 1982, 121 ).
  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68

    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    Dies kann in den Ländern, die dieses Rechtsinstitut haben, durch die Übernahme einer öffentlichrechtlichen Baulast geschehen (BVerwG RdL 1971, 232 ).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 41/80

    Zum Inhalt einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88
    e) Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zu den früheren Entscheidungen, in denen er die Eintragungsfähigkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten verneint hat, mit denen die Nutzung von Wohnraum nurzu Zwecken eines bestimmten landwirtschaftlichen Betriebes sichergestellt werden sollte (BayObLGZ 1980, 232 [= MittBayNot 1980, 201 ]; BayObLG Rpfleger 1981, 352; BayObLG MittBayNot 1982, 121 ).
  • OLG Hamm, 20.03.1989 - 15 W 549/88

    Zulässigkeit mehrerer ranggleicher Vorkaufsrechte

  • OLG Celle, 21.01.1980 - 4 Wx 2/80
  • BGH, 21.12.2012 - V ZR 221/11

    Wirksamkeit einer als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragenen beschränkten

    aa) An dieser Stelle kann dahinstehen, ob der wesentliche Inhalt eines Wohnungsbesetzungsrechts das an den Eigentümer gerichtete Verbot (so BayObLGZ 1982, 184, 189; 1989, 89, 94; Bauer/von Oefele/Bayer, GBO 2. Aufl., AT III 315; MünchKomm-BGB/Joost, 5. Aufl., § 1090 Rn. 11; Odersky, FS BayNot, 215, 227 f.) oder das Benennungsrecht des Berechtigten ist (so NK-BGB-Otto, 3. Aufl., § 190 Rn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1090 Rn. 13; Staudinger/Mayer, BGB [2009], § 1090 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599

    Zum Verhältnis Naturschutz - Bauplanungsrecht

    Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann somit grundsätzlich auch zugunsten der öffentlichen Hand bestellt werden, um öffentlich-rechtliche Ziele zu sichern (vgl. BayObLG vom 18.7.1989 BReg 2 Z 31/89, juris RdNr. 17 = MittBayNot 1989, 273; vom 30.3.1989 BReg 2 Z 75/88, juris RdNr. 30 = BayObLG 1989, 89; BGH vom 24.6.1983 Az. V ZR 167/82, juris RdNr. 11 m.w.N. = NJW 1984, 924).

    Auch außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens - so etwa bei der Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Wohnungen durch den Staat - wird eine Beschränkung der rechtlichen Verfügungsfreiheit des Eigentümers durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit - in Form eines Wohnungsbesetzungsrechts - für zulässig erachtet (vgl. BayObLG vom 30.3.1989, a.a.O., RdNr. 26).

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88

    Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit zur Sicherung der Wohnraumnutzung "im Rahmen

    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte; erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. zum Ganzen BayObLGZ 1989, 89193 [= MittBayNot 1989, 212 ] m. w. N.).

    Der Senat sieht darin den entscheidenden Unterschied zu der Ausgestaltung der Dienstbarkeiten, die Gegenstand des Beschlusses vom 30.3.1989 waren; dort war den Berechtigten der Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit) dem Grundsatz nach ein generelles, nicht an persönliche Unterscheidungsmerkmale gebundendes Besetzungsrecht eingeräumt ( BayObLGZ 1989, 89 /94; ebenso schon der Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in BayObLGZ 1982, 184 ff.).

    b) für Austragshausdienstbarkeiten mit der im Beschluß vom 30.3.1989 ( BayObLGZ 1989, 89 = MittBayNot 1989, 212 = …

  • BayObLG, 22.05.2000 - 2Z BR 43/00

    Voraussetzungen für die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit in der Form eines Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage (BayObLGZ 1982, 184; vgl. BayObLGZ 1989, 89/94 und 347; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 1205; Bayer in Bauer/v. Oefele GBO AT III Rn. 323; KEHE/ Herrmann GBR 5. Aufl. Einl. N Rn. 54; Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

    Gehört zum zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit hierzu gewiss die Beeinflussung bestimmter Nutzungen im engeren Sinne - etwa das Verbot einer anderweitigen Nutzung eines Grundstücks als den Betrieb einer Werkstatt für Behinderte (BayObLGZ 1985, 285) oder das Verbot, dass auf einem Grundstück Weißbier produziert oder verkauft wird (BayObLGZ 1997, 129) -, hat die Rechtsprechung besonders des Bayerischen Obersten Landesgerichts es auch als zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit angesehen, dass Wohnraum nur von einem noch zu bestimmenden Personenkreis genutzt werde (BayObLGZ 1982, 184, 188 f.; BayOblGZ 1989, 89, 93 f.; BayObLGZ 2000, 140 ff.; LG München II MittBayNot 2002, 411 f., aber auch BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; für inzwischen gerade zu gewohnheitsrechtlichen Rang Herbst, Unterlassungsdienstbarkeiten, in: Bundesnotarkammer (Hrsg.), Festschrift für Helmut Schippel zum 65. Geburtstag (1996), 187, 194 ff.).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 31/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

    Es kann offen bleiben, ob die Eintragung der Dienstbarkeit im vorliegenden Fall deshalb unzulässig ist, weil sich der erstrebte Zweck u.U. auch mit den Mitteln des öffentlichen Rechts erreichen ließe (vgl. hierzu zuletzt Senatsbeschluß vom 30.3.1989 BReg. 2 Z 75/88 = BayObLGZ 1989, 89/96 ff. [= MittBayNot 1989, 212 ]) und weil die Dienstbarkeit zeitlich nicht begrenzt sei (vgl. dazu BGH WPM 1985, 808/709 [= MittBäyNot 1985, 190]; BGH DNotZ 1988, 572 /573 [= MittBayNot 1988, 124 ] m.w.Nachw.; …

    Hinweis der Schriftleitung: Zum zulässigen Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten hat das BayObLG im Beschluß vom 30.3.1989 (MittBayNot 1989, 212) Stellung genommen.

  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96

    Bestimmtheit der Zwischenverfügung - Verpflichtung zum ausschließlichen Verkauf

    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte, erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde, als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. BGHZ 29, 244/248 f.; BayObLGZ 1989, 89/93 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 61/89

    Zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Gemeindenutzungsrechts

    Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1989, 89 ff. [= MittBayNot 1989, 212 ]).
  • LG München II, 18.06.2002 - 6 T 2621/02

    Zulässiger Inhalt einer Austragshaus-Dienstbarkeit

    Die Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten, die nach dem Inhalt der Bewilligungserklärung für bestimmte Fälle als vorweg erteilt gelten soll, ändert grundsätzlich nichts daran, dass dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die Nutzung zu Wohnzwecken generell genommen ist und dies als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit somit trotz vereinbarter Zustimmungsfiktion eintragungsfähig ist (vgl. BayObLG, MittBayNot 1989, 212/214).
  • LG Ellwangen/Jagst, 26.11.1999 - 1 T 205/99

    Unwirksamkeit der Auflassung vor einem ausländischen Notar

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit in der Form eines Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage ( BayObLGZ 1982, 184 ; vgl. BayObLGZ 1989, 89, 94 und 347 = DNotZ 1990, 506 ; Haegele/Schöner/Stöber, 11. Aufl., Rn. 1205; Bauer/v. Oefele/ Bayer, GBO, AT III, Rn. 323; KEHE/Herrmann, 5. Aufl., Einl. N, Rn. 54, Demharter, 23. Aufl., Anh. zu § 44 GBO , Rn. 24).
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