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   BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90   

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https://dejure.org/1990,7633
BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90 (https://dejure.org/1990,7633)
BayObLG, Entscheidung vom 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90 (https://dejure.org/1990,7633)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - BReg. 2 Z 26/90 (https://dejure.org/1990,7633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines Wintergartens bei der Dachterassenwohnung der Wohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 823
  • BayObLGZ 1990, 120
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90
    Darunter fallen alle auf Dauer angelegten Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch Baumaßnahmen, die weder der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dienen, noch Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung sind (BayObLGZ 1989, 437/438).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Ob bei größeren Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum nachteilige Auswirkungen für die übrigen Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen sind (vgl. BayObLGZ 1990, 120, 123; BayObLG, WE 1991, 256, 257; 1997, 111, 112; OLG Köln, WE 1995, 221; Seuß, Die Eigentumswohnung, S. 361; weitergehend Abramenko, ZMR 2000, 255, 256), braucht bei der vorliegenden Maßnahme, nicht entschieden zu werden, weil sie diese Voraussetzung nicht erfüllt.
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    c) Andere Möglichkeiten einer durch den Einbau der Dachflächenfenster verursachten nachteiligen Auswirkung auf das Sondereigentum der Antragstellerinnen oder auf das Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLGZ 1990, 120, 123) sind nach dem Vorbringen der Beteiligten nicht ersichtlich.
  • BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93

    Teilentscheidungen in Wohnungseigentumsverfahren

    Als Nachteil hat der Senat z.B. angesehen eine Erschwerung bei der Feststellung, Zuordnung und Behebung von Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum (BayObLGZ 1990, 120/123) oder eine erhöhte Reparaturanfälligkeit des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG WE 1989, 65/66).
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