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   BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90   

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https://dejure.org/1990,4426
BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90 (https://dejure.org/1990,4426)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90 (https://dejure.org/1990,4426)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - BReg. 2 Z 122/90 (https://dejure.org/1990,4426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Unterbindung von Störungen des Gemeinschaftsfriedens; Umfang der Ermächtigung eines Verwalters durch Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 402
  • BayObLGZ 1990, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Die absolute Beschlußunzuständigkeit macht einen Beschluß nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BayObLGZ 1984, 198, 203; 1985, 345, 346; 1990, 312, 314; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 123; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 25; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 397; krit. Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 113 ff).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers

    Insbesondere steht bei der sofortigen Beschwerde der Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erweiterung der beschränkten Rechtsmittelanträge nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 2831; BayObLG NJW-RR 1991, 402).

    In einer Beschränkung des Rechtsmittels kann ein Verzicht nur beim Vorliegen weiterer Umstände angenommen werden (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1991, 402 m. w . N.).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Aus ihr ergibt sich nicht unzweideutig, daß der Sohn der Betroffenen sein Recht auf Überprüfung der ihn belastenden Entscheidung aufgeben und diese hinnehmen wollte (vgl. BGHZ 2, 112/117; BayObLG NJW-RR 1991, 402/403).
  • BayObLG, 10.02.1998 - 2Z BR 172/97

    Pachten eines Grundstücks, auf dem in der Baugenehmigung zur Auflage gemachte

    Soweit in diesen Fällen keine Nichtigkeit gegeben ist, sind die Beschlüsse jedenfalls im Fall der Anfechtung für ungültig zu erklären (BayObLG NJW-RR 1991, 402 f. m.w.N.).
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