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   BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89   

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https://dejure.org/1990,5405
BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89 (https://dejure.org/1990,5405)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89 (https://dejure.org/1990,5405)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - BReg. 3 Z 171/89 (https://dejure.org/1990,5405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher Anhörungstermin; Ladung; Anhaltspunkte; Beweisunterlagen; Entschuldigung; Mildere Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 33

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 774
  • Rpfleger 1990, 200
  • BayObLGZ 1990, 37
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG München, 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund

    Eine - im gegebenen Fall schriftliche - Rechtsmittelerklärung muss inhaltlich darauf gerichtet sein, die sachliche Überprüfung einer bestimmten Entscheidung des Grundbuchamts durch die höhere Instanz herbeizuführen (Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 73 Rn. 4 und 11; vgl. BayObLGZ 1990, 37/38).
  • OLG München, 04.07.2007 - 33 Wx 89/07

    Betreuervergütung bei Untersuchungshaft des Betroffenen - Kostenlast der

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, § 13a FGG sehe - außer im Fall des Abs. 2 - eine Kostenerstattung durch die Staatskasse nicht vor und könne auch nicht mit dieser Rechtsfolge entsprechend angewandt werden (z.B. BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 = FamRZ 1990, 774/776; vgl. auch Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 13a Rn. 5 a. E.), kann dies nicht für den Fall gelten, dass die Staatskasse in Vergütungssachen von berufsmäßigen Betreuern auch formell am Verfahren beteiligt ist.
  • OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchbeschwerdeverfahren: Kostenerstattung durch die Staatskasse

    Die Staatskasse ist jedoch nicht Beteiligter des Verfahrens (siehe § 7 FamFG; Feskorn in Prütting/Helms FamFG § 81 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 81 Rn. 73; BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 jeweils zum früheren § 13a FGG).
  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im

    Eine Belastung der Staatskasse mit außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten ist nach § 13a Abs. 1 FGG nicht möglich (BayObLGZ 1990, 37/41; Rpfleger 1988, 385).
  • OLG Jena, 14.10.2004 - 9 W 527/04

    Aufwandsentschädigung der zu Betreuern bestellten Eltern eines volljährigen

    Der Staatskasse können die Kosten nach § 13 a Abs. 1 FGG nicht auferlegt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 385; 1990, 200; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 15. Aufl., § 13 a , Rn. 14).
  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 397/00

    Hauptsacheerledigung im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen

    Danach haben die Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ihre Kosten grundsätzlich selbst zu tragen (BayObLGZ 1990, 37/41).
  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Dort ließ sich von dem Berechtigten des jeweiligen Eintragungsvermerks (eine Elektrizitätsgesellschaft bzw. die Deutsche Reichsbahn) jeweils auf den wesentlichen Inhalt der Dienstbarkeit schließen (s. BayObLGZ 1990, 37 ).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Dies führt wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte des Antragstellers zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (vgl. BayObLGZ 1990, 37/39; OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 163/164; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 9; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Celle, 17.05.1993 - 18 WF 74/93

    Auskunftserteilung im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich;

    Diese Bestimmung bezieht sich nur auf das Verhältnis mehrerer Beteiligter zueinander und nicht auf deren Verhältnis zur Staatskasse; sie sieht eine Belastung der Staatskasse mit außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten nicht vor (vgl. etwa BayObLGZ 1990, 37, 41 und in …
  • BayObLG, 16.07.1997 - 3Z BR 272/97

    Beschwerdefähigkeit von Vorführungsandrohungen

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 134/94

    Bestimmtheit eines Rechtsmittels

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