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   BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91   

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https://dejure.org/1991,2530
BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91 (https://dejure.org/1991,2530)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91 (https://dejure.org/1991,2530)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - BReg. 2 Z 55/91 (https://dejure.org/1991,2530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1356
  • MDR 1991, 898
  • ZMR 1991, 351
  • BayObLGZ 1991 Nr. 31
  • BayObLGZ 1991, 186
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Letzteres hat der Bundesgerichtshof bisher ausdrücklich zwar nur für das Verhältnis von streitigem Zivilprozeß zum Verfahren nach § 111 BNotO (BGHZ 115, 275, 285) [BGH 29.07.1991 - NotZ 25/90] ausgesprochen, muß jedoch in gleicher Weise für das Verhältnis von Prozeßgericht zum Wohnungseigentumsgericht gelten (vgl. BayObLGZ 1991, 186, 189 und 1994, 60, 62; KG NJW-RR 1994, 208).
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

    Hierfür muss die - dem Bestimmtheitsgrundsatz auch hinsichtlich der Bedingung genügende - Teilungserklärung nicht insgesamt ins Grundbuch eingetragen werden; nach § 7 Abs. 3 WEG genügt vielmehr zur näheren Bezeichnung von Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums die Bezugnahme auf die Bewilligung und die Aufteilungspläne, die Bestandteil der Teilungserklärung sind (BayObLG NJW-RR 1991, 1356/1357).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 80/95

    Zuständigkeit von Prozessgericht oder Wohnungseigentumsgericht

    Ist über die Frage, ob das Prozeßgericht oder das Wohnungseigentumsgericht zuständig ist, entgegen § 17a Abs. 3 GVG nicht vorab entschieden worden, ist die Zuständigkeit vom Gericht der Hauptsache auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (Klarstellung zu BayObLGZ 1991, 186).

    Solche Streitigkeiten um das Eigentum sind grundsätzlich im Zivilprozeßverfahren auszutragen, weil sie die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen (BGH WPM 1995, 1628 m.w.N.; BayObLGZ 1991, 186 f.).

    Die Zuständigkeit ist dann vom Rechtsmittelgericht der Hauptsache zu prüfen, und zwar auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - die Frage der Zuständigkeit nicht selbständig geprüft hat und die Beteiligten deshalb bisher keine Gelegenheit hatten, die zunächst getroffene Entscheidung in diesem Punkt überprüfen zu lassen (BGH aaO; Klarstellung zu BayObLGZ 1991, 186).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Einem Vorabverfahren nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG über die Zulässigkeit des Rechtsweges stand auch § 17 a Abs. 5 GVG - diese Bestimmung gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenfalls analog (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1996, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1991, 1356 f [BayObLG 23.05.1991 - 2 BReg Z 55/91]; MünchKomm-ZPO/M. Wolf, § 17 a GVG Rdnr. 26) - nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97

    Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Welche Räume Sondereigentum sind, bestimmt sich gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 und 4 Nr. 1, § 8 WEG allein nach der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan, der Bestandteil der Teilungserklärung ist und durch Bezugnahme ebenfalls Inhalt des Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchs wird (BayObLG NJW-RR 1991, 1356/1357; BayObLG DNotZ 1993, 741 Rpfleger 1993, 488 = MittBayNot 1993, 287 ; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 7 WEG Rn.6; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 66, Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. Rn.12, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 16 und 34, je zu § 7).
  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

    Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum

    Streitigkeiten hierüber sind nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern im streitigen Verfahren auszutragen (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2852; BayObLG, NJW-RR 1996, 912 f. und 1991, 1356 f.; KG, WE 1998, 306 f.).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung

    Ob eine Streitigkeit vor die Wohnungseigentumsgerichte als Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder vor die Gerichte der streitigen Gerichtsbarkeit gehört, ist nach der ganz überwiegend vertretenen Meinung (BGHZ 130, 159/164 m.w.N.; BayObLGZ 1991, 186/189) wie eine Frage des Rechtswegs zu behandeln.

    Es geht im vorliegenden Fall nicht um eine Streitigkeit über Gegenstand oder Umfang des Sondereigentums oder um eine sonstige Streitigkeit über die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft, für die der Rechtsweg zu den Prozeßgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben wäre (vgl. BGHZ 130, 159 /164 f. m.w.N.; BayObLGZ 1991, 186 f.).

  • OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95

    Bindung an Rechtswegentscheidung

    § 17 a Abs. 5 GVG ist auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. BayOpLG NJW-RR 1991, 1356, 1357; NJW-RR 1993, 280, 281; KG WM 1992, 35, 36).

    Da die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Regeln über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu behandeln ist (BayOpLG NJW-RR 1991, 1356, 1357 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1318, 1319), findet die Neuregelung der Vorschriften über die Zulässigkeit des Rechtswegs auch im Ramen des § 46 WEG entsprechende Anwendung.

  • OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14

    Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

    Die nach § 8 WEG errichtete Teilungserklärung muss nicht insgesamt ins Grundbuch eingetragen werden; nach § 7 Abs. 3 WEG genügt zur näheren Bezeichnung von Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums die Bezugnahme auf die Bewilligung und die Aufteilungspläne, die Bestandteil der Teilungserklärung sind (BayObLG NJW-RR 1991, 1356/1357).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 103/94

    Zulässige Nutzung von Flur und Speicherräumen

    (3) Der Aufteilungsplan für das Dachgeschoß ist durch doppelte Bezugnahme (§ 7 Abs. 3, § 7 Abs. 4 Nr. 1 , § 8 Abs. 2 Satz 1 WEG ) gleichfalls Inhalt des Grundbuchs geworden (vgl. BayObLGZ 1980, 226/229 m.w.Nachw.; 1991, 186/190).
  • BayObLG, 23.10.1992 - 2Z BR 78/92

    Rücksichtnahme zwischen Wohnungseigentümern gemäß § 14 WEG

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf

  • BayObLG, 04.04.2005 - 2Z BR 198/04

    Kein Anspruch auf Einzeljahresabrechnung zur Weiterleitung als

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95

    Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2000 - 3 W 199/00

    Räumungsvollstreckung und Vollstreckungsschutz

  • BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das

  • KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96

    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des

  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

  • KG, 18.10.1991 - 24 W 7295/90
  • BayObLG, 23.11.1999 - 3Z AR 27/99

    Prozesskostenhilfe

  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 122/91

    Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z AR 49/98

    Bestimmung der Zuständigkeit zwischen einem Prozessgericht und einem

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z AR 21/97

    Bindende Verfahrensabgabe von Prozeßgericht an Wohnungseigentumsgericht -

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