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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 9 W 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11427
OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 9 W 87/99 (https://dejure.org/2000,11427)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2000 - 9 W 87/99 (https://dejure.org/2000,11427)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2000 - 9 W 87/99 (https://dejure.org/2000,11427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 266 Abs. 1; KO § 85
    Vergütung des Konkursverwalters bei Vornahme von Untreuehandlungen

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2035
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Diese Grundsätze hat die höchstrichterliche Rechtsprechung im Falle vorsätzlicher oder mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzungen entsprechend angewandt auf den Testamentsvollstrecker (BGH, Urt. v. 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, WM 1976, 771, 772; Urt. v. 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, DNotZ 1980, 164, 165), den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1981 - III ZR 19/80, NJW 1981, 1211, 1212; Urt. v. 30. März 1995 - IX ZR 182/94, WM 1995, 1288) sowie den Vormund oder Pfleger (BayObLGZ 1991, 272, 275).

    Dem Konkurs- oder Insolvenzverwalter wurde der Vergütungsanspruch aberkannt, wenn er besonders schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen in Form von strafbaren Handlungen (z.B. Unterschlagungen) zum Nachteil der Masse begangen hatte (OLG Karlsruhe ZInsO 2000, 617; LG Konstanz ZInsO 1999, 589; AG Wolfratshausen ZInsO 2000, 517, 518; AG Hamburg ZInsO 2001, 69, 70; vgl. auch Eickmann, Vergütungsrecht/InsVV 2. Aufl. vor § 1, Rn. 16a; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 3 Rn. 78).

  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum

    Entschieden ist das für den gerichtlich bestellten Sachverständigen (BGH, Beschl. v. 15. Dezember 1975, X ZR 52/73, NJW 1976, 1154, 1155) und für den Insolvenzverwalter (BGHZ 159, 122, 131 ; vgl. auch BayObLGZ 1991, 272, 275 - Vormund oder Pfleger).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    3 Z 79/91|BGH; 18.09.1991; IV ZB 14/90|BayObLG; 11.07.1991; 3Z BR 79/91">MDR 1991, 1174; OLG Karlsruhe, ZIP 2000, 2035; LG Konstanz, ZInsO 1999, 589; LG München II, ZVI 2003, 486 ff.; LG München II, ZInsO 2003, 910; LG Mühlhausen, Beschluss vom 7.8.2007 - 2 T 151/07, juris; LG Schwerin, NZI 2008, 692, 693 f.).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Aus dem Text: Überschreitet der Betreuer seine Befugnisse, indem er eine unterbringungsähnliche Maßnahme (hier Festbinden eines Armes) ohne gerichtliche Genehmigung anordnet, so verliert er für diese, je nach Sachlage möglicherweise sogar für seine gesamte Tätigkeit den Anspruch auf Vergütung (Fortführung zu BayObLGZ 1991, 272).

    Dagegen ist es nicht sinnvoll, im Verfahren über die Festsetzung einer Vergütung eine umfangreiche Beweisaufnahme über die Ordnungsmäßigkeit der Führung der Betreuung durchzuführen; zudem ist der Beschluß über die Bewilligung der Vergütung in Bayern kein Vollstreckungstitel und hindert nicht, im Zivilprozeß Einwendungen zu erheben, die die Amtsführung betreffen (hierzu im einzelnen BayObLGZ 1991, 272/275f.).

    Unter diesen Umständen steht die Entscheidung über die Frage einer Pflichtverletzung dem Vormundschaftsgericht nicht zu (vgl. BayObLGZ 1991, 272).

  • BayObLG, 17.12.1992 - 3Z BR 88/92

    Voraussetzungen der Mittellosigkeit i. S. von § 1835 Abs. 3 BGB a. F.

    Soweit das Landgericht unter der Voraussetzung, dass das Vermögen der Betroffenen ausreicht, die Höhe der angemessenen Vergütung mit 2066, 25 DM angenommen hat, steht es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1991, 272/273 f.).

    Zutreffend hat das Landgericht auch dargelegt, dass Mängel der Führung der Pflegschaft, wie sie hier von der Beschwerdeführerin gerügt werden, im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nicht geprüft werden (BayObLGZ 1991, 272/276).

  • AG Hamburg, 23.04.2003 - 67c IN 62/02

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Vergütungsanspruchs

    Die hier in Rede stehende allein zu betrachtende Tätigkeit, nämlich die die Masse gefährdende Handlung des Antragstellers im Wege der Vermittlung von Teilzahlungen an die antragstellende Gläubigerin, rechtfertigt daher eine Verkürzung der Vergütung auf 0 EUR (vgl. zu entsprechenden Beispielsfällen auch: OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 617 [OLG Karlsruhe 06.04.2000 - 9 W 87/99] ; LG Konstanz, ZInsO 1999, 589 [LG Konstanz 15.09.1999 - 6 T 38/99] ).
  • BayObLG, 27.02.1992 - BReg. 3 Z 164/91
    a) Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Vergütung dem Grunde nach liegen vor; dies bedarf im Hinblick darauf, dass der ehemalige Pfleger als Berufspfleger anzusehen ist, keiner weiteren Ausführungen (vgl. zu den Voraussetzungen insoweit BayObLGZ 1991, 272/273).
  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

    Auch dem Konkurs- oder Insolvenzverwalter hat die Rechtsprechung den Vergütungsanspruch aberkannt, wenn er besonders schwerwiegende schuldhafte Pflichtverletzungen zum Nachteil der Masse begangen hat (OLG Karlsruhe ZInsO 2000, 617; LG Konstanz ZInsO 1999, 589; AG W ZInsO 2000, 517, 518; AG Hamburg ZInsO 2001, 69, 70), wobei es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreicht, dass der Insolvenzverwalter eine Straftat begangen hat, die ihn als charakterlich ungeeignet hat erscheinen lassen, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters auszuüben (BGHZ 159, 322).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87   

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https://dejure.org/1988,19680
BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87 (https://dejure.org/1988,19680)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87 (https://dejure.org/1988,19680)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1988 - BReg. 3 Z 188/87 (https://dejure.org/1988,19680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1919
  • NJW-RR 1988, 1480 (Ls.)
  • MDR 1988, 673
  • Rpfleger 1988, 238
  • BayObLGZ 1991, 272
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Das Betreuungsgericht hatte deshalb die Angemessenheit der Tätigkeit und des Zeitaufwandes zu überprüfen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Vergütungsanspruch überhaupt entstanden war (BayObLG NJW 1988, 1919; FamRZ 1999, 1591, 1592; OLG Köln FamRZ 1991, 483).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach § 1836e BGB

    Insoweit ist anerkannt, dass bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des Betreuten der Vergütungsanspruch wegen eines schweren Verstoßes gegen die bestehende Treuepflicht verwirkt sein kann (vgl. BayObLG, NJW 1988, 1919 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Dieser Umstand kann jedoch im Vergütungsbewilligungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden und zu einer Minderung der Vergütung führen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919; BayObLGZ 1988, 275/279; 1994 ,4/6; 1997, 213/216; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 836 Rn. 24).

    Weder erbrachte die Betreuerin eine nutzlose Tätigkeit allein zu dem Zweck, einen überhöhten Vergütungsanspruch zu begründen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919) noch handelte sie außerhalb ihrer Befugnisse (vgl. BayObLGZ 1994, 4/7).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 79/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4955
BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 79/91 (https://dejure.org/1991,4955)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1991 - BReg. 3 Z 79/91 (https://dejure.org/1991,4955)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - BReg. 3 Z 79/91 (https://dejure.org/1991,4955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1174
  • FamRZ 1992, 106
  • Rpfleger 1992, 24
  • BayObLGZ 1991, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dabei zum einen davon ausgegangen, dass ein Verwirkungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedenfalls dann beachtlich ist, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe von Unterschlagung oder Untreue feststehen oder jedenfalls unschwer die entsprechende strafrechtliche Wertung vollzogen werden kann (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1991, BReg 3 Z 79/91 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 15 W 309/06, zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 9 W 87/99

    Vergütung des Konkursverwalters bei Vornahme von Untreuehandlungen

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  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

    Auch solche Vorwürfe können im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung aber nur berücksichtigt werden, wenn sie feststehen oder - etwa auf Grund eines Geständnisses - auf der Hand liegen (BayObLG FamRZ 1992, 106 ff bei juris Rn. 21).
  • OLG Naumburg, 31.05.2018 - 2 Wx 80/16

    Vergütung des Nachlasspflegers: Vergütungssatz bei Teilmittellosigkeit; Kürzung

    c) Allerdings kann die Vergütung grundsätzlich nicht wegen eines nach Meinung des Nachlassgerichts unzweckmäßigen Vorgehens des Nachlasspflegers gekürzt werden (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 21.11.2007 - Az.: 3 W 201/07 - , NJW-RR 2008, 369; BayObLG, Beschluss v. 11.07.1991 - Az.: BReg 3 Z 79/91 - , …
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