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   BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91   

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BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91 (https://dejure.org/1991,1350)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91 (https://dejure.org/1991,1350)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 1991 - BReg. 2 Z 86/91 (https://dejure.org/1991,1350)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1004; GG Art. 5; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 6 § 22
    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 16
  • MDR 1992, 48
  • ZUM 1992, 265
  • BayObLGZ 1991, 296
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Eine solche Schranke kann auch § 1004 BGB darstellen, der ein Abwehrrecht gegen Beeinträchtigungen des Miteigentums der übrigen Wohnungseigentümer gewährleistet (BVerfGE 7, 230/234).

    Die privatrechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer zueinander können durch Art. 5 GG so beeinflußt sein, daß bei der Abwägung der gegenüberstehenden Interessen ein Übergewicht zugunsten der Informationsfreiheit des Antragsgegners entsteht, demgegenüber das den übrigen Wohnungseigentümern zustehende privatrechtliche Abwehrrecht des § 1004 BGB zurücktreten muß; dabei ist zu berücksichtigen, daß auch das Eigentum grundrechtlich geschützt ist (BVerfGE 7, 230/234).

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Darunter fallen alle auf Dauer angelegten Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch bauliche Maßnahmen, die weder der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dienen, noch Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung sind (BayObLGZ 1989, 437/438; 1990, 120/122).

    Eine Beeinträchtigung i.S. des § 14 Nr. 1 WEG liegt aber auch darin, daß die erforderliche sichere Verankerung eines Parabolspiegels mit einem Durchmesser von nahezu 2 m, der einer erheblichen Windlast ausgesetzt ist, einen erheblichen Eingriff in die Substanz des Flachdachs notwendig macht, bei dem auch dann nachteilige Auswirkungen auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht von vorneherein ausgeschlossen werden können, wenn die Maßnahme technisch einwandfrei geplant und durchgeführt wird (vgl. BayObLGZ 1990, 120).

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Darunter fallen alle auf Dauer angelegten Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch bauliche Maßnahmen, die weder der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dienen, noch Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung sind (BayObLGZ 1989, 437/438; 1990, 120/122).

    Unter einem Nachteil ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; darunter fällt auch eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage (BayObLGZ 1989, 437/438).

  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Die das Grundrecht des Art. 5 GG einschränkende Vorschrift des § 1004 BGB ist geeignet und auch dazu erforderlich, den Schutz des Miteigentums der übrigen Wohnungseigentümer zu gewährleisten; die durch sie bewirkten Einschränkungen stehen im vorliegenden Fall auch in einem angemessenen Verhältnis zu den geringfügigen Einbußen für die Freiheit des Art. 5 GG (vgl. BVerfGE 71, 206/214).
  • EGMR, 22.05.1990 - 12726/87

    AUTRONIC AG v. SWITZERLAND

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.5.1990 (NJW 1991, 620; s. hierzu auch Rick NJW 1991, 602) ableiten; diese Entscheidung hat Art. 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (BGBl 1952 II S. 685) zum Gegenstand.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Zwischen dem Abwehrrecht des § 1004 BGB und dem Grundrecht des Art. 5 GG findet eine Wechselwirkung in dem Sinn statt, daß § 1004 BGB zwar dem Wortlaut nach Art. 5 GG Schranken setzt, die Vorschrift aber ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muß (vgl. BVerfGE 7, 198/208 f.).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der mittels der Parabolantenne mögliche Empfang von Informationen aus dem täglichen Leben des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung als dessen selbstverständlicher Bestandteil nicht mehr wegzudenken wäre, mithin zum heute allgemein üblichen Wohnkomfort gehörte (vgl. OLG Hamburg WuM 1991, 312).
  • LG Stuttgart, 11.12.1990 - 2 T 518/90

    Beeinträchtigung von Gemeinschaftseigentum durch Anbringen einer Parabolantenne;

    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    (1) Die Vorinstanzen haben eine solche Beeinträchtigung anhand der vorliegenden Lichtbilder bejaht (ebenso LG Stuttgart WuM 1991, 212 in einem vergleichbaren Fall).
  • VerfGH Bayern, 27.09.1985 - 20-VII-84
    Auszug aus BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91
    Auch die Entscheidung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vom 27.9.1985 ( VerfGH 1985, 134 = NJW 1986, 833; s. auch hierzu Rick NJW 1991, 602/604) verhilft dem Antragsgegner nicht zum Erfolg.
  • OLG Saarbrücken, 12.01.1998 - 5 W 9/97

    Installation von Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gemeinschaftseigentums einer

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  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Dabei kann offenbleiben, ob dies, wie das Landgericht angenommen hat, damit begründet werden kann, das Anbringen einer Parabolantenne halte sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs i.S. der §§ 535, 536 BGB, weil dessen Inhalt und Umfang durch technische Neuerungen beeinflußt werden, zu denen die Möglichkeit des Empfangs zusätzlicher Rundfunkprogramme über einen Breitbandkabelanschluß oder direkt mit Satellitenempfangsanlagen gehöre (verneinend in einem Wohnungseigentumsverfahren BayObLGZ 1991, 296 = NJW-RR 1992, 16 = …
  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG schon deswegen nicht, weil hierunter nur die Duldung des Anschlusses eines Wohnungseigentümers an eine bereits vorhandene Gemeinschaftsantennenanlage fällt (Bielefeld, DWE 1993, 2; Henkes/Niedenführ/Schulze, aaO., § 21 Rdn. 33; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158).

    Zu § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass eine Gemeinschaftsparabolantenne noch nicht dem üblichen Standard einer Gemeinschaftsantenne entspricht (OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 = DWE 1993, 67; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 = MDR 1993, 233 ; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 = MDR 1992, 48 = DWE 1991, 158) und ihre Errichtung über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.

    Auch wenn es danach nahe liegt - was das Landgericht letztlich offengelassen hat -, bei der Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne von einer baulichen Veränderung auszugehen (§ 22 Abs. 1 WEG ; vgl. für den Kabelanschluss: OLG Oldenburg, MDR 1989, 823 ; OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 1119; BayObLG, DWE 1990, 63; für die Parabolantenne: OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1054 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276; BayObLG, NJW-RR 1992, 16 ), können die Anträge des Antragstellers nicht begründet sein.

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

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  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

    In Wirklichkeit beruht die Gefahrenbeschreibung des Landgerichts nicht auf eigenen Ermittlungen, sondern ist fast wörtlich der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296, 299) entnommen.

    Diese Erwägung kann sinnvoller Weise jedoch nicht dahin verstanden werden, dass das Informationsrecht ohne Rücksicht auf Art und Schwere des Nachteils für die Miteigentümer immer zurücktreten müsse, zumal in der genannten Entscheidung ausdrücklich auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296 ff.) verwiesen wird, in welchem auf die genannten Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen und eine konkrete Interessenabwicklung durchgeführt ist.

    Der Senat tritt mit dieser Beurteilung auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.8.1991 (BayObLGZ 1991, 296 ff.) oder des OLG Zweibrücken vom 29.6.1992 (NJW 1992, 2899 f.).

  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

    Die Montage der Parabol-Antenne stellt eine solche auf Dauer angelegte Veränderung dar (so auch BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.9. 1991 - 8 W 77 u. 78/91 - unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274).

    Das AG hat eine solche Beeinträchtigung bejaht und sich in seiner Rechtsauffassung auf den überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung gestützt (vgl. insbesondere BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.9. 1991 - 8 W 77 u. 78/91).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der mittels der Parabol-Antenne mögliche Empfang von Informationen aus dem täglichen Leben des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung als dessen selbstverständlicher Bestandteil nicht mehr wegzudenken wäre, mithin zum heute allgemein üblichen Wohnkomfort gehörte (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Hamburg, WuM 1991, 312).

  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss jedenfalls die Hauptleitung im Gebäude vorhanden sein (BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WE 1994, 21/22).

    Nicht das subjektive Empfinden ist maßgeblich, vielmehr kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung der widersprechende Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständiger Weise beeinträchtigt fühlen kann (aus der Rechtsprechung BayObLGZ 1991, 296/298 f.; BayObLG WuM 1993, 79/80 f.; WE 1999, 146; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 43 f.; NJW-RR 1992, 1494; ferner Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12 mit zahlreichen Nachweisen).

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Im Wohnungseigentumsrecht sind die Gerichte demgegenüber bisher überwiegend davon ausgegangen (BayObLG, NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] und OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ), daß die Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls in der Regel schon wegen der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks eine bauliche Veränderung darstellt, die gemäß § 22 WEG der einstimmigen Billigung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf, weil die Rechte der übrigen Miteigentümer jedenfalls bei einer Veränderung der Gesamtansicht sowie des bisweilen vorliegenden Eingriffs in Gemeinschaftseigentum über das in § 14 WEG genannte Maß hinaus beeinträchtigt werden.

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Das Landgericht hat die Feststellung anhand der vorgelegten Lichtbilder rechtsfehlerfrei getroffen; die Einnahme eines Augenscheins war im gegebenen Fall nicht erforderlich (vgl. auch BayObLGZ 1991, 296/299).

    Diesem umfassenden Informationsangebot für die Antragstellerin steht als ganz wesentlicher, in die Abwägung zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzubeziehender Nachteil (vgl. BayObLGZ 1991, 296/299; OLG Hamm NJW 1993, 276 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 706- f.) der auch vom Landgericht herangezogene Umstand gegenüber, daß es nicht nur um die - von der Antragstellerin angebrachte Parabolantenne geht; vielmehr könnte, wenn diese für zulässig gehalten wird, keinem der übrigen Wohnungseigentümer das gleiche Recht versagt werden.

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Abgesehen von nachteiligen Einwirkungen durch eine bauliche Veränderung auf die Substanz des Gemeinschaftseigentums kann auch eine Beeinträchtigung des optischen und ästhetischen Gesamtbildes der Wohnanlage ein für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer relevanter Nachteil sein (u.a. BayObLGZ 1982, 69 ff. und 1991, 296 ff.).

    Die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte auch für die Rechtsanwendung (BVerfGE 7, 198, 208 f.) und die Wechselwirkung zwischen dem Abwehrrecht aus § 1004 BGB einerseits und Art. 5 GG andererseits (BayObLG in MDR 1992, 48) erfordern eine Interessenabwägung, bei der die spezifischen Informationsbedürfnisse und -defizite ausländischer Mitbürger gerade dann nicht Übergängen werden dürfen, wenn deren Berücksichtigung im Einzelfall keine nennenswert nachteiligen Auswirkungen haben wurde.

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage;

  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 96/92

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an einem Verfahren um die Verlegung von

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer -

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

  • AG Königswinter, 26.11.1998 - 10 C 65/98

    Aufstellen einer Parabolantenne als vertragswidriger Gebrauch einer Mietsache;

  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 120/92

    Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne

  • LG Essen, 06.09.1994 - 11 T 540/94
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