Rechtsprechung
BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und Nachlassverfahren
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Umfang des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitz
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 10 AR 87/92
- AG Schweinfurt - VI 156/92
- BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 460
- FamRZ 1992, 1222
- Rpfleger 1992, 435
- BayObLGZ 1992, 123
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 08.12.1989 - AR 1 Z 134/89
Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen einer Nachlaßsache; Unterstellung der …
Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
aa) Der Senat hat zwar zu § 1910 BGB a.F. wiederholt ausgesprochen, dass ein Pfleger, dessen Wirkungskreis nur die Aufenthaltsbestimmung, nicht aber die Verlegung des Wohnsitzes umfasst, an der Aufhebung und an der Begründung des Wohnsitzes nicht, wie nach § 8 Abs. 1 BGB erforderlich, wirksam mitwirken kann (BayObLGZ 1985, 158/163; BayObLG FamRZ 1990, 647/648). - BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84
Zweitwohnsitz; Zweiter; Wohnsitz; Kriterien; Grundsätze; Voraussetzungen
Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Jedes der beiden Amtsgerichte, von denen eines das zuständige Nachlassgericht ist (§ 73 Abs. 1 FGG ), erachtet nicht sich, sondern das andere Gericht für zuständig (BayObLGZ 1984, 289/290; Bassenge/Herbst § 5 FGG Anm.1 a aa). - BayObLG, 30.03.1984 - BReg. 1 Z 9/84
Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit; Örtliche; Nachlaßgericht
Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Die Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes ist auch ohne die Begründung eines neuen wirksam (vgl. BayObLGZ 1984, 95/97).
- BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85
Wohnsitzbegründung; Gesetzliche Vertretung; Gebrechlichkeitspfleger; …
Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
aa) Der Senat hat zwar zu § 1910 BGB a.F. wiederholt ausgesprochen, dass ein Pfleger, dessen Wirkungskreis nur die Aufenthaltsbestimmung, nicht aber die Verlegung des Wohnsitzes umfasst, an der Aufhebung und an der Begründung des Wohnsitzes nicht, wie nach § 8 Abs. 1 BGB erforderlich, wirksam mitwirken kann (BayObLGZ 1985, 158/163; BayObLG FamRZ 1990, 647/648). - BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88
Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht …
Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG ist auch unmittelbar anwendbar, wenn sich Rechtspfleger über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, denen sie angehören, nicht einigen können (BayObLG NJW-RR 1989, 262/263 m.w.Nachw.). - BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier: …
Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 199 Abs. 1 und 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; BayObLGZ 1983, 26/27).
- OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01
Wohnsitz des Erblassers
Der Wohnsitz der Erblasserin in Duisburg war demnach zum Zeitpunkt des Erbfalles mit ihrem Willen bzw. dem maßgeblichen Willen der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuerin (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) aufgehoben, § 7 Abs. 3 BGB. - OLG München, 09.02.2023 - 33 UH 4/23e
Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, wenn dieser unter …
Für diese Ansicht spricht jedenfalls, dass ein Betreuer den Betreuten bei der Aufhebung/Begründung eines Wohnsitzes vertreten darf (BayObLG, Beschluss vom 12.05.1992, 1 Z AR 22/92, NJW-RR 1993, 460), so dass es naheliegt, dass der Betreuer auch den gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten bestimmen darf. - OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - 3 Sa 1/09
Bestimmung des für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts maßgeblichen …
Hierfür spricht, dass zwar möglicherweise nach dem Willen der Erblasserin bzw. dem maßgeblichen Willen des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuers (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) davon ausgegangen werden kann, dass der Wohnsitz Köln aufgehoben werden sollte, § 7 Abs. 3 BGB, anderseits Maßnahmen zur Aufhebung dieser Wohnung offenbar noch nicht in die Wege geleitet worden sind. - BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96
Zulässigkeit mehrerer Wohnsitze für ein Kind; Bestimmung der örtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 1 UFH 12/99 Zwar bezieht sich das Amtsgericht Frankfurt für seine Auffassung auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.05.1992 (Rechtspfleger 1992, 435 = NJW-RR 1993, 460), in der das Gericht unter Aufgabe seiner früheren dazu vertretenen Rechtsauffassung (Rechtspfleger 1990, 647) entschieden hat, daß ein Betreuer, dessen Wirkungskreis lediglich die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, gleichwohl wirksam einen Wohnsitz des Betreuten begründen und verändern kann.