Rechtsprechung
   BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3642
BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92 (https://dejure.org/1992,3642)
BayObLG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 1Z AR 22/92 (https://dejure.org/1992,3642)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 1Z AR 22/92 (https://dejure.org/1992,3642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und Nachlassverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitz

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 10 AR 87/92
  • AG Schweinfurt - VI 156/92
  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 460
  • FamRZ 1992, 1222
  • Rpfleger 1992, 435
  • BayObLGZ 1992, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 08.12.1989 - AR 1 Z 134/89

    Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen einer Nachlaßsache; Unterstellung der

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
    aa) Der Senat hat zwar zu § 1910 BGB a.F. wiederholt ausgesprochen, dass ein Pfleger, dessen Wirkungskreis nur die Aufenthaltsbestimmung, nicht aber die Verlegung des Wohnsitzes umfasst, an der Aufhebung und an der Begründung des Wohnsitzes nicht, wie nach § 8 Abs. 1 BGB erforderlich, wirksam mitwirken kann (BayObLGZ 1985, 158/163; BayObLG FamRZ 1990, 647/648).
  • BayObLG, 17.12.1984 - Allg. Reg. 94/84

    Zweitwohnsitz; Zweiter; Wohnsitz; Kriterien; Grundsätze; Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
    Jedes der beiden Amtsgerichte, von denen eines das zuständige Nachlassgericht ist (§ 73 Abs. 1 FGG ), erachtet nicht sich, sondern das andere Gericht für zuständig (BayObLGZ 1984, 289/290; Bassenge/Herbst § 5 FGG Anm.1 a aa).
  • BayObLG, 30.03.1984 - BReg. 1 Z 9/84

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit; Örtliche; Nachlaßgericht

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
    Die Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes ist auch ohne die Begründung eines neuen wirksam (vgl. BayObLGZ 1984, 95/97).
  • BayObLG, 30.04.1985 - BReg. 1 Z 16/85

    Wohnsitzbegründung; Gesetzliche Vertretung; Gebrechlichkeitspfleger;

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
    aa) Der Senat hat zwar zu § 1910 BGB a.F. wiederholt ausgesprochen, dass ein Pfleger, dessen Wirkungskreis nur die Aufenthaltsbestimmung, nicht aber die Verlegung des Wohnsitzes umfasst, an der Aufhebung und an der Begründung des Wohnsitzes nicht, wie nach § 8 Abs. 1 BGB erforderlich, wirksam mitwirken kann (BayObLGZ 1985, 158/163; BayObLG FamRZ 1990, 647/648).
  • BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88

    Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG ist auch unmittelbar anwendbar, wenn sich Rechtspfleger über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte, denen sie angehören, nicht einigen können (BayObLG NJW-RR 1989, 262/263 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82

    Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier:

    Auszug aus BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen (§ 5 Abs. 1 Satz 1, § 199 Abs. 1 und 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; BayObLGZ 1983, 26/27).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01

    Wohnsitz des Erblassers

    Der Wohnsitz der Erblasserin in Duisburg war demnach zum Zeitpunkt des Erbfalles mit ihrem Willen bzw. dem maßgeblichen Willen der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuerin (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) aufgehoben, § 7 Abs. 3 BGB.
  • OLG München, 09.02.2023 - 33 UH 4/23e

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, wenn dieser unter

    Für diese Ansicht spricht jedenfalls, dass ein Betreuer den Betreuten bei der Aufhebung/Begründung eines Wohnsitzes vertreten darf (BayObLG, Beschluss vom 12.05.1992, 1 Z AR 22/92, NJW-RR 1993, 460), so dass es naheliegt, dass der Betreuer auch den gewöhnlichen Aufenthalt des Betreuten bestimmen darf.
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - 3 Sa 1/09

    Bestimmung des für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts maßgeblichen

    Hierfür spricht, dass zwar möglicherweise nach dem Willen der Erblasserin bzw. dem maßgeblichen Willen des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuers (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) davon ausgegangen werden kann, dass der Wohnsitz Köln aufgehoben werden sollte, § 7 Abs. 3 BGB, anderseits Maßnahmen zur Aufhebung dieser Wohnung offenbar noch nicht in die Wege geleitet worden sind.
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z AR 35/96

    Zulässigkeit mehrerer Wohnsitze für ein Kind; Bestimmung der örtlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 1 UFH 12/99
    Zwar bezieht sich das Amtsgericht Frankfurt für seine Auffassung auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.05.1992 (Rechtspfleger 1992, 435 = NJW-RR 1993, 460), in der das Gericht unter Aufgabe seiner früheren dazu vertretenen Rechtsauffassung (Rechtspfleger 1990, 647) entschieden hat, daß ein Betreuer, dessen Wirkungskreis lediglich die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, gleichwohl wirksam einen Wohnsitz des Betreuten begründen und verändern kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht