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   BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 24/92   

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https://dejure.org/1992,7731
BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 24/92 (https://dejure.org/1992,7731)
BayObLG, Entscheidung vom 03.06.1992 - 2Z BR 24/92 (https://dejure.org/1992,7731)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 2Z BR 24/92 (https://dejure.org/1992,7731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 539
  • BayObLGZ 1992 Nr. 36
  • BayObLGZ 1992, 171
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 12.12.2005 - 2 Wx 39/05

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens betr. die Einziehung eines ausschließlich

    Das Rechtsmittel, dass sich gegen die Festsetzung des Geschäftswertes für das landgerichtliche Beschwerdeverfahren durch Beschluss vom 20. Juli 2005 richtet, ist als Erstbeschwerde nach §§ 31 Abs. 3 Satz 1 KostO statthaft (vgl. auch BayObLGZ 1992, 171 [172]; BayObLG, FGPrax 2003, 140) und insbesondere auch innerhalb der Frist des § 31 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 3 KostO erhoben worden.
  • BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01

    Erhebung von Grundbuchgebühren bei Einbringung eines Grundstücks als

    Das Beschwerderecht ist nicht verwirkt (vgl. BayObLGZ 1992, 171/172 f.).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 3Z BR 44/03

    Befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das

    Es handelt sich dabei um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1992, 171/172).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 333/00

    Anwendung des § 20 Abs. 2 KostO auf ein Ankaufsrecht in Form eines

    Diese Vorschrift ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist (st. Rspr. des Senats, BayObLGZ 1975, 450 und 1992, 171/174; JurBüro 1997, 378 und 1998, 489; BayObLGZ 2000, 4/7).
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 155/03

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens im Erbscheinsverfahren bei

    Es handelt sich dabei um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1992, 171/172).
  • BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 44/03

    Begriff der anderweitigen Erledigung in § 31 Abs. 3 S. 2 Kostenordnung (KostO);

    Es handelt sich dabei um eine Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1992, 171/172).
  • BayObLG, 19.09.1996 - 2Z BR 74/96
    Die Zulässigkeit scheitert nicht an § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO , denn auf diese Bestimmung wird im Unterschied zu § 567 Abs. 2 und Abs. 4 in § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO nicht verwiesen (vgl. BayObLGZ 1992, 171, 172 -2. Zivilsenat-; 1993, 119, 121 3. Zivilsenat-; a.A. OLG Köln ZMR 1995, 326 ).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 24/92
    Die Gegenvorstellungen des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Senats vom 3.6.1992 (BayObLGZ 1992, 171) haben keinen Erfolg.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2012 - 20 W 129/12

    Begehren auf "Vormerkung" von Ansprüchen aus gepfändeten Eigentümergrundschulden

    Die für das Verfahren beim Grundbuchamt geltenden Vorschriften der KostO können für das Beschwerdeverfahren als Anhaltspunkte herangezogen werden, sind aber nicht unmittelbar anzuwenden (BayObLG JurBüro 1984, 1883; BayObLGZ 1992, 171, 173; Demharter, a. a. O., § 77, Rdnr. 44, 36; Hügel/Kramer: GBO, 2. Aufl., § 77, Rdnr. 46; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 18. Aufl., § 131, Rdnr. 26).
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