Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2968
BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92 (https://dejure.org/1992,2968)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1992 - 3Z BR 136/92 (https://dejure.org/1992,2968)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1992 - 3Z BR 136/92 (https://dejure.org/1992,2968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 1 T 1111/92
  • BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 585
  • Rpfleger 1993, 326
  • BayObLGZ 1992 Nr. 70
  • BayObLGZ 1992, 324
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1992 - 10 W 30/91

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    Die Deutsche Bundespost Telekom ist kein wirtschaftliches Unternehmen des Bundes und deshalb nicht von der Gebührenbegünstigung des § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO in der ab 1.7.1989 gültigen Fassung ausgeschlossen (so auch Göttlich/ Mümmler KostO 11.Aufl. Stichwort "Deutsche Bundespost" S.266 f.; Hartmann Kostengesetze 24.Aufl. § 144 KostO Anm.4 A; Mümmler JurBüro 1990, 694/696 f.; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 12.Aufl. § 144 Rn. 9 und 16; Schmidt MittRhNotK 1985, 209/210; Mayer in Anm. zu OLG Düsseldorf MittBayNot 1992, 291/292).

    Die auf die Definition des Bundesgerichtshofs gestützte Entscheidung des OLG Düsseldorf in MittBayNot 1992, 291, welche der Deutschen Bundesbahn die Gebührenermäßigung verweigert, berücksichtigt somit nicht, dass ein wirtschaftliches Unternehmen dann nicht vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Einrichtung und Unterhaltung des Unternehmens gesetzlich verpflichtet ist.

  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    Die in anderem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 95, 155 und des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 39, 329/333, die wirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand ohne Einschränkung als solche Unternehmen definieren, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden könnten, stellen insoweit lediglich auf das fiskalische Tätigwerden eines öffentlich-rechtlichen Rechtssubjekts ab.
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    Die in anderem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 95, 155 und des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 39, 329/333, die wirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand ohne Einschränkung als solche Unternehmen definieren, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden könnten, stellen insoweit lediglich auf das fiskalische Tätigwerden eines öffentlich-rechtlichen Rechtssubjekts ab.
  • OLG München, 01.02.1990 - 5 W 630/90

    Möglichkeit dem Klägervertreter die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, wenn

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    Ob dies auch bei der Bundesbahn der Fall ist (so Mümmler JurBüro 1991, 495/502 f.), bedarf hier keiner Klärung.
  • VGH Bayern, 17.05.1990 - 22 B 89.2422
    Auszug aus BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    Ebenso wenig braucht darauf eingegangen zu werden, ob in einer Übergangszeit die durch die Inanspruchnahme der Einrichtungen des Postwesens entstehenden Rechtsbeziehungen sogar noch dem öffentlichen Recht zugeordnet blieben (vgl. BayVGH NJW 1990, 2485 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1992 - 3Z BR 136/92
    c) Der Senat kann nicht erkennen, dass das der Deutschen Bundespost Telekom eingeräumte Gebührenprivileg den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 47, 285 ) dargelegten Grundsätzen widersprechen könnte.
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 23/16

    Notargebührenerhebung: Gebührenermäßigung für von Gemeinden oder Kirchen

    Diese Erwägungen seien auf die Ermäßigung der Notarkosten zu übertragen (vgl. beispielsweise BayObLGZ 1992, 324, 326 f.; BayObLG, DNotZ 1994, 703, 704; JurBüro 1996, 316; OLG Naumburg, OLGR 2009, 441, 442; NJOZ 2012, 1074; OLG Dresden, NotBZ 1998, 154, 155; OLG Celle, NVwZ-RR 2013, 868, 869; Rohs in Rohs/Wedewer, GNotKG [Stand: Dezember 2016], § 91 Rn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 91 GNotKG Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97 zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 - 352 zitiert nach juris; insbesondere auch die im wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 - 401 zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 - 97 zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Februar 2009, 6 Wx 8/08; Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO Rdn. 13).
  • OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10

    Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der

    Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08; ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 3Z BR 155/02

    Gebührenermäßigung bei Verpachtung eines Gebäudes durch Marktgemeinde -

    Diese Formel allein wird zwar dem Zweck der Einschränkung in § 144 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht in jeder Beziehung gerecht (vgl. BayObLGZ 1992, 324/326 f.).
  • OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13

    Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung

    Der Begriff "wirtschaftliche Unternehmung" entstammt dabei dem Kommunalrecht und wird dementsprechend im Allgemeinen in Anlehnung an die kommunalrechtliche Terminologie ausgelegt (vgl. OLG Zweibrücken NVwZ-RR 2010, 543; OLG Köln JurBüro 2008, 97, zitiert nach juris; OLG Rostock OLGR Rostock 2002, 351 f., zitiert nach juris; insbesondere auch die im Wesentlichen zu § 144 KostO ergangene Rechtsprechung: vgl. BayObLGZ 1992, 324, 326; BayObLGZ 1993, 398 ff., zitiert nach juris; OLG Hamm JurBüro 1999, 95 ff., zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.02.2009, 6 Wx 8/08; ferner Schwarz in Korinthenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 144 KostO, Rdn. 13 und Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. § 144 KostO, Rdn. 4 für den nahezu gleichlautenden Gebührenermäßigungstatbestand des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO).
  • OLG Hamm, 21.09.1998 - 15 W 245/98

    Bewirtschaftung von Staats- oder Gemeindewald kein wirtschaftliches Unternehmen

    Dafür sind im einzelnen die folgenden Erwägungen maßgebend: Der Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens im Sinne des § 144 Abs. 1 S. 1 KostO wird allgemein in Anlehnung an die entsprechende Begriffsbildung des Kommunalrechts ausgelegt ( BayObLGZ 1992, 324, 326; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 144 Rdnr. 4; Korintenberg-Lappe-Bengel-Reimann, 13. Aufl., § 144 Rdnr. 13; Otto JurBüro 1989, 889, 896; Mümmler JurBüro 1990, 694, 696).
  • BayObLG, 23.01.1996 - 3Z BR 290/95

    Begriff des wirtschaftlichen Unternehmens; Gebührenermäßigung für eine

    Danach ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt unabhängig davon, welchen der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zum "wirtschaftlichen Unternehmen" man folgen will, jedenfalls im vorliegenden Fall kein wirtschaftliches Unternehmen des Zweckverbands (vgl. BayObLGZ 1992, 324/326 f.; 1993, 398/400 f.; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 285/286; OLG Celle Nds.…
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht