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   BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92   

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BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92 (https://dejure.org/1992,6631)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 3Z BR 103/92 (https://dejure.org/1992,6631)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 3Z BR 103/92 (https://dejure.org/1992,6631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 1 T 2/92
  • BayObLG, 03.12.1992 - 3Z BR 103/92

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1992, 355
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Es sieht sich daran jedoch durch die auf weitere Beschwerden ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 22. März 1976 (DNotZ 1977, 502), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. Dezember 1992 (MittBayNot 1993, 226) und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 24. November 1998 (FGPrax 1999, 76) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. 10. Juni 2005, NotBZ 2005, 339).

    Wiederum andere setzen einen Bruchteil des Kaufpreises oder des für den Fall der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung vereinbarten Rückkaufpreises an (OLG Schleswig JurBüro 1974, 1416; BayObLG MittBayNot 1993, 226; OLG Celle OLGR 1995, 252; OLG Oldenburg Nds.Rpflege 1997, 137; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 76; Waldner, Die Kostenordnung für Anfänger, 6. Aufl., Rdn. 65 a).

    Die gegenteilige Auffassung, die auch das vorlegende Gericht vertritt, nimmt an, dass bei einem ideellen Interesse des Berechtigten eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 3 KostO vorliege (OLG Stuttgart Rpfleger 1964, 132; OLG Karlsruhe DNotZ 1969, 689, 690; OLG Schleswig JurBüro 1974, 1416, 1417; OLG Köln JurBüro 1986, 589; BayObLG MittBayNot 1993, 226, 227; OLG Düsseldorf DNotZ 1994, 723; OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 202, 203; OLG Hamm NVwZ-RR 2004, 811, 812; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Bauverpflichtung" Anm. 2; Reimann aaO, Rdn. 15; Rohs aaO, Rdn. 14 a).

    Bewertungsgesichtspunkte sind die Zeitspanne, innerhalb derer der Erwerber das Grundstück bebauen muss, die Kosten, die er zur Herstellung der Bebaubarkeit des Grundstücks aufwenden muss, und die Wahrscheinlichkeit der Ausübung eines für den Verkäufer vereinbarten Rückkaufrechts (BayObLG MittBayNot 1993, 226, 227; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 76, 77).

  • OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05

    Geschäftswert bei ideeller Bauverpflichtung in Grundstückkaufvertrag

    Hielte man einen prozentualen Anteil der Bauerstellungskosten für die Geschäftswertbestimmung der Bauverpflichtung maßgeblich, so würden im übrigen diejenigen Bauherren unangemessen und ohne sachlichen Grund benachteiligt, die ein Eigenheim ausschließlich durch kostspieligere Fremdleistungen errichten lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1994, 723; OLG Köln JurBüro 1986, 589 [590]; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 216; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 179; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 76; in diesem Sinne auch Rohs/Wedewer, a.a.O., § 30 Rdn. 14 a; im Grundsatz auch BayObLG, MittBayNot 1993, 226: "mit beachtlichen Gründen").

    So soll etwa nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. MittBayNot 1993, 226 [227]) das ideelle Interesse einer Gemeinde an der Bauverpflichtung anhand der für den Fall der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung getroffenen Vereinbarungen zu bestimmen sein.

    Ebenso müsste bei einer vollständigen Zurückweisung der Beschwerde von der oben dargelegten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. MittBayNot 1993, 226) sowie von der Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (vgl. FGPrax 1999, 76) abgewichen werden.

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    a) Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine in einem Grundstückskaufvertrag vom Käufer übernommene Bauverpflichtung regelmäßig - nämlich dann, wenn sie von eigenständigem wirtschaftlichem oder ideellem Wert ist (§ 30 KostO) - eine zusätzliche Leistung für die Überlassung des Grundstücks i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 KostO darstellt und deshalb bei der Ermittlung des Geschäftswertes der vom Notar erbrachten Leistung dem Kaufpreis hinzuzurechnen ist (vgl. nur BayObLGZ 1992, S. 355 ff., 357; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f. und JurBüro 2000, S. 427 f.; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl. 2003, Stichwort "Bauverpflichtung"; Korintenberg/Reimann, KostO, 16. Aufl. 2005, § 30 Rdn. 15; Streifzug durch die Kostenordnung (künftig: Streifzug), 6. Aufl. 2005, Rdn. 1259 - jeweils m.w.N.).
  • LG Kassel, 15.06.2012 - 3 OH 18/12

    Geschäftswert für die Beurkundung einer Bauverpflichtung

    Als Anhaltspunkt für die Bemessung des Geschäftswertes kann regelmäßig die vertraglich vereinbarte Folge der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung dienen, beispielsweise die Vereinbarung eines Rückkaufsrechts sowie dessen Wert (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2006, 149; BayObLG JurBüro 1993, 433).

    Auf die voraussichtlichen Baukosten bzw. einen Anteil davon kann nur dann abgestellt werden, wenn sich diesbezüglich eine Verknüpfung zum Interesse des Verkäufers zeigt, etwa weil die Aufwendung einer bestimmten Mindestbausumme ausdrücklich vereinbart ist oder sich das Interesse des Verkäufers anderweitig an der Aufwendung einer bestimmten Bausumme manifestiert (vgl. BGHZ 165, 125; BayObLG JurBüro 1993, 433).

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 3 W 244/98

    Geschäftswert bei einem Grundstückskauf mitBauverpflichtung

    Der Senat schließt sich der - auch von der Beschwerdekammer vertretenen - überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. die Nachweise bei BayObLG MittBayNot 1993, 226 ) an, wonach die voraussichtlichen Baukosten grundsätzlich ohne Bedeutung sind, denn bei den Baukosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Käufer im eigenen Interesse für sein Eigentum zu machen beabsichtigt.

    Bei voll erschlossenen Grundstücken wäre ein Prozentsatz von 20 bis 30% anzunehmen (vgl. die Anmerkung der Notarkasse zu BayObLG MittBayNot 1993, 226, 227).

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 1 W 244/98

    Ordnungsgemäße Bewertung einer Bauverpflichtung durch einen Notar; Hinreichende

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  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 312/03

    Grundstücksbewertung in einem Kaufvertrag über ein gemeindliches Baugrundstück

    Das Interesse der Gemeinde beschränkt sich demgegenüber auf das städtebauliche Ergebnis einer geschlossenen Bebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine andere Schlussfolgerung nahe legen (JurBüro 1979, 419, 420; ebenso BayObLGZ 1992, 335, 337 = MittBayNot 1993, 226; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 76, 77; Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 30, Rdnr. 14 a; a.A. OLG Frankfurt DNotZ 1977, 502).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2000 - 3 W 290/99

    Geschäftswert bei Übernahme einer Bauverpflichtung; Berücksichtigung eines

    Dies entspricht - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur, soweit mit der Übernahme der Bauverpflichtung entweder ein eigenes wirtschaftliches oder aber ein ideelles Interesse verbunden ist, wobei für die Bemessung des Interesses allein auf die Vorteile des aus der Bauverpflichtung Berechtigten abgestellt wird (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 24. November 1998 - 3 W 244/98 und vom 16. September 1997 - 3 W 141/97 - BayObLG MittBayNot 1993, 226 und MittBayNot 1995, 488; OLG Oldenburg NdsRPfl.
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 297/01

    Bewertung einer Bauverpflichtung

    Erkenntnisse über den Wert des Verkäuferinteresses an der Bauverpflichtung lassen jedoch die für den Fall ihrer Nichteinhaltung getroffenen Vereinbarungen zu (vgl. BayObLG, MittBayNot 1993, 226 mit Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse München; Göttlich/Mümmler, a.a.O., "Bauverpflichtung" Anm. 2).
  • OLG Oldenburg, 27.06.2013 - 12 W 170/13

    Benennung des Geschäftswertes bei Übernahme einer Bauverpflichtung im

    Dieses Interesse ist, wenn nicht besondere Umstände für die Annahme eines anderen Wertes sprechen, auch in dem hier vorliegenden Fall der Bauverpflichtung für ein privates Wohnhaus, mit der Hälfte des Grundstückskaufpreises zu veranschlagen (vgl. OLG Oldenburg, Nds.RPfl. 1997, 137/138; 1996, 37; BayObLG, MittBayNot 1993, 226; Hartmann, aaO., § 30 KostO Rn. 22).
  • OLG Oldenburg, 26.09.1996 - 1 W 80/96

    Zulässigkeit der Einordnung einer Bauverpflichtung als eine zusätzliche Leistung

  • LG Traunstein, 04.12.1996 - 1 T 1480/96

    Geschäftswert bei "Einheimischenmodell"

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